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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Freispruch für Rollenspieler mit Nazi-Tattoo

Zu einem etwas absur­den Pro­zess kam es am 4.7.24 am Lan­des­ge­richt Wien. Einem 45-Jäh­ri­gen wur­de neben zwei Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz auch mehr­ma­li­ge gefähr­li­che Dro­hung und der ille­ga­le Besitz von Waf­fen vor­ge­wor­fen. Der Ange­klag­te soll SS-Uni­form­tei­le sowie sein Nazi-Tat­too Bekann­ten prä­sen­tiert haben. Denen soll er spä­ter mehr­mals gedroht und sie ras­sis­tisch belei­digt haben.

23. Aug. 2024
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

Es war nicht das ers­te Ver­bots­ge­setz­ver­fah­ren des der­zeit beschäf­ti­gungs­lo­sen Wie­ners D.E.: Bereits im Jahr 2009 gab es einen Vor­fall am Geburts­tag von Rudolf Hess, bei dem E. dabei gewe­sen sein soll. Aber, so E., das sei nur Zufall gewesen.

Nazi-Tattoo und SS-Uniformen dargeboten

E. soll einen Zeu­gen, den er über ein Online­spiel ken­nen­ge­lernt hat­te, im Herbst 2020 zu sich ein­ge­la­den haben, um ihm meh­re­re NS-Uni­for­men bzw. Tei­le davon, dar­un­ter eine SS-Uni­form sowie ein Maschi­nen­ge­wehr und eine Gra­na­te, zu zei­gen. Zusätz­lich habe er ihm sein Nazi-Tat­too am Hand­ge­lenk – in Arm­band­form täto­wier­te Haken­kreu­ze und Zei­chen der SS-Toten­kopf­ver­bän­de, die für die Bewa­chung von KZ zustän­dig waren – gezeigt in dem Wis­sen, dass es straf­bar ist. Ein zwei­ter Zeu­ge, der Stief­bru­der des ers­ten, berich­te­te, dass E. auch ihm ein­mal das maka­bre Tat­too (das laut Ange­klag­ten beim Bun­des­heer kein Pro­blem dar­ge­stellt hät­te) sowie eine neu erstan­de­ne SS-Kap­pe gezeigt habe. E. soll außer­dem immer wie­der mit ras­sis­ti­schen und NS-ver­herr­li­chen­den Aus­sa­gen auf­ge­fal­len sein.

Die Ver­si­on des Ange­klag­ten, der sich in der Ree­nact­ment-Sze­ne bewegt, klang dage­gen deut­lich anders: Es hand­le sich bei den Uni­for­men ledig­lich um sei­ne Kos­tü­me für die Nach­stel­lung his­to­ri­scher Schlach­ten, bei denen er eben manch­mal auch einen SS-Sol­da­ten spie­le. Vom Staats­an­walt befragt, wie man dar­auf kommt, einen SS-Sol­da­ten zu spie­len, ant­wor­te­te E.: „Wie kommt man dazu Rit­ter zu spie­len? Auch das ist böse, muss man aber darstellen.“ 

Ein Maschi­nen­ge­wehr habe er außer­dem nie beses­sen, und das Nazi-Tat­too sei eine Jugend­sün­de, die er sich bereits weg­la­sern las­se. Hin­ter den Anschul­di­gun­gen der Zeu­gen sah der Ange­klag­te in ers­ter Linie den Ver­such, ihm etwas in bös­wil­li­ger Absicht anzu­hän­gen. Der angeb­li­che Grund: Der ers­te Zeu­ge soll ver­sucht haben, dem Ange­klag­ten die Lebens­ge­fähr­tin aus­zu­span­nen, was nicht funk­tio­niert haben soll. Dar­auf­hin soll es zum Kon­flikt und den Dro­hun­gen gegen­über den bei­den Zeu­gen gekom­men sein, die der E. aller­dings kon­se­quent abstritt. Die Geschwo­re­nen schenk­ten E. Glau­ben und spra­chen ihn in allen Ankla­ge­punk­ten frei. Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechts­kräf­tig ist.

Braune Rollenspieler

Nicht so viel Glück wie E. hat­ten ande­re aus der Ree­nact­ment-Sze­ne: Erwin J. wur­de im Juli 2022 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt, Patrick S. im Sep­tem­ber 2022. Auf dem Face­book-Pro­fil von E. ist ein Bild zu fin­den, das ihn mit J. und S. zusam­men in Deutsch­meis­ter­uni­for­men zeigt. Im Pro­zess waren E.s brau­ne Rol­len­spiel-Bekannt­schaf­ten aller­dings kein The­ma. Aber viel­leicht war auch das nur ein Zufall.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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