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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Belsky & der Nationalsozialismus: „I versteh’s net”

Hal­li, hal­lo, ihr Lie­ben! – So begrüßt der Coro­na-Schwur­bel­arzt Jaros­lav Bel­sky sein Publi­kum in den Vide­os, die er täg­lich vom Sta­pel lässt. Vor Gericht hat er auf die­se Anre­de ver­zich­tet, gehört wer­den konn­te sie nur in dem Video, des­sen Inhal­te nach dem Ver­bots­ge­setz und dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ange­klagt waren – 76 Minu­ten Mono­log, bei dem selbst die im Gerichts­saal anwe­sen­den Belsky-Freund*innen gelang­weilt wirk­ten. Ein Prozessbericht.

10. Sep. 2021
Landesgericht Wien, großer Schwurgerichtssaal
Landesgericht Wien, großer Schwurgerichtssaal

Schon an Tei­len der Pro­zess­kie­bit­ze war erkenn­bar, wor­um es bei der Ver­hand­lung gehen könn­te bzw. aus wel­cher Ecke der Ange­klag­te stammt: Män­ner und Frau­en, die die mit einem „X“ oder auch mit „AFA“ (Kür­zel für die Coro­na-Maß­nah­men ableh­nen­den „Anwäl­te für Auf­klä­rung“) deko­rier­te Mas­ke demons­tra­tiv mit her­aus­hän­gen­der Nase tru­gen, wur­den wie auch Bel­sky selbst mehr­fach von der Rich­te­rin zurecht­ge­wie­sen und auf­ge­for­dert, die Mas­ke ord­nungs­ge­mäß zu tra­gen – zumin­dest teil­wei­se mit mäßi­gem Erfolg.

Falls das ein­schlä­gi­ge Publi­kum oder Jarol­s­lav Bel­sky und sein von der „AFA“ kom­men­der Ver­tei­di­ger Gerold Bene­der aber spe­ku­liert hat­ten, sie könn­ten das Gericht als pro­pa­gan­dis­ti­sche Büh­ne nüt­zen, um ihre hane­bü­che­nen Ver­schwö­rung­s­ti­ra­den zur Pan­de­mie abzu­las­sen, dann hat­ten sie sich geirrt. Dafür sorg­te die for­sche Rich­te­rin, die bei den oft­ma­li­gen Ver­su­chen von Bel­sky und Bene­der, ihre Ein­las­sun­gen zur „Plan­de­mie“ und zur „Bio­waf­fe“, der Imp­fung, zu dozie­ren, ein­schritt und die Ver­hand­lung auf den Kern zurück­führ­te, näm­lich auf die Ankla­ge­punk­te nach dem Ver­bots­ge­setz und dem Verhetzungsparagrafen.

Das „cor­pus delic­ti“ war ein elend­slan­ges auch im Ver­hand­lungs­saal abge­spiel­tes Video, in dem Bel­sky bei dem Vor­ha­ben, den Natio­nal­so­zia­lis­mus und des­sen Ver­bre­chen den aktu­el­len Maß­nah­men gegen die Pan­de­mie gleich­zu­stel­len, in meh­re­ren Pas­sa­gen „mut­maß­lich den objek­ti­ven Tat­be­stand der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung und/oder der Ver­het­zung erfüllt“ habe, wie das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) in sei­ner Ana­ly­se fest­stell­te und dar­auf­hin auch Anzei­ge erstattete.

Belskys Video mit den angeklagten Passagen (Screenshot Telegram)
Bel­skys Video mit den ange­klag­ten Pas­sa­gen (Screen­shot Telegram)
§ 3h Verbotsgesetz
Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druck­werk, im Rund­funk oder in einem ande­ren Medi­um oder wer sonst öffent­lich auf eine Wei­se, daß es vie­len Men­schen zugäng­lich wird, den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mord oder ande­re natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit leug­net, gröb­lich ver­harm­lost, gut­heißt oder zu recht­fer­ti­gen sucht.

Die Quint­essenz von Bel­skys Recht­fer­ti­gungs­stra­te­gie war, er sei von der „Sor­ge“ getrie­ben, dass die Anti-Covid-Maß­nah­men wie­der zu einer Art Natio­nal­so­zia­lis­mus füh­ren wür­den, denn er kön­ne eine Rei­he von Par­al­le­len fest­stel­len. Hier bemüh­te er vor Gericht als Bei­spiel immer wie­der aus­tra­li­sche Quarantäne„lager“, denen er allei­ne schon in der von ihm wahr­ge­nom­me­nen Optik Ähn­lich­kei­ten zu Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern zuschreibt. Eine „glo­ba­lis­ti­sche Eli­te“, dar­un­ter auch „Zio­nis­ten“, habe den Natio­nal­so­zia­lis­mus gezielt vor­be­rei­tet, aus der­sel­ben Ecke käme nun die „Plan­de­mie“, was er auch mit den Holo­caust-leug­nen­den Vide­os und anti­se­mi­ti­schen Hetz­schrif­ten bele­gen wollte.

Auf sehr kon­kre­te Fra­gen durch das Gericht kamen denn auch aus­ufern­de Ant­wor­ten, die die Rich­te­rin regel­mä­ßig abbrach, weil sie nichts zur Klä­rung des Sach­ver­halts, näm­lich der Ankla­ge­punk­te, bei­tra­gen konn­ten. Das gip­fel­te in einem rhe­to­ri­schen High­light, als die Rich­te­rin tro­cken fest­stell­te, dass hier nicht 3G, son­dern 3h nach dem Ver­bots­ge­setz ver­han­delt würde.

Einen gewis­sen kurio­sen Höhe­punkt stell­te auch Bene­ders Antrag dar, aus­ge­rech­net die ver­schwö­rungs­af­fi­ne und rechts­extre­me Rätin aus dem Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um, Moni­ka Don­ner, als Zeu­gin auf­zu­ru­fen, wobei „Zeu­gin“ in dem Fall ohne­hin der fal­sche Begriff war und Bene­der sich nach einer Inter­ven­ti­on der Rich­te­rin auf „Exper­tin“ kor­ri­gie­ren muss­te; „Exper­tin“, weil sie Bücher über den Ers­ten und Zwei­ten Welt­krieg und über die Pan­de­mie geschrie­ben habe. Dem wur­de sei­tens des Richter*innensenats nach einer kur­zen Bera­tungs­pha­se nicht statt­ge­ge­ben, mit der glei­cher­ma­ßen bemer­kens­wer­ten wie rich­ti­gen Begrün­dung, es gäbe ein gesetz­li­ches Ver­bot, Beweis­wür­di­gun­gen, die den Natio­nal­so­zia­lis­mus leug­nen, ver­harm­lo­sen, gut­hei­ßen oder recht­fer­ti­gen, zuzulassen.

Auch der Ver­such des Ver­tei­di­gers, Bel­sky in die Opfe­r­ecke zu manö­vrie­ren, unter­füt­tert mit der mehr­fach vor­ge­brach­ten Behaup­tung, dass er von „der Anti­fa“ zusam­men­ge­schla­gen wor­den sei, schei­ter­te nicht zuletzt an der sehr ziel­ge­rich­te­ten Ver­hand­lungs­füh­rung der Rich­te­rin. Nach vier Stun­den Ver­hand­lung zogen sich die Geschwo­re­nen zur Bera­tung zurück, nach wei­te­ren zwei Stun­den kamen sie mit einem 7:1 Schuld­spruch die Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz und einem ein­stim­mi­gen Frei­spruch jene die Ver­het­zung betref­fend retour.

Das nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil: zwölf Mona­te bedingt auf drei Jah­re. „I versteh‘s net“, hat­te Bel­sky in sei­nem Schluss­wort in Bezug auf die Ankla­ge mehr­fach gesagt. Den Ein­druck hät­te er aller­dings auch hin­ter­las­sen, ohne es selbst beto­nen zu müssen.

P.S.: Auf die Fra­ge eines Geschwo­re­nen, wie vie­le Zugrif­fe Bel­sky auf das Video gehabt habe, ant­wor­te­te die­ser, das wis­se er nicht, denn die Hom­pa­ge funk­tio­nie­re nicht wie You­Tube, wo die Anzahl der Auf­ru­fe ables­bar sei. Da kön­nen wir Herrn Dr.Dr. Bel­sky hel­fen: Er hat auf sei­ner Web­site Goog­le Ana­ly­tics instal­liert, das genau dazu dient, die Zugriffs­da­ten auszulesen.

Quelltext Coronandatencheck.com mit Anzeige der Installation von Google Analytics
Quell­text Coronandatencheck.com mit Anzei­ge der Instal­la­ti­on von Goog­le Analytics

➡️ Bericht Kurier: Wie­ner Zahn­arzt meint, Welt­krie­ge und Coro­na kamen von Zionisten

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