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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 9 und 10/22 (Teil 1)

Erstmals wurde jemand nach dem Verbotsgesetz wegen Tragen eines Ungeimpft-Judensternes verurteilt: Ein Wiener und ein Burgenländer fassten 15 Monate bedingt. Der Wiener hatte zuvor in einer Bastelstunde mit seiner Tochter die Filz-Sterne selbst angefertigt. Keine Strafe nach dem Verbotsgesetz erhielt ein St. Pöltner, der nach einer Taxifahrt meinte, sein Reichsadler/Hakenkreuz-Tattoo sei ein Universalfahrschein und die Polizei wild attackierte. Und ein alter Bekannter, früher mit Kontakten zu Küssel & Co, stand vor Gericht, weil er einschlägige Chatnachrichten verschickt hatte.

14. März 2022
Rückblick
Rückblick

St. Pölten: Reichsadler mit Hakenkreuz als Fahrschein
St. Veit-Klagenfurt: 29 oder 19 oder 3 x NS-Propaganda
Laabental/NÖ: Angeklagter mit einschlägiger Vorgeschichte
Wien: Verurteilung wegen Tragen eines „Ungeimpft-Judensterns“
Wien/Paternion: Mr. Bond vor Prozess

St. Pölten: Reichsadler mit Hakenkreuz als Fahrschein

Aus Thailand ist der 58-Jährige nach Österreich rückgeschoben worden, aber der Grund dafür scheint bei dem Prozess keine Rolle gespielt zu haben. Da ging’s „nur“ um Wiederbetätigung und Körperverletzung. Der Verteidiger nennt den St. Pöltner eine „gescheiterte Existenz“, der gleich für einige Vorfälle gesorgt hat. Eine Taxifahrt wollte er nur mit Cent-Münzen bezahlen, der Taxifahrer war damit nicht einverstanden und ging mit dem Angeklagten zur Polizei. 

Dort riss er sein Shirt hoch und präsentierte einen Reichsadler samt Hakenkreuz auf der Brust und sagte, er habe ein „Universalticket“ (…) Da der Angeklagte nach diesem Vorfall auf Besuche der Polizei bei seiner von der Stadt bezahlten Wohnung nicht reagiert und Droh-Mails mit Nazi-Anspielungen an die Beamten gesendet hatte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Festnahme an. Da er drohte, die „Polizisten scharfschützenartig zu erlegen und seine Wohnung bis zum letzten Blutstropfen zu verteidigen“, rückten fünf Beamte an, die der 58-Jährige mit einer Wolke Pfefferspray empfing. Drei der Polizisten wurden dabei an den Augen verletzt. (NÖN, 2.3.22, S. 17)

Die Geschworenen wollten einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz nicht sehen (obwohl der Mann angab, sich dessen bewusst zu sein) und sprachen ihn wegen Körperverletzung schuldig. Es setzte 18 Monate Haft, davon drei unbedingt, die er allerdings bereits in U-Haft abgesessen hat.

St. Veit-Klagenfurt: 29 oder 19 oder 3 x NS-Propaganda

29 Mal habe der 65-jährige Pensionist aus dem Kärntner St. Veit via WhatsApp NS-Propaganda verschickt, so die Anklage. Der Verteidiger hatte „nur“ 19 Sendungen gezählt, und der Angeklagte meinte, nur drei davon wissentlich verschickt zu haben, nämlich am 20. April, also Hitlers Geburtstag, Hakenkreuze, SS-Runen und eine Montage von Adolf Hitler als Baby.

Die anderen Bilder und Filme müssen irgendwo bei einem Datenpaket dabei gewesen sein, er habe nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun, sagte er. Bei einer freiwilligen Nachschau in der Wohnung des Angeklagten habe man auch nichts Verdächtiges gefunden. Beim Whatsapp-Freund, den er seit Kindertagen kennt, schon: Die Verfassungsschützer entdeckten eine Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“. (kaernten.orf.at, 2.3.22)

Das nicht rechtskräftige Urteil im Klagenfurter Landesgericht: zwölf Monate bedingt und eine Geldstrafe.

Laabental/NÖ: Angeklagter mit einschlägiger Vorgeschichte 

Warum die Vorfälle aus 2016 – das Verschicken von drei braunen Nachrichten via WhatsApp – erst jetzt zur Verhandlung gekommen sind und wie sie amtsbekannt wurden , geht aus dem Bericht der NÖN nicht hervor, aber vielleicht war dieser Hintergrund auch nicht Thema im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Interessant ist jedoch das einschlägige Vorleben des 48-jährigen Angeklagten.

Der Staatsanwalt brachte zur Sprache, dass der Beschuldigte in seiner Jugend in der Hooligan-Szene verkehrte, Kontakt zu Gottfried Küssel und Peter Binder hatte, und an Leistungsmärschen teilnahm. So war er etwa in Ungarn beim 60 Kilometer langen „Ausbruch“-Marsch dabei: „Da treten Personen in Uniformen der Waffen-SS und der Wehrmacht auf“, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger des Laabentalers betonte: „Das Vorleben des Angeklagten ist nicht Thema im Verfahren.“ Sein Mandat werde sich schuldig bekennen. „Es sind aber nicht nur die bösen Rechten, die solche Nachrichten weiterleiten, sondern auch normale Bürger“, so der Anwalt. (noen.at, 9.3.22)

Möglicherweise hat der Anwalt ein anderes Verständnis als gemeinhin üblich von „normalen Bürgern“ und strafrechtlich relevanten Taten, der Angeklagte zeigte sich zumindest einsichtig und gab an, „das Thema 2017 beendet“ zu haben und jetzt „ein absoluter Demokrat“ zu sein. Er erhielt einen Schuldspruch und bereits rechtskräftige Zwölf Monate auf Bewährung.

Wien: Verurteilung wegen Tragen eines „Ungeimpft-Judensterns“

Zumindest öffentlich bekannt wurde erstmals eine Verurteilung wegen Tagen eines Judensterns auf einer Corona-Demo. Betroffen waren ein Wiener (34), der mit seiner Tochter selbst gebastelte Filz-Judensterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ auch einem Burgenländer (50) überlassen hatte. Dem Vorwurf, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben, widersprachen die beiden Angeklagten, aber ihr Verhalten tue ihnen heute „extrem“ leid.

Der vorsitzende Richter konfrontierte den Angeklagten, der die Davidsterne gebastelt hatte, mit diversen Vergleichen zwischen NS-Zeit und Gegenwart. Ob es Gesetze zum Verbot der Heirat zwischen Geimpften und Ungeimpften gebe und ob Ungeimpfte einen zusätzlichen Vornamen annehmen müssen, fragte er den 34-Jährigen.
Dieser gab an, nicht nachgedacht zu haben. Er habe aufzeigen wollen, dass er sich unterdrückt gefühlt habe. Weil die Einführung von 2-G am Arbeitsplatz zur Diskussion stand, habe er um seinen Job gefürchtet. Im Gegensatz zu Juden im „Dritten Reich“ hätte er seine Situation allerdings ändern können, indem er sich impfen hätte lassen, gab er auf Nachfrage des Richters zu. (wien.orf.at, 10.3.22)

Für beide gab es einen (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch mit 15 Monaten bedingt.

15 Monate bedingt für diesen Aufstecker (Foto Presseservice Wien; nachbearbeitet SdR)
15 Monate bedingt für diesen Aufstecker (Foto Presseservice Wien; nachbearbeitet SdR)

Wien/Paternion: Mr. Bond vor Prozess

Philip H. aka „Mr. Bond“ befindet sich seit Jänner 2021 in Wien in Untersuchungshaft. Nun steht sein Prozess bevor. Ab 29. März werden am Wiener Landesgericht mehr als 100 Delikte nach dem Verbotsgesetz verhandelt. Dass H. Unterstützung aus der internationalen Nazi-Szene erhält, ist bekannt. Die APA (10.3.22) berichtet, dass die offenbar auch in der Nähe der Justizanstalt, in der H. die U-Haft verbringt, agitiert: „Vor einigen Monaten wurde sogar vis-a-vis des Landesgerichts für Strafsachen eine Fahne mit dem Schriftzug „Free Mr. Bond“ aus einem Fenster gehängt.“

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | NS-Verharmlosung | Verbotsgesetz | Wien

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