Von der NS-Meldestelle ins Burgenland: keine Ermittlungen
Die NS-Meldestelle ist eine Einrichtung der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), über die relativ unkompliziert NS-Wiederbetätigung und Holocaustleugnung gemeldet werden können. Das Problem: Über den weiteren Verlauf – die Aufnahme oder Ablehnung von Ermittlungen, eine Anklage, ein Urteil – erfährt man nichts.
Von unserer Prozessbeobachtung wissen wir nun, dass die NS-Meldestelle unsere Anzeige an den burgenländischen Staatsschutz weitergereicht hat. Was hat der gemacht? Soweit wir das aus dem Prozessverlauf wissen: Nicht ermittelt. Frau W. hat vom burgenländischen Staatsschutz eine Vorladung unter Verweis auf das NS-Verbotsgesetz erhalten.
Frau W. hat daraufhin entschlossen gehandelt und ihr Facebook-Profil zuerst auf „privat“ gestellt und dann gelöscht. Das teilte sie dem Staatsschutz auch so mit, worauf der auf jeden weiteren Ermittlungsversuch verzichtet hat: keine Hausdurchsuchung, keine Sicherstellung von elektronischen Geräten. Die Ladung an W. erfolgte, noch bevor ermittelt worden war, sie diente daher gewissermaßen als Vorwarnung.
Wie aus der Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt hervorging, war W. (59) seit 2012 Nutzerin von Facebook, aber auch anderer Plattformen. Mehr als das – die beschäftigungslose Frau war eine Superuserin. Nach eigenen Angaben sei sie rund um die Uhr auf den Plattformen, hauptsächlich aber auf Facebook, unterwegs gewesen, teilte jede Menge Postings, verfasste aber auch eigene. Auch heute, nach der Löschung ihres Kontos, kann man Dutzende Nachrichten von ihr finden, die von anderen User:innen – mit Dank an Frau W. – kopiert und übernommen wurden.
Eine Mauer durch Australien
Im Prozess gab W. an, meist Gartentipps und Tiergeschichten gepostet zu haben. Das ist bestenfalls eine Teilwahrheit. Das Spektrum ihrer „Botschaften“ oszillierte zwischen Esoterik, Verschwörungen und braunem Dreck. Der Frau, die nach den Angaben ihres Verteidigers kaum persönliche Kontakte hat, folgten zuletzt auf Facebook mehr als 4.200 Personen. Ihre unzähligen Beiträge wurden in andere Sprachen, einer sogar ins Vietnamesische übersetzt. In dem wurde eine fünf Meter hohe Mauer quer durch Australien behauptet, damit man die Vorgänge im Inneren des Kontinents nicht untersuchen könne. Von hier bis zu Vril und den Reichsflugscheiben der Nazis, die Frau W. auch beschäftigten, ist es dann nur mehr ein kleiner Sprung.

Viele der noch einsehbaren „Botschaften“ orientieren sich an QAnon orientiert. Zu Trump, der die USA erlösen werde, schrieb sie:
„Der tiefe Staat ist am Ende. Seine Marionetten in Washington, Hollywood und der Pharmaindustrie fallen wie die Fliegen. Anklagen werden unter Verschluss gehalten, Tribunale vorbereitet, Massenverhaftungen nehmen zu.“
In Österreich vertraut Frau W. auf Kickl und die FPÖ. Was sie möglicherweise über die Jahre hinweg sonst noch – jenseits der zwei von uns gemeldeten Postings – an strafrechtlich relevanten „Botschaften“ gepostet und geteilt hat: Nobody knows, jedenfalls der burgenländische Staatsschutz nicht.
Keine Erinnerungen
Dabei hätte es schon einmal Anlass dazu gegeben, etwas genauer hinzuschauen. 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Göttingen (D) eine Anzeige an die Österreichischen Behörden weitergereicht: W. hatte in einem Posting Corona-Maßnahmen mit der NS-Gesetzgebung verglichen. In der Verhandlung dazu befragt, konnte sie sich weder an das Posting noch an ein Verfahren erinnern. Kein Wunder, denn Ermittlungen dürfte es auch damals nicht gegeben haben: Das Verfahren wurde eingestellt.
An die üble Holocaustleugnung, die von Stoppt die Rechten gesichert und angezeigt wurde, konnte oder wollte sich Frau W. in der Verhandlung ebenfalls nicht erinnern. Bei der polizeilichen Einvernahme hatte sie noch ihren Ex-Partner beschuldigt. Jetzt habe sie das Posting zwar selbst nicht gelesen, wusste dann aber doch, dass der Text auf ihrer X-Timeline aufgetaucht und von ihr für Facebook kopiert worden sei.

Als sie das zweite Posting, das antisemitische, damit erklären will, dass es doch die Rothschilds waren, die alles lenkten und kontrollierten, wurde sie von ihrem Anwalt eingebremst.
Die Geschworenen entschieden auf einstimmig schuldig in Sachen Holocaustleugnung nach § 3h Verbotsgesetz: 15 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 1.200 Euro unbedingt (noch nicht rechtskräftig).
Erst vor zwei Wochen stand Peter G. in Wien vor Gericht, der W.s Holocaustleugnungsposting gelikt hatte, dann aber wegen seiner eigenen Ergüsse verurteilt wurde.
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