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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

„Blood & Honour“ am Bauch, „White Power“ am Rücken

Ange­klagt war der Ober­stei­rer Mar­co B. nicht wegen sei­ner Tat­toos, mit denen er sei­nen Bauch und Rücken ver­zie­ren hat las­sen: „Blood & Honour“ am Bauch, das „&“ ersetzt durch eine Sig­ru­ne, am Rücken „White Power“. Die Tat­toos stell­te B. auf Face­book aus – das brach­te „Stoppt die Rech­ten“ zu einer Anzei­ge und B. vors Gericht.

28. Aug. 2025
Landesgericht Leoben (© Doku Service Steiermark)
Landesgericht Leoben (© Doku Service Steiermark)

Der Ver­tei­di­ger ver­such­te es zu Beginn der Ver­hand­lung am 18.8.25 im Lan­des­ge­richt Leo­ben mit einer Tak­tik, die auf den Vor­marsch, die Gewöh­nung an rechts­extre­me und neo­na­zis­ti­sche Sym­bo­le abziel­te. „Blood & Honour“ und „White Power“ sei­en doch gar nicht so ein­deu­tig neo­na­zis­tisch wie etwa ein Haken­kreuz, mein­te er. Also qua­si harm­los? Im Übri­gen habe B. sein Han­dy oft ver­lie­hen und kön­ne sich an die Pos­tings, für die er ange­klagt wur­de, nicht erinnern.

Marco B.: Postings mit Tattoos Blood & Honour und White Power (Montage Screenshots FB 2022)
Mar­co B.: Pos­tings mit Tat­toos (Mon­ta­ge Screen­shots FB 2022)

Das Gericht ließ sich auf die­se Argu­men­ta­ti­on nicht ein, auch nicht auf das Vor­brin­gen, dass der Ange­klag­te die bei­den adop­tier­ten schwar­zen Kin­der sei­ner Schwes­ter sehr lieb habe – ein klei­ner Wider­spruch zu sei­nem „White-Power“-Tattoo!

Stel­len­wei­se wirk­te es so, als ob sich Ver­tei­di­ger und Ange­klag­ter wenig abge­spro­chen hät­ten. Wäh­rend der Ver­tei­di­ger beton­te, B. woll­te sich die ein­schlä­gi­gen Tat­toos ohne­hin ent­fer­nen las­sen, sei aber am feh­len­den Geld geschei­tert, erklär­te der Ange­klag­te, dass er dem Täto­wie­rer frei­en Lauf gelas­sen und kei­ne Ahnung von der Bedeu­tung der Sig­ru­ne gehabt habe.

Rich­ter: Die Fotos waren rund 3 Jah­re online, war­um haben Sie sie nicht gelöscht?
Ange­klag­ter: Ich habe alles ver­sucht, es gelang mir nicht, dazu bin ich tech­nisch nicht in der Lage.

War­um er sein „White-Power“-Tattoo aus­ge­rech­net an einem Hit­ler-Geburts­tag auf Face­book gepos­tet hat­te, kam in der Ver­hand­lung zwar nicht zur Spra­che, wird aber auch kein dum­mer Zufall gewe­sen sein.

Mar­co B., der mit neun Vor­stra­fen (Nöti­gung, Kör­per­ver­let­zung) in die Ver­hand­lung kam, hat sie mit einer wei­te­ren ver­las­sen. Der Schuld­spruch der Geschwo­re­nen war ein­stim­mig. Wegen der vie­len Vor­stra­fen, so der Rich­ter, fiel das Straf­aus­maß deut­lich aus: 20 Mona­te, davon sechs unbe­dingt. B. nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab sich Bedenk­zeit – nicht rechtskräftig.

Der Rich­ter merk­te noch an, dass eines der ange­klag­ten Fotos am Mor­gen des Ver­hand­lungs­ta­ges noch immer online war. Kurz nach der Ver­hand­lung war das Pos­ting gelöscht. Obwohl B. tech­nisch nicht in der Lage ist zu löschen …

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Anzeige | Blood & Honour/Combat 18 | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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