Der Verteidiger versuchte es zu Beginn der Verhandlung am 18.8.25 im Landesgericht Leoben mit einer Taktik, die auf den Vormarsch, die Gewöhnung an rechtsextreme und neonazistische Symbole abzielte. „Blood & Honour“ und „White Power“ seien doch gar nicht so eindeutig neonazistisch wie etwa ein Hakenkreuz, meinte er. Also quasi harmlos? Im Übrigen habe B. sein Handy oft verliehen und könne sich an die Postings, für die er angeklagt wurde, nicht erinnern.

Das Gericht ließ sich auf diese Argumentation nicht ein, auch nicht auf das Vorbringen, dass der Angeklagte die beiden adoptierten schwarzen Kinder seiner Schwester sehr lieb habe – ein kleiner Widerspruch zu seinem „White-Power“-Tattoo!
Stellenweise wirkte es so, als ob sich Verteidiger und Angeklagter wenig abgesprochen hätten. Während der Verteidiger betonte, B. wollte sich die einschlägigen Tattoos ohnehin entfernen lassen, sei aber am fehlenden Geld gescheitert, erklärte der Angeklagte, dass er dem Tätowierer freien Lauf gelassen und keine Ahnung von der Bedeutung der Sigrune gehabt habe.
Richter: Die Fotos waren rund 3 Jahre online, warum haben Sie sie nicht gelöscht?
Angeklagter: Ich habe alles versucht, es gelang mir nicht, dazu bin ich technisch nicht in der Lage.
Warum er sein „White-Power“-Tattoo ausgerechnet an einem Hitler-Geburtstag auf Facebook gepostet hatte, kam in der Verhandlung zwar nicht zur Sprache, wird aber auch kein dummer Zufall gewesen sein.
Marco B., der mit neun Vorstrafen (Nötigung, Körperverletzung) in die Verhandlung kam, hat sie mit einer weiteren verlassen. Der Schuldspruch der Geschworenen war einstimmig. Wegen der vielen Vorstrafen, so der Richter, fiel das Strafausmaß deutlich aus: 20 Monate, davon sechs unbedingt. B. nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab sich Bedenkzeit – nicht rechtskräftig.
Der Richter merkte noch an, dass eines der angeklagten Fotos am Morgen des Verhandlungstages noch immer online war. Kurz nach der Verhandlung war das Posting gelöscht. Obwohl B. technisch nicht in der Lage ist zu löschen …
Danke für die Prozessbeobachtung!
Update 14.4.26: Das OLG Graz hat einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft Leoben stattgegeben und das Strafmaß empfindlich erhöht: B. hat nun 24 Monate unbedingt erhalten. Rechtskräftig. Interessant ist ein Teil der Begründung: „Überdies begründet die aktuelle Zunahme rechtsradikaler Straftaten (vgl dazu BMI Rechtsextreme Tathandlungen – Bilanz 2025, die eine Steigerung im Vergleich zu 2024 um 33,6 % ausweist) auch den generalpräventiven Bedarf des Vollzugs der gesamten Freiheitsstrafe.”
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