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Lesezeit: 2 Minuten

Mit Hitlergruß gegen die SPÖ – erlaubt?

Es geschah weni­ge Tage vor der Wie­ner Gemein­de­rats­wahl. Die SPÖ Rudolfs­heim-Fünf­haus hat­te beim Mei­sel­markt ihren Info-Stand auf­ge­baut, was eini­gen alko­ho­li­sier­ten Zaun­gäs­ten gar nicht pass­te. Sie ver­such­ten sich in pro­vo­ka­ti­ver Het­ze: gegen Islam, Aus­län­der und Kin­der­schän­der, für die die SPÖ stün­de. Micha­el W. zeig­te dazu den Hit­ler­gruß samt „Heil Hitler”-Geschrei Das ist eigent­lich NS-Wie­der­be­tä­ti­gung – und zwar sehr ein­deu­tig. Die Geschwo­re­nen sahen das anders.

28. Aug. 2025
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

Micha­el W. (35) ist öfter am Wie­ner Mei­sel­markt und trinkt dort öfter ein paar Bier. Drei Bier waren es am 15. April die­ses Jah­res, als sich eine SPÖ-Grup­pe um den Info­stand zu einem Grup­pen­fo­to ver­sam­mel­te und W. sich mit sei­nen Habe­rern dar­über ärger­te. Die Habe­rer schrien etwas über Aus­län­der, Isla­mis­ten und Kin­der­schän­der, für die die SPÖ sei. W. brüll­te da nicht mit, son­dern hob nur sei­nen Arm, vor­geb­lich, um sei­ne Klei­dung zu rich­ten. Das erzähl­te er so der Poli­zei, nach­dem ihn Vertreter*innen der SPÖ vor Ort wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­zeigt hat­ten. Sie hat­ten einen Hit­ler­gruß gese­hen und dazu W., der „Heil Hit­ler“ gebrüllt habe.

Sei­ne Habe­rer stütz­ten W.s Aus­sa­ge: Nie­mand woll­te einen Hit­ler­gruß wahr­ge­nom­men haben. Auch nicht die am Tat­ort anwe­sen­de Poli­zei. Was er bei der Ein­ver­nah­me noch ener­gisch bestrit­ten hat­te, gab er in der Haupt­ver­hand­lung am 21. August dann zu: „Das war eine Lüge.“ Das SPÖ-Grup­pen­fo­to habe er als Pro­vo­ka­ti­on wahr­ge­nom­men. Auf die Fra­ge, war­um ihn das pro­vo­ziert habe, ant­wor­te­te er mit: „Das kann ich nicht sagen.“

Auf Befra­gen durch die vor­sit­zen­de Rich­te­rin, ob er über das NS-Regime Bescheid wis­se, erklärt der Ange­klag­te, er habe damit „kei­ne Erfah­rung“. Für einen Hit­ler­gruß hat sein Wis­sen aber ausgereicht.

Ein Aus­rut­scher sei es gewe­sen, der ihm leid­tue und nie wie­der vor­kom­men wür­de. Als sei­ne Lek­tü­re nann­te er die „Kro­nen Zei­tung“ und den „U‑Bahn-Express“ – den gibt es zwar schon sehr lan­ge nicht mehr – er wur­de durch „Heu­te“ ersetzt –, aber sei­ne Infos über Aus­län­der und den Islam bezie­he er von dort und auch, dass die SPÖ dafür sei.

Unter den Zeug*innen ist auch ein Habe­rer von W., den er als ruhi­gen und beson­ne­nen Men­schen anpreist. Von einem Hit­ler­gruß will er nichts bemerkt haben – aber die Aus­sa­ge kommt zu spät, W. hat­te ja bereits gestan­den. Eine ande­re Zeu­gin berich­tet davon, dass ihr ein Mann aus W.s Habe­rer­par­tie nach­ge­gan­gen sei und ihr gedroht habe, als sie zur Poli­zei gegan­gen sei, um die Anzei­ge zu machen: „Da hab ich Angst bekommen.“

Der pro­mi­nen­te Ver­tei­di­ger Rudolf May­er ver­sucht sich in sei­nem Schluss­plä­doy­er noch ein­mal in der Opfer-Täter-Umkehr. Die SPÖ­ler hät­ten sich „demons­tra­tiv“ zu ihrem Grup­pen­fo­to auf­ge­stellt. Das sei der Moment gewe­sen, an dem für den Ange­klag­ten klar gewor­den sei, mit dem Hit­ler­gruß pro­vo­zie­ren zu müs­sen: weil er gewusst habe, dass die SPÖ­ler am meis­ten gegen die Nazis seien.

Es klingt unglaub­lich, aber die Geschwo­re­nen folg­ten mehr­heit­lich (5:3) die­ser Argu­men­ta­ti­on und spra­chen W. frei. Die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung zum Urteil ab, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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