Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeitrag
  • Materialien
  • Rezension

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation

Lesezeit: 5 Minuten

Prozessüberraschung: Neonazis!

Es gibt ja immer wieder Überraschungen bei den Neonazis. Die erste war jene, dass die beiden wegen Wiederbetätigung Angeklagten, Paul B. und Thomas C., noch keine Verurteilung am Buckel haben. Wie geht das denn bei Neonazis, die schon seit etlichen Jahren sehr aktiv in der Szene unterwegs waren? Die zweite Überraschung in der Verhandlung vor dem Landesgericht Wien am 28.11. war: Zunächst wollten sie gar nichts sagen, dann aber doch. Ein Prozessbericht.

29. Nov. 2022
Alle drei vor Gericht: Thomas C., Andreas L. und Paul B. in Alpen-Donau-T-Shirts beim Neonazi-Festival "Schild & Schwert" in Ostritz (21.4.18; @ Presseservice Rathenow)
Alle drei vor Gericht: Thomas C., Andreas L. und Paul B. in Alpen-Donau-T-Shirts beim Neonazi-Festival „Schild & Schwert“ in Ostritz (21.4.18; @ Presseservice Rathenow)

Das Handy

Die beiden stehen vor Gericht, weil sie auf dem Handy des bereits verurteilten Neonazis A.L. mit Nachrichten und Bildern gut vertreten waren. Sozusagen eine braune Variante von Thomas Schmid und Co., nur, dass am Handy von Wotan nicht so viel Prominenz mitgemischt hat und die Bilder, die getauscht wurden, eine andere Qualität haben. Viel Adolf Hitler nämlich. Eigentlich fast nur Adolf Hitler-Bilder und anderer brauner Schund. Antisemitisches wie das vom „Volk, das sein Blut judenfrei“ hält oder ein Zitat von Himmler.

Der Waffenpass

Das alles ist erst nach der Feststellung der Personalien zu erfahren, die sehr kurz ausfällt, weil beide Angeklagten, die auch sonst häufig als Duo auftreten, nähere Angaben zur Person verweigern und auf ihren Anwalt verweisen. Immerhin wissen wir: Beide sind Security-Mitarbeiter und einer von ihnen ist mit einem Waffenpass ausgestattet. Das ist sozusagen eine amtliche Feststellung: Ein Nazi darf einen Waffenpass besitzen und damit auch Waffen bei sich tragen. Schon wieder eine Überraschung, auf die wir allerdings gerne verzichtet hätten.

Aber sind die beiden auch wirklich Nazis? Zunächst müht sich der Verteidiger Martin Mahrer ab, diese Zuschreibung zu entkräften. Nicht sehr überzeugend. Mahrer stellt zu den verschiedenen Anklagepunkten hauptsächlich fest, dass die Ereignisse zwar so stattgefunden haben, aber daraus keine Schuld, kein Vorsatz, sich nationalsozialistisch wiederbetätigt zu haben, abgeleitet werden könne.

Die Tanzbrigade

Damit sind wir beim eigentlichen Problem: Wenn die einzelnen Anklagepunkte nicht oder kaum inhaltlich vorgestellt werden, sondern nur deren Nummerierung, dann wird es für ungeübte Zuhörer*innen, aber vor allem für die Geschworenen schwierig, sich ein umfassendes Bild von den Angeklagten zu machen. Wer von ihnen weiß denn schon, was die einzelnen politischen Stationen, die den beiden Braunen zugeordnet werden, wirklich bedeuten?: Unwiderstehlich, Unsterblich, Ferialverbindung Imperia, Tanzbrigade, Identitäre? Woher sollen die Geschworenen wissen, dass die Nazi-Barden, mit denen die beiden abgefeiert haben und deren Bilder sie verschickt oder auf T-Shirts getragen haben, wirklich Nazis sind und nicht, wie die beiden flöten („mir ist kein Lied bekannt, das nationalsozialistisch wäre“), „nur“ Rechtsextreme?

Die beiden Angeklagten bemühen sich in ihren persönlichen Erklärungen, die sie nach den Eingangsplädoyers von Anklage und Verteidigung dann doch abgeben, jeden Verdacht zu zerstreuen, bei ihnen könnte es sich um Neonazis handeln. Rechtsextrem, ja, aber Neonazis? Nur weil man mit Küssel befreundet ist? Weil man in der Küssel‘schen Ferialverbindung Imperia, vormals „Reich“ benannt, aktiv ist? Weil man Hitler-Bilder über soziale Medien und Messengerdienste verschickt oder erhält? Und wenn schon etwas anbrennen sollte bei den Fakten, dann sagt man vorsichtshalber, es ist im Ausland passiert. Die beiden kennen sich beim Verbotsgesetz aus.

Was aber ist mit dem Nazi-Schrott, der bei den Hausdurchsuchungen in ihren Wohnungen gefunden wurde? Kaum angeschaut, von Dritten zur Verwahrung übernommen und außerdem: Beide wollen die beschlagnahmten braunen Devotionalien nicht mehr zurückfordern, sondern sie der Justiz überlassen.

Der Krug und die Kerzen mit der Sig-Rune

Unter den beschlagnahmten „Gütern“ befinden sich so wertvolle Dinge wie ein Krug mit der Inschrift „Imperia“ und einer Sig-Rune; nach Meinung der beiden braunen Rechtsexperten nicht strafbar, weil nur eine Sig-Rune darauf ist. Das gilt ihrer Meinung nach auch für die Kerzen mit einfacher Sig-Rune. Dann kommt ein schöner Satz: „So eine Kerze können Sie auf jedem Wintermarkt, wenn Sie jetzt ins Heeresgeschichtliche Museum gehen, kaufen.“ Wir merken an: Die Nazis sagen Wintermarkt statt Christkindlmarkt! Im Heeresgeschichtlichen Museum gibt’s allerdings einen Adventmarkt.

Die braune Hochzeit

Die Kerzen mit der Sig-Rune befinden sich vermutlich höchstens als Stummel unter den braunen Reliquien, die jetzt der Justiz gehören. Abgebrannt wurden sie nämlich bei einer Hochzeit. Bei einer braunen Hochzeit. Die war das „Highlight“ der Verhandlung, obwohl sie kaum näher beleuchtet wurde. Schließlich hätten auch wir gerne gewusst, wie so eine germanisch-völkische Hochzeit abläuft. Viel haben wir durch die Verhandlung nicht erfahren darüber, nur, dass der Zeremonienmeister für alles verantwortlich war: für die Kerzen mit der Sig-Rune und für das zusammengefaltete Tuch, hinter dem die Ermittlungsbehörden eine Hakenkreuzfahne vermutet haben.

Vermutlich musste sich das germanisch-völkische Brautpaar ewige Treue schwören auf dem Tuch. Auf einem leeren Fetzen? Der Zeremonienmeister, der da mehr wüsste, kann nicht mehr befragt werden, weil er schon in einem Gerichtsverfahren als unzurechnungsfähig ausgeschieden wurde. Auch, wo sich das Event abspielte, war dem braunen Duo nicht mehr erinnerlich. Sicher nicht auf einer Hütte in Österreich. Theoretisch, meinte Paul B., könnte es Ungarn gewesen sein (wir erinnern uns: Verbotsgesetz gilt nicht für Taten im Ausland), aber wo, das weiß auch er nicht mehr. Der Staatsanwalt weiß dafür, dass man einen Wald mit so prächtiger Fichtenmonokultur im Hintergrund in ganz Ungarn nicht finden könne.

Die Schlussplädoyers

Angesichts des Umstandes, dass hier gegen Hardcore-Neonazis verhandelt wurde (Staatsanwalt: „Mehr Neonazi geht nicht in Österreich!“), die in Gruppen aktiv waren, von denen über Jahre echte rohe Gewalt ausgegangen ist, über die in dem Prozess kein Sterbenswörtchen gefallen ist, läuft die Verhandlung ziemlich emotionslos und inhaltsleer ab. B. lobt in seinem kurzen Schlusswort das Schlussplädoyer des Staatsanwalts („sehr gut vorgetragen“), C. hält sich noch kürzer, dann ziehen sich die Geschworenen zur Beratung der 21 Fragen, mit denen über Schuld oder Unschuld entschieden wird, zurück.

Die Urteile

Fünf Stunden später kommen die Urteile. Paul B. wird zu 18, Thomas C. zu 15 Monaten verurteilt. Beide Urteile werden bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Für die braunen Reliquien in den Wohnungen gibt’s keine Schuld, auch nicht für die Teilnahme an der Hochzeit, bei der die beiden nur unbeteiligt herumgestanden sein wollen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

➡️ Thomas C. als Parlaments-Security: „Baldur Wien“ im Parlament
➡️ Zur Neonazi-Gruppe „Unwiderstehlich“: Unwiderstehlich ist nicht unsterblich

Aktivitäten und Interessen auf Facebook-Account von Thomas C. (2011)
Aktivitäten und Interessen auf dem (mittlerweile gelöschten) Facebook-Account von Thomas C. (2011): Thomas C. interessiert sich für Thomas C.

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Unwiderstehlich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

Beitragsnavigation

« Mélange KW 47/22
HGM: Zurück an den Start! »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter