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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 10 Minuten

Kickl und seine seltsamen rechtlichen Konstruktionen

Innen­mi­nis­ter Her­bert Kickl hat sich sehr weit nach vor­ne gewagt: Er hat, das sei fest­ge­hal­ten, die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on nicht zum ers­ten Mal infra­ge gestellt. Nicht er und schon gar nicht sei­ne Par­tei, die FPÖ. Aber er hat es zum ers­ten Mal als Mit­glied der Regie­rung so unver­blümt gesagt und mit einem Sub­text ver­se­hen, der alle Alarm­glo­cken zum Schril­len brin­gen müss­te. Die Reak­tio­nen und Ein­ord­nun­gen waren zahl­reich. Wir haben eini­ge Ein­wän­de und Kri­tik, auch die juris­ti­sche, zusammengefasst.

24. Jan. 2019
Kickl Report (Screenshot Report, 22.1.19)
Kickl Report (Screenshot Report, 22.1.19)

Kick­ls Aus­sa­gen sind kein Aus­rut­scher, der zufäl­lig pas­siert ist. Die Hin­ter­fra­gung des rechts­staat­li­chen Prin­zips und der Men­schen­rech­te ist weder sei­ner Posi­ti­on als Innen­mi­nis­ter geschul­det, noch der aktu­el­len Dis­kus­si­on um die Abschie­bung von straf­fäl­lig gewor­de­nen Asyl­wer­bern anläss­lich der Mor­de an Frau­en. Die FPÖ betreibt das Ansin­nen seit Jah­ren. Das es de fac­to öffent­lich kaum zur Kennt­nis genom­men wur­de, liegt nicht dar­an, dass dies im Gehei­men pas­siert wäre. Wer sich jemals dafür inter­es­siert hat, konn­te das sys­te­ma­ti­sche Krat­zen an Men­schen- und Grund­rech­ten nach­le­sen, etwa im Hand­buch frei­heit­li­cher Poli­tik (4. Auf­la­ge) 2013, in dem es zur Gleich­be­hand­lungs­po­li­tik heißt: „Sol­che Ein­schrän­kun­gen der Pri­vat­au­to­no­mie auf dem Altar eines welt­frem­den Gut­men­schen­tums leh­nen wir ab.“ (S. 28) Bezüg­lich der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on tritt man noch etwas zurück­hal­tend „für eine Aktua­li­sie­rung die­ses seit den 1950er Jah­ren gel­ten­den Ver­tra­ges ein” (S. 27). Zu den Bür­ger­rech­ten (wohl­ge­merkt den natio­na­len) beklagt die FPÖ, dass sie „aus­ge­höhlt” wür­den, „wobei die­ser Vor­gang auch teil­wei­se sinn­ver­kehrt durch die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und die EU-Grund­rechts­char­ta ver­stärkt wird” (S. 83).

Handbuch freiheitlicher Politik EMRK (https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2015/Handbuch_freiheitlicher_Politik_WEB.pdf)
Hand­buch frei­heit­li­cher Poli­tik EMRK (https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2015/Handbuch_freiheitlicher_Politik_WEB.pdf)
Handbuch freiheitlicher Politik EMRK/Grundrechte (https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2015/Handbuch_freiheitlicher_Politik_WEB.pdf)
Hand­buch frei­heit­li­cher Poli­tik EMRK/Grundrechte (https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2015/Handbuch_freiheitlicher_Politik_WEB.pdf)

Im Pro­gramm zur Natio­nal­rats­wahl 2017 spricht man von einer „Eva­lu­ie­rung der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und gege­be­nen­falls Ersatz durch eine ‚Öster­rei­chi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on’, die auch das Hei­mat­recht der Öster­rei­cher schützt“.

FPÖ-Wahlprogramm 2017 EMRK (https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/Wahlprogramm_8_9_low.pdf)
FPÖ-Wahl­pro­gramm 2017 EMRK (https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/Wahlprogramm_8_9_low.pdf)

Kickl for­mu­liert also etwas weni­ger galant die anlass­be­zo­ge­ne Aus­le­gung und Kon­kre­ti­sie­rung des­sen, was die FPÖ seit Jah­ren zu ihrer pro­gramm­ti­schen For­de­rung erho­ben hat. Wenn es dann dar­um geht, wer nun von den Bür­ger­rech­ten pro­fi­tie­ren soll und wer aus­ge­schie­den wird, dann wird es aller­dings bru­ta­ler. Dazu wei­ter unten.

Kickl im Wort­laut zum The­ma Rechts­staat und Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (Tran­skript, ORF Report 22.1.19):

Zunächst ein­mal eines zum The­ma ‚Rechts­staat­lich­keit’: Ja, selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir alle auf dem Boden der Rechts­staat­lich­keit. Das ist ja eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Nur eines muss man auch ein­mal dazu sagen: Was ist denn die größ­te Gefahr für den Rechts­staat? Die größ­te Gefahr für den Rechts­staat ist, dass er miss­braucht wird und qua­si gegen sich selbst zur Anwen­dung gebracht wird. Dass man qua­si über die eige­nen Geset­ze stol­pert und hand­lungs­un­fä­hig ist. Und des ist die Situa­ti­on, vor der wir jetzt ste­hen. Da brennt das Haus, dort liegt der Schlauch. Wir wis­sen genau, dass wir den Schlauch neh­men müs­sen, um das Feu­er zu löschen, und dazwi­schen gibt’s irgend­wel­che selt­sa­men recht­li­chen Kon­struk­tio­nen, teil­wei­se vie­le, vie­le Jah­re alt, aus ganz ande­ren Situa­tio­nen her­aus ent­stan­den, und die hin­dern uns dar­an, das zu tun, was not­wen­dig ist. Und des­halb möch­te ich eine Debat­te dar­über füh­ren und mich auch anle­gen mit die­sen Rege­lun­gen, das hin­ter­fra­gen. Denn ich glau­be immer noch, dass der Grund­satz gilt, dass das Recht der Poli­tik zu fol­gen hat und net die Poli­tik dem Recht. Und das wird eine span­nen­de Aus­ein­an­der­set­zung, weil ich näm­lich glau­be, dass es nie­mand Ver­nünf­ti­gen geben kann in die­sem Land, der nicht dafür ist, dass wir bei Straf­fäl­li­gen, bei Straf­tä­tern, die Kör­per­ver­let­zun­gen bege­hen und ande­re Din­ge – nicht einen Weg fin­den soll­ten, dass wir denen dann auch einen Asyl­sta­tus aberken­nen und sie außer Lan­des brin­gen, oder bei den­je­ni­gen, die sich über­haupt erst drum bewer­ben, dafür sor­gen, dass des nega­tiv ausgeht. (…)

bezügl. even­tu­el­ler EU-Vertragsverletzungsverfahren:

Wir tun das ja auch bei Din­gen, wo’s ums Finan­zi­el­le geht. (…) Und dann, wenn’s Schwie­rig­kei­ten gibt, wenn wir hier mög­li­cher­wei­se an Gren­zen kom­men, dann will ich eine ehr­li­che Dis­kus­si­on dar­über haben. Sonst hört si ja die Poli­tik auf. Wir kön­nen do net nicht mit Din­gen aus den Fünf­zi­ger-Jah­ren her­um­tun, unter völ­lig ande­ren Vor­aus­set­zun­gen, da muss ma ja ein­mal weiterdenken.

Gesam­tes Inter­view ist hier abruf­bar: https://www.profil.at/oesterreich/video-kickl-orf-report-10610601 (ab 3’42“)

Reak­tio­nen

Mat­thi­as Klatt (Univ-Prof für Rechts­phi­lo­so­phie Uni­ver­si­tät Graz): Die For­mu­lie­rung, die der Innen­mi­nis­ter gewählt hat, die klingt ja ganz gewitzt. Aber sach­lich ist sie falsch. Recht und Poli­tik, das Ver­hält­nis ist sehr kom­plex und kei­ne Ein­bahn­stra­ße. Und die­se Ein­bahn­stra­ße stellt sich der Minis­ter vor. Poli­tik schafft das Recht, fer­tig. So ist es nicht, son­dern das Recht zieht der Poli­tik auch Gren­zen. Und die­sen zwei­ten Teil, den unter­schlägt der Minis­ter. (ZiB 2, 23.1.19)

Matthias Klatt (Screenshot ZiB 2, 23.1.19)
Mat­thi­as Klatt (Screen­shot ZiB 2, 23.1.19)

Bernd-Chris­ti­an Funk (Ver­fas­sungs­ju­rist): Die Fra­ge der Grund­rech­te und der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ist etwas, was nicht zur Dis­po­si­ti­on steht. Es hie­ße, die Grund­la­gen des Rechts­staa­tes und damit auch der Demo­kra­tie infra­ge zu stel­len, ja sogar zu gefähr­den. (ZiB 2, 23.1.19)

Funk (Screenshot ZiB 2, 23.1.19)
Funk (Screen­shot ZiB 2, 23.1.19)

Nata­scha Strobl (Poli­tik­wis­sen­schaf­te­rin, Rechts­extre­mis­mus­exper­tin) via Twitter

Wenn ihr wis­sen wollt was Kickl da macht mit sei­ner Ableh­nung d Men­schen­rech­te u d For­de­rung (Regierungs)Politik über recht­li­che Grund­sät­ze zu stel­len, dann müsst ihr Carl Schmitt lesen. Er hat das Pri­mat der Poli­tik vor dem Pri­mat des Rechts pos­tu­liert, was wich­tig für NS war.

Carl Schmitt war einer der füh­ren­den Ver­tre­ter der (soge­nann­ten) Kon­ser­va­ti­ven Revo­lu­ti­on, einem losen Kreis aus anti­de­mo­kra­ti­schen, anti­kom­mu­nis­ti­schen, anti­li­be­ra­len Den­kern (sic) in der Wei­ma­rer Repu­blik, die Demo­kra­tie und Par­la­men­ta­ris­mus intel­lek­tu­ell dele­gi­ti­miert haben. (kommt uns bekannt vor, gell? — sie­he Neue Rech­te. Wenn­gleich die Kon­ser­va­ti­ve Revo­lu­ti­on intel­lek­tu­ell deut­lich mehr Sub­stanz hat­te. Sie­he Speng­ler, Jung, Jün­ger, Nie­kisch, van den Bruck; oder auch Inspi­ra­tio­nen wie Evo­la) Wie auch immer. Schmitt war Rechts­wis­sen­schaft­ler und kein Unwich­ti­ger noch dazu (alle Jus-Stu­dis ler­nen ihn noch immer). Das war er auch schon vor dem NS und er hat eben auch davor eine klar auto­ri­tä­re Ord­nung vertreten.

Den Kern sei­ner poli­ti­schen Theo­rie kann man zusam­men­fas­sen mit „Der Sou­ve­rän hat immer recht”. Der Sou­ve­rän ist wer über Krieg u Frie­den, über Nor­mal­zu­stand und Aus­nah­me­zu­stand ent­schei­det. Die­ses Recht obliegt d Sou­ve­rän allein (und nicht etwa gesell. Dis­kurs; Gewaltenteilung)

Der Sou­ve­rän ist direkt durch „das Volk” legi­ti­miert, aber nicht auf demo­kra­ti­sche Art und Wei­se, son­dern per Akkla­ma­ti­on. Das heißt ein Wider­spruch muss offen und gegen die Mas­se indi­vi­du­ell for­mu­liert wer­den. Alles Ande­re ist Zustimmung.

Die­ser Sou­ve­rän (oder Füh­rer) hat immer recht. Was der Sou­ve­rän ent­schei­det oder tut ist auto­ma­tisch Recht. So hat Schmitt etwa (im Nach­hin­ein!) juris­tisch den Röhm-Putsch legi­ti­miert. Der Füh­rer schafft Recht u führt es gleich­zei­tig aus. Ohne Kon­troll­in­stanz. Das ist Faschismus.

Wenn ihr wis­sen wollt was Kickl da macht mit sei­ner Ableh­nung d Men­schen­rech­te u d For­de­rung (Regierungs)Politik über recht­li­che Grund­sät­ze zu stel­len, dann müsst ihr Carl Schmitt lesen. Er hat das Pri­mat der Poli­tik vor dem Pri­mat des Rechts pos­tu­liert, was wich­tig für NS war.

— Nata­scha St (@Rabid_Glow) 23. Janu­ar 2019

Hier zur genaue­ren Ana­ly­se von Carl Schmitts Rezep­ti­on durch die FPÖ:
Demo­kra­tie durch „Aus­schei­dung des Hete­ro­ge­nen“ – Zur frei­heit­li­chen Rezep­ti­on von Carl Schmitt (Teil 1)
Demo­kra­tie durch „Aus­schei­dung des Hete­ro­ge­nen“ – Zur frei­heit­li­chen Rezep­ti­on von Carl Schmitt (Teil 2)

Kom­men­tar mein.klagenfurt.at

Das alles ist kein Spaß und es geht hier nicht um Par­tei­po­li­tik. Hier geht es ans Ein­ge­mach­te, um die Fra­ge, ob wir unse­ren Rechts­staat ver­tei­di­gen wol­len oder ob wir vor denen, die ihn abschaf­fen möch­ten, die Waf­fen stre­cken. Als die Nazis an die Macht kamen, war eine ihrer ers­ten Hand­lun­gen, den Rechts­staat zu per­ver­tie­ren und durch einen Unrechts­staat zu erset­zen, in dem eben nicht alle Bür­ger die­sel­ben Rech­te hat­ten. Gan­ze Bevöl­ke­rungs­grup­pen wur­den vom gleich­be­rech­tig­ten Zugang zum Gesetz aus­ge­schlos­sen, was ihre Ermor­dung vor­be­rei­te­te. Die Jus­tiz, so schrie­ben die Nazis 1935 in ihre „Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches“, habe sich in Hin­kunft nicht nur am Recht, son­dern vor allem am „gesun­den Volks­emp­fin­den“ zu ori­en­tie­ren. Der schwam­mi­ge Begriff vom „gesun­den Volks­emp­fin­den“ soll­te, wie meh­re­re Rechts­his­to­ri­ker nach­wie­sen, den Durch­griff der NSDAP auf die Jus­tiz sichern, denn als „gesun­des Volks­emp­fin­den“ galt natür­lich nur, was mit der NS-Ideo­lo­gie über­ein­stimm­te. Übri­gens: Auch in kom­mu­nis­ti­schen Dik­ta­tu­ren, ara­bi­schen Des­po­tien und isla­mis­ti­schen Got­tes­staa­ten gibt es kei­nen Rechtsstaat.

Die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on trat 1953 in Kraft und soll­te ver­hin­dern, dass auf euro­päi­schem Boden jemals wie­der Men­schen so ent­rech­tet wür­den, wie es im Faschis­mus gesche­hen war. Die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on garan­tiert unter ande­rem: Das Recht auf Leben, das Ver­bot der Fol­ter, das Ver­bot von Skla­ve­rei und Zwangs­ar­beit, Das Recht auf ein fai­res Ver­fah­ren, das Recht auf Frei­heit und Sicher­heit, das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung sowie Gedanken‑, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit. Und jetzt stellt sich die Fra­ge, war­um ein öster­rei­chi­scher Innen­mi­nis­ter die­se Rech­te schlecht fin­det und wodurch er sie erset­zen möch­te. (https://www.mein-klagenfurt.at/mein-klagenfurt/das-freie-wort/mit-herbert-kickl-in-den-unrechtsstaat/)

Andre­as Kol­ler (Jour­na­list, Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 23.1.19): Innen­mi­nis­ter Kickl will nicht den Rechts­staat abschaf­fen, zumin­dest sag­te er das Diens­tag­abend im ORF-„Report“. „Ja selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir alle auf dem Boden der Rechts­staat­lich­keit“, ver­si­cher­te er gön­ner­haft, füg­te aber hin­zu: Größ­te Gefahr des Rechts­staa­tes sei, „dass er miss­braucht wird“ und „man qua­si über die eige­nen Geset­ze stol­pert.“ Stimmt, Herr Kickl, der Rechts­staat ist mit­un­ter unbe­quem für die Regie­ren­den. Und die Geset­ze, über die die Regie­ren­den stol­pern, sind mit­un­ter läs­tig. Das ist ihre Auf­ga­be. Sie die­nen nicht der Bequem­lich­keit der Regie­rung, son­dern dem Schutz der Demo­kra­tie, also der Bürger.
Herr Kickl scheint das nicht so zu sehen, wie er auch vor weni­gen Tagen in den „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ zu Pro­to­koll gab. Auf den Ein­wand des Inter­view­ers, dass die Men­schen­rech­te „uni­ver­sell“ und „für alle gleich“ sei­en, sag­te er: „Ja, natür­lich. Aber man kann nicht von uns ver­lan­gen, dass man an die­sem Kom­pen­di­um an abs­trak­ten Regeln nicht irgend­et­was ändern darf.“ Auch hier blitzt eine gefähr­li­che Ein­stel­lung durch: Die Men­schen­rech­te sind kei­nes­wegs, wie der Innen­mi­nis­ter unter­stellt, „abs­trakt“. Sie sind das kon­kre­te Ergeb­nis meh­re­rer Hun­dert Jah­re Huma­nis­mus und Auf­klä­rung und ste­hen nicht zur Dis­po­si­ti­on eines über­for­der­ten Innenministers.

Platt­form Rechs­staat: Nam­haf­te Juris­ten sind am Don­ners­tag bei einer Pres­se­kon­fe­renz der „Platt­form Rechts­staat“ in Wien den jüngs­ten Äuße­run­gen von Innen­mi­nis­ter Her­bert Kickl (FPÖ) zum Rechts­staat ent­ge­gen­ge­tre­ten. „Ich fin­de es uner­träg­lich, wenn die Grund­sät­ze der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on infra­ge gestellt wer­den. Das ist eines Rechts­staa­tes unwür­dig“, mein­te der Prä­si­dent der Wie­ner Rechts­an­walts­kam­mer, Micha­el Enzinger.
Für Fried­rich Forst­hu­ber, Obmann der Fach­grup­pe Straf­recht in der Rich­ter­ver­ei­ni­gung, hat Kickl am „Wer­te­ge­rüst unse­rer Rechts­ord­nung“ gerüt­telt: „Die Grund­prin­zi­pi­en des demo­kra­ti­schen Rechts­staa­tes sind klar defi­niert. Es gibt kei­ne Demo­kra­tie light, kei­ne Men­schen­rech­te light.“ Der Innen­mi­nis­ter habe offen­bar „aus­ge­lo­tet, was in einem gewach­se­nen demo­kra­ti­schen Rechts­staat an Äuße­run­gen der Bevöl­ke­rung zumut­bar ist“. Das ver­an­ker­te Ver­ständ­nis von Demo­kra­tie, Men­schen­rech­ten und Rechts­staat müs­se vor allem auch sei­tens der Zivil­ge­sell­schaft ver­tei­digt wer­den, gab Forst­hu­ber zu beden­ken: „Ich kla­ge an, wenn Äuße­run­gen getä­tigt wer­den, wie dass das Recht der Poli­tik zu fol­gen hat.“
Sowohl Forst­hu­ber als auch Enzin­ger zeig­ten sich ver­wun­dert, dass die Aus­sa­gen Kick­ls kei­nen brei­te­ren Auf­schrei zur Fol­ge hat­ten. „Damit wur­de eine rote Linie über­schrit­ten. Da ist die Poli­tik und die Zivil­ge­sell­schaft dazu auf­ge­ru­fen, das klar zu stel­len“, appel­lier­te Forst­hu­ber. Der demo­kra­ti­sche Rechts­staat sei „nicht vom Him­mel gefal­len“, bekräf­tig­te Enzin­ger. Inso­fern hät­te er sich nach Kick­ls Auf­tritt „erhofft, dass dazu kla­re­re Mel­dun­gen von der Poli­tik kom­men.“ (APA, via tt.com, 24.1.19)

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