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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 9/26 (Teil 1): heftige Anklage und Haftstrafe

Ein Gut­ach­ten legt in der Gra­zer FPÖ-Finanz­af­fä­re neue Spu­ren zu dubio­sen Bar­ein­zah­lun­gen und stellt ein hohes Maß an Ver­schleie­rungs­be­mü­hun­gen fest. Der nie­der­län­di­sche Iden­ti­tä­ren-Freund Tho­mas D. kas­sier­te zwei Jah­re Haft.

3. März 2026
Rückblick
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Inhalt

Togg­le
  • Graz-Kla­gen­furt: Gut­ach­ten in der Gra­zer FPÖ-Finanz­af­fä­re: Fol­low the money!
  • Radkersburg/Stmk: FPÖ in der Rue de la Gack
  • Rotterdam/NL: Pro­zess gegen Tho­mas D.: „Wapen­fa­b­riek­je“ und Drohsätze

Graz-Klagenfurt: Gutachten in der Grazer FPÖ-Finanzaffäre: Follow the money!

Ein neu­es Gut­ach­ten im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt belas­tet die Gra­zer FPÖ in der anhal­ten­den Finanz­af­fä­re wei­ter. Der Gut­ach­ter prüf­te erneut ver­däch­ti­ge Finanz­trans­ak­tio­nen und stell­te fest, dass ohne nicht nach­voll­zieh­ba­re Bar­ein­zah­lun­gen auf Kon­ten beschul­dig­ter FPÖ-Poli­ti­ker – ins­be­son­de­re bei Ex-Klub­se­kre­tär Mat­thi­as Eder, Ex-Vize­bür­ger­meis­ter Mario Eustac­chio und Ex-Klub­chef Armin Sip­pel – mas­si­ve Unter­de­ckun­gen ent­stan­den wären. Die Her­kunft der Bar­ein­zah­lun­gen bleibt unklar, und es bestehen wei­ter­hin Zwei­fel über die tat­säch­li­che Ver­wen­dung der Gel­der. Das Gut­ach­ten ver­weist auf ein hohes Maß an Ver­schleie­rungs­be­mü­hun­gen, unter ande­rem durch ver­nich­te­te Dokumente.

Alexis Pas­cut­ti­ni (KFG) und die Grü­nen for­dern zudem eine genaue Unter­su­chung der Rol­le von Mario Kuna­sek, ins­be­son­de­re ange­sichts feh­len­der Finanz­be­schlüs­se und wie­der­hol­ter finan­zi­el­ler Hil­fen der Lan­des­par­tei an die Stadt­par­tei. Die Grü­nen sehen regel­mä­ßi­ge Bar­ab­he­bun­gen als Alarm­si­gnal für struk­tu­rel­le Korruption.

Die Staats­an­walt­schaft ermit­telt nun auch Sach­ver­hal­te vor 2014, obwohl für die­sen Zeit­raum kei­ne Buch­hal­tungs- oder Bank­un­ter­la­gen vor­lie­gen, was auf eine mög­li­che Aus­wei­tung des Skan­dals hin­deu­tet. Ob und wann es zu Ankla­gen kommt, ist wei­ter­hin offen.

Für alle Genann­ten gilt die Unschuldsvermutung!

(Quel­le: derstandard.at, 26.2.26)

Radkersburg/Stmk: FPÖ in der Rue de la Gack

In der FPÖ-Stadt­par­tei Bad Rad­kers­burg kam es nach län­ger schwe­len­den Span­nun­gen zum Aus­schluss des Gemein­de­rats Man­fred Gaus­ter. Aus­lö­ser war ein Streit um einen Auf­sichts­rats­pos­ten, der Gaus­ter laut eige­ner Aus­sa­ge zuge­sagt, letzt­lich aber nicht an ihn ver­ge­ben wur­de. Gaus­ter kri­ti­sier­te die Pos­ten­ver­ga­be öffent­lich und kün­dig­te dar­auf­hin sei­nen Par­tei­aus­tritt an. Noch bevor die­ser for­mell voll­zo­gen wur­de, beschloss der stei­ri­sche Lan­des­par­tei­vor­stand auf Antrag des Bezirks­vor­stands Gaus­ters Aus­schluss. Als Begrün­dung wur­den sei­ne öffent­li­che Kri­tik an der Par­tei sowie das Tei­len von Face­book-Pos­tings ande­rer Par­tei­en ange­führt, die die Arbeit der FPÖ kri­ti­sie­ren – ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit der Schlie­ßung der Ortho­pä­die am LKH Radkersburg.

Bit­ter für die FPÖ könn­te wer­den, dass laut Gaus­ter zwei Drit­tel der ört­li­chen FPÖ-Mit­glie­der, das sei­en acht Per­so­nen, aus Soli­da­ri­tät mit ihm aus­tre­ten wol­len. Die Par­tei­füh­rung nimmt Gaus­ters Abgang nach außen gelas­sen und sieht kei­nen Scha­den für die Hand­lungs­fä­hig­keit der Stadt­par­tei. Blie­ben ja immer­hin noch vier Per­son, die „han­deln“ können …

(Quel­le: kleinezeitung.at, 27.2.26)

Rotterdam/NL: Prozess gegen Thomas D.: „Wapenfabriekje“ und Drohsätze

Im Rot­ter­da­mer Gericht sitzt am 5. Febru­ar jener Nie­der­län­der, der letz­ten Juli in Wien noch als Anhei­zer bei der Iden­ti­tä­ren-Demo unter­wegs war. Fotos von ihm, dem Pos­ter­boy, mach­ten in rechts­extre­men Krei­sen die Run­de. Ein Foto ver­or­tet Tho­mas D. außer­dem im Juli 2024 bei einem klei­nen Stra­te­gie­tref­fen mit Mar­tin Sell­ner und wei­te­ren Kadern. Seit sei­ner Ver­haf­tung im August 2025 schweigt die iden­ti­tä­re Gesell­schaft zu ihm.

Das Gericht zählt ein gan­zes Waf­fen­ar­se­nal auf, das bei D. sicher­ge­sellt wur­de: dar­un­ter meh­re­re Revol­ver, ein Gewehr, ein umge­bau­tes Pis­to­len­mo­dell, Arm­brüs­te, Pfei­le, tak­ti­sche Wes­ten, zwei Air­soft-Kalasch­ni­kows, But­ter­fly­mes­ser und 300 Gramm Schieß­pul­ver. Die Staats­an­walt­schaft spricht von einer „wapen­fa­b­riek­je“ samt Roh­stof­fen und Anlei­tun­gen zum Waffenbau.

Der Fall star­tet als Ter­ror­ver­dacht. D. wird abge­hört, die Behör­de mel­det Aus­sa­gen, die sich im Gerichts­saal fest­set­zen: „81 dooie Anti­fa, daar kan je niks mee, maar is een leuk idee“ („81 tote Anti­fa, damit kann man nichts anfan­gen, aber es ist eine net­te Idee“). Dazu: „als Anti­fa aan de deur sta­an, hij ze doodsteekt“ („wenn die Anti­fa vor der Tür steht, sticht er sie tot“). Kon­kre­te Hin­wei­se auf einen Anschlags­plan legt die Staats­an­walt­schaft spä­ter nicht vor, daher wird der Ter­ror­ver­dacht auch fallengelassen.

"Omroep Brabant" titelt zum Prozess: "„81 tote Antifa", sagte Thomas, während er in seinem Haus in Erp die Kugeln zählte." ("'81 dooie Antifa', zei Thomas terwijl hij kogels telde in zijn huis in Erp")
„Omroep Bra­bant” titelt zum Pro­zess: „81 tote Anti­fa”, sag­te Tho­mas, wäh­rend er in sei­nem Haus in Erp die Kugeln zähl­te. („’81 dooie Anti­fa’, zei Tho­mas ter­wi­jl hij kogels tel­de in zijn huis in Erp”)

Die Ankla­ge baut auf die Waf­fen­fun­de und Risi­ko­ab­schät­zun­gen: „Auch wenn das kein Ter­ro­ris­mus­fall ist, gewöhn­li­cher Hob­by­waf­fen­be­sitz ist es auch nicht.“ Zu den in der Woh­nung gefun­de­nen Flug­blät­tern mit Schwar­zer Son­ne meint der Staats­an­walt: „Das sagt etwas über die Krei­se, in denen er sich bewegt.“ Gemeint sind wohl neo­na­zis­ti­sche Krei­se. Bei D. sei­en auch digi­ta­le Daten­trä­ger mit Anlei­tun­gen zur Her­stel­lung des Spreng­stoffs Sem­tex sowie ein Buch gefun­den wor­den, in dem rechts­extre­me Atten­tä­ter ver­herr­licht werden.

D. hält dage­gen, meint, er woll­te die Waf­fen nie ein­set­zen, son­dern sei bloß ein Samm­ler und spricht über Fol­gen der Eti­ket­tie­rung: „Ich wer­de den Rest mei­nes Lebens als Ter­ro­rist gebrand­markt sein.“ Das Gericht hielt dem ent­ge­gen, dass er sich sogar für eine mili­tä­ri­sche Aus­bil­dung in der Ukrai­ne ange­mel­det habe.

Als er in der Mit­te der Ver­hand­lung gefragt wird, wie er sich sei­ne Zukunft vor­stellt, ant­wor­tet er, dass er mög­li­cher­wei­se nach Polen aus­wan­dern möch­te. „Dort wer­de ich nicht so schnell wegen mei­ner poli­ti­schen Ansich­ten abge­lehnt wer­den.“ Auch die Ver­ei­nig­ten Staa­ten schei­nen ihm zu gefal­len. „Ihre Waf­fen­ge­set­ze spre­chen mich mehr an. (volkskrant.nl, 5.2.26)

Das Gericht folgt im Urteil der For­de­rung der Staats­an­walt­schaft: zwei Jah­re Frei­heits­stra­fe, ein Jahr davon unbe­dingt, ver­pflich­ten­de Bewäh­rungs­hil­fe. Waf­fen und Muni­ti­on blei­ben ein­ge­zo­gen. D. wird also noch rund ein hal­bes Jahr in Haft ver­brin­gen müssen.

Beein­dru­ckend für öster­rei­chi­sche Ver­hält­nis­se ist die Ver­öf­fent­li­chung der Ankla­ge­punk­te, der wich­tigs­ten Aus­sa­gen des Ange­klag­ten und der Ver­tei­di­gung sowie des Urteils samt Begrün­dung. Und das in einer Spra­che, die auch für Lai:innen ver­ständ­lich ist.

Quel­len: omroepbrabant.nl, 26.2.26 und volkskrant.nl, 5.2.26; Über­set­zun­gen der Zita­te mit Deepl)

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Schlagwörter: FPÖ | Identitäre | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Korruption/Betrug/Untreue | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Weite Welt

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