Der Zeuge war wie S. Bewohner einer Obdachloseneinrichtung. Auf die Frage, wo er den Angeklagten politisch einordnen würde, antwortete er mit „Nirgends“. Das war nicht so präzise wie die Schilderung eines weiteren Zeugen, dessen polizeiliche Aussage verlesen wurde. Demnach habe S. lautstark Nazi-Musik gehört und sei mit Nazi-Sprüchen à la „Schade, dass Mauthausen nicht mehr offen ist“ aufgefallen. Andere Heimbewohner soll er mit Hitlergruß begrüßt haben.
Die Geschworenen folgten der Einschätzung, dass der Angeklagte extrem rechts einzuordnen ist und befanden ihn für schuldig: 18 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt, lautete das Urteil. S., der schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft dunsten musste, wurde nach dem Urteilsspruch und seinem Verzicht auf Rechtsmittel enthaftet.

➡️ Wien: Frühkindliche Prägung durch Reichsadler und SS-Opas – Verfahren wegen Wiederbetätigung
➡️ tagblatt-wienerzeitung.at (12.12.16): „Schade, dass Mauthausen nicht mehr offen ist”
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