Der 26-Jährige aus dem Bezirk Rohrbach leitete regelmäßig und über eineinhalb Jahre via WhatsApp NS-verherrlichende und rassistische Inhalte weiter. An Widerlichkeit besonders hervorstechend: ein Hitler-Bild mit dem Spruch „Es gibt keine N* [Abkürzung SdR], nur schlecht verbrannte Juden.“ Aufgeflogen ist S. über Ermittlungen gegen einen anderen Beschuldigten, gegen den wegen ähnlicher Inhalte ein Verfahren läuft.
S. wollte, so wurde es angekündigt, „reinen Tisch machen“ und bekannte sich schuldig im Sinne der gesamten Anklage. Die Weiterleitungen der Nachrichten seien „unbedacht“ passiert. Sein Verteidiger versuchte, das Verhalten zu relativieren: Mit „unbedacht“ meine sein Mandant nur, dass er die Bilder nicht aktiv gesucht, sondern bloß weitergeleitet habe, was er selbst zugeschickt bekommen habe.
Auf die Frage des Richters, wie er überhaupt in einen Verteilerkreis komme, in dem solche Inhalte verschickt werden, erklärte S., das sei „von der Arbeit aus“ entstanden, man habe „eigentlich nie über so etwas geredet“, es seien „auch andere lustige Dinge“ verschickt worden. Etwa die Hälfte der Personen aus der Gruppe habe ihm selbst einschlägige Bilder geschickt. Beschwerden habe es nie gegeben.
Zur eigenen politischen Haltung erklärte S., er habe sich nie mit dem Thema Nationalsozialismus beschäftigt. Aus der Schule kenne er lediglich den Besuch in Mauthausen – dort seien Menschen gestorben, mehr wisse er nicht. Bemerkenswert für jemanden, der keine 60 Kilometer von dem Nazi-Mordlager entfernt wohnt! Kontakte zu rechten Gruppen oder der Besitz von NS-Devotionalien wurden von ihm bestritten.
88er-Code als Zufall
Zur Sprache kamen auch seine Entsperr-Pins: S. benutzt als Zahlencode sechsmal die 8. Dass „88“ in der Neonazi-Szene als „Heil Hitler“-Code gilt, habe er laut eigener Aussage erst von der Polizei erfahren. Er habe sich den Code nach dem Zufallsprinzip ausgesucht und nur einen einfachen Code gewollt.
Trotz der Anzahl der Postings schlug der Richter eine Diversion vor: Mit der Zahlung von 3.500 Euro plus 500 Euro Verfahrenskosten binnen 14 Tagen würde das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte sei geständig, habe von Beginn an kooperiert, sei sozial integriert, habe seit Ende 2024 nichts Vergleichbares mehr verschickt oder erhalten. Die finanzielle Belastung, Geldbuße, Verfahrenskosten und Handyverlust, besitze, so der Richter, eine ausreichende spezialpräventive Wirkung. Die Staatsanwaltschaft sprach sich ausdrücklich gegen eine Diversion aus – insbesondere angesichts der langen Dauer des Tatzeitraums. Der Verteidiger argumentierte hingegen, sein Mandant habe bereits lange vor der Anklage aufgehört, solche Inhalte zu senden, was für ihn spreche.
Black Friday?
Es wundert nicht, dass der Angeklagte (monatlich 3.200 Euro Nettogehalt) das Diversionsangebot sofort und ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptierte. Es bedeutet: keine Verurteilung, weiter Unbescholtenheit. Wenn 71 klar einschlägige NS-Nachrichten am Ende in einer Diversion münden, wirkt das just am 28. November wie ein Black-Friday-Sonderangebot. Zumindest ein Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hätte Florian S. gutgetan – um mehr darüber zu erfahren, dass dort Menschen nicht nur einfach „gestorben” sind.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »

