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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 45/25 (Teil 3): „Ausländer raus”-Version von „L’Amour toujours“ vor Gericht

Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz im Zwei­fel ein­ge­stellt, wegen Ver­het­zung („Aus­län­der raus”) mit einer mil­den Stra­fe davon­ge­kom­men: Ein Ober­stei­rer stand in Leo­ben vor Gericht. Ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter, der sei­nem Sohn eine Pis­to­le in die Hand drück­te, erhielt eine Diver­si­on. Der Sohn hat­te mit dem Foto der Waf­fe einen Amok­lauf gegen die Gedenk­stät­te Maut­hau­sen angedroht.

17. Nov. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Leoben/Stmk: „Aus­län­der raus“ bleibt sei­ne Meinung
  • Feldkirch/V: Frei­spruch vom Verhetzungsvorwurf
  • Linz: Ver­het­zung unter Alkoholeinfluss
  • Bez. Frei­stadt-Linz: Jus­tiz­wa­che­be­am­ter nach dem Waf­fen­ge­setz vor Gericht

Leoben/Stmk: „Ausländer raus“ bleibt seine Meinung

Am 3. Novem­ber stand am Lan­des­ge­richt Leo­ben ein 41-jäh­ri­ger Ober­stei­rer, Abtei­lungs­lei­ter mit gutem Ein­kom­men, wegen Ver­het­zung nach § 283 StGB vor Gericht. Anlass waren zwei Face­book-Vide­os aus Juni und Okto­ber 2024, in denen zur Melo­die von Gigi D’Agostinos „L’Amour tou­jours“ die Paro­le „Aus­län­der raus, Deutsch­land den Deut­schen“ ver­brei­tet wird. In der Ver­hand­lung wur­den die kon­kre­ten Inhal­te der Pos­tings aller­dings nicht erwähnt. Stoppt die Rech­ten wur­den eini­ge Screen­shots aus dem face­book-Pro­fil des Ange­klag­ten im Vor­feld zugeschickt.

Manuel S.: Drei "Ausländer raus"-Postings alleine im Juni 2024 (Screenshot FB)
Manu­el S.: Drei „Aus­län­der raus”-Postings allei­ne im Juni 2024 (Screen­shot FB)

Manu­el S. kam ohne Ver­tei­di­ger. Eine von der Staats­an­walt­schaft ange­bo­te­ne Diver­si­on lehn­te er schon im Vor­feld ab, und auch im Pro­zess blieb er dabei, sich nicht schul­dig gemacht zu haben. Er beton­te, er habe „nichts gegen Aus­län­der“und sei „kein Het­zer“, wohl aber etwas gegen „Aus­län­der, die ver­ge­wal­ti­gen und Unschul­di­gen das Leben neh­men“. Auf die Fra­ge der Rich­te­rin, war­um er die Vide­os gepos­tet habe, mein­te er, er habe „ein­fach nur auf den Knopf gedrückt“ und sich nichts dabei gedacht.

Als die Rich­te­rin nach­hakt, ob er die Vide­os gut fin­de, wird er kla­rer: „Das mit dem ‚Aus­län­der raus‘ wird schon etwas über­spitzt dar­ge­stellt, aber das ist schon mei­ne Mei­nung, ja.“ Zur Reich­wei­te auf Face­book behaup­tet S., er ken­ne nur 20 bis 30 Per­so­nen wirk­lich und bekom­me kaum Likes – tat­säch­lich hat­te er rund 1.582 Facebook-Freund*innen.

Der Staats­an­walt kon­fron­tiert ihn mit der Fra­ge, ob er die Vide­os auch am Leob­ner Haupt­platz abspie­len wür­de. S. ant­wor­tet, das wür­de er tun, wenn er es kom­men­tie­ren kön­ne. Für den Staats­an­walt ist das „sehr bedenk­lich“. Er ver­weist zudem auf ein Foto von drei Frau­en mit Hit­ler­gruß, das S. auf Face­book gepos­tet hat­te. Das dazu lau­fen­de Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz wur­de im Zwei­fel ein­ge­stellt – war­um, wur­de bedau­er­li­cher­wei­se nicht erör­tert. Aus Sicht der Ankla­ge zei­ge die Kom­bi­na­ti­on aber eine „gewis­se Gesin­nung“. S. erklärt, er sei „nicht für die­se Din­ge“, er habe das Bild „ein­fach wei­ter gepos­tet“ und bereue das heute.

Auszug aus der Facebook-Fotogalerie von Manuel S.: Hitler, Mengele, Hakenkreuz-Christbaumkugeln, Hitlergrüße und Selbstbildnisse mit Helm und Schwert (Screenshot FB)
Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz „im Zwei­fel” ein­ge­stellt: Aus­zug aus der Face­book-Foto­ga­le­rie von Manu­el S.: Hit­ler, Men­ge­le, Haken­kreuz-Christ­baum­ku­geln und Hit­ler­grü­ße, dazu Selbst­bild­nis­se mit Helm und Schwert (Screen­shots FB)

In ihrer Urteils­be­grün­dung hält die Rich­te­rin fest, S. sei zwar gestän­dig, was das Pos­ten betref­fe, aber nicht reu­mü­tig. Erschwe­rend wer­tet sie die Mehr­zahl der Pos­tings und das ein­ge­stell­te Ver­bots­ge­setz-Ver­fah­ren. „Sie woll­ten zu Hass auf­sta­cheln, das muss Ihnen bewusst gewe­sen sein“, sagt sie, und dass sie ihm nicht glau­be, er habe „ein­fach so“ gepos­tet.

Das mil­de Urteil: sechs Mona­te beding­ter Frei­heits­stra­fe, Ersatz der Pro­zess­kos­ten und ein ver­pflich­ten­des Anti-Hass-Trai­ning bei „Neu­start“. S. nimmt das Urteil an, bestrei­tet aber, die vom Staats­an­walt ange­spro­che­ne Gesin­nung zu haben. Der Staats­an­walt ver­zich­tet auf Rechts­mit­tel – das Urteil ist rechtskräftig.

Nach nur 20 Minu­ten ist die Ver­hand­lung been­det, S. und sei­ne Beglei­tung ver­las­sen lachend das Jus­tiz­zen­trum. Bemer­kens­wert ist, dass die Ver­öf­fent­li­chung die­ses ras­sis­ti­schen Lie­des über­haupt ange­klagt (und ver­ur­teilt) wur­de – zum ers­ten Mal, soweit wir davon Kennt­nis haben.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Feldkirch/V: Freispruch vom Verhetzungsvorwurf

Ein 42-jäh­ri­ger Ange­klag­ter wur­de am 4. Novem­ber vom Vor­wurf der Ver­het­zung frei­ge­spro­chen. Das Urteil, das noch nicht rechts­kräf­tig ist, begrün­de­te Rich­ter Alex­an­der Wehin­ger damit, dass dem geis­tig ein­ge­schränk­ten Ange­klag­ten der Vor­satz fehl­te, denn er habe nicht gewusst, was das von ihm ver­wen­de­te Wort „N*“ bedeutet.

Der Vor­fall ereig­ne­te sich wäh­rend eines Fuß­ball­spiels in Bre­genz, als der Ange­klag­te nach dem Aus­schluss eines afri­ka­ni­schen Spie­lers die ras­sis­ti­sche Belei­di­gung rief. Laut Gericht war der objek­ti­ve Tat­be­stand der Ver­het­zung zwar erfüllt, jedoch man­gel­te es an der sub­jek­ti­ven Tatseite.

Der Arbei­ter aus dem Bezirk Bre­genz habe eine Erwach­se­nen­ver­tre­te­rin und sich von der auf­ge­heiz­ten Stim­mung nach einem Foul des Afri­ka­ners von ande­ren Zuschau­ern mit­rei­ßen lassen.
Ein Frei­spruch hät­te auch des­halb erfol­gen müs­sen, weil mit weni­ger als 150 Zuhö­rern in Ruf­wei­te kei­ne brei­te Öffent­lich­keit für eine Ver­het­zung gege­ben gewe­sen sei, so der Straf­rich­ter. Ein Schuld­spruch wegen Belei­di­gung sei nicht mög­lich gewe­sen, weil der ras­sis­tisch belei­dig­te Spie­ler kei­ne Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung erteilt habe.
(vol.at, 6.11.25)

Die Salz­bur­ger Mann­schaft wei­ger­te sich dar­auf­hin, das Spiel fort­zu­set­zen, wor­auf­hin die Par­tie zuguns­ten von Bre­genz gewer­tet wur­de. Rich­ter Wehin­ger beton­te, dass das Ver­hal­ten des Ange­klag­ten nicht in Ord­nung sei und er künf­tig nicht mehr behaup­ten kön­ne, die Bedeu­tung des Wor­tes nicht zu ken­nen. Der Ange­klag­te bestritt den Tat­vor­wurf und gab an, einen ande­ren Wort­laut geru­fen zu haben.

Linz: Verhetzung unter Alkoholeinfluss

Ohne wäh­rend des Pro­zes­ses Details zu den ange­klag­ten Delik­ten zu nen­nen (Ver­het­zung, schwe­re Kör­per­ver­let­zung und Wider­stand gegen die Staats­ge­walt) wur­de am 10. Novem­ber ein 41-jäh­ri­ger, zwölf­fach vor­be­straf­ter Lin­zer zu bereits rechts­kräf­ti­gen 15 Mona­ten unbe­dingt und zur Zah­lung von Schmer­zens­geld an meh­re­re Per­so­nen ver­ur­teilt. Der psy­chisch beein­träch­tig­te Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig, führ­te sein Ver­hal­ten auf den Alko­hol­kon­sum zurück und bedau­er­te sei­ne Taten.

Bez. Freistadt-Linz: Justizwachebeamter nach dem Waffengesetz vor Gericht

Am 3. Novem­ber hat­te sich jener Vater vor dem Lan­des­ge­richt Linz zu ver­ant­wor­ten, des­sen Sohn ange­droht hat­te, einen Amok­lauf in der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen ver­üben zu wol­len. Er hat­te zur Ver­stär­kung sei­ner Dro­hun­gen ein Foto jener Waf­fe, die er ver­wen­den woll­te, ange­fer­tigt. Der 20-jäh­ri­ge Bur­sche war Anfang Okto­ber zu acht Mona­ten Haft, davon ein Monat unbe­dingt, ver­ur­teilt worden.

Sein Vater T.L., ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter, war nun wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz ange­klagt, da der Sohn sei­ne Waf­fe foto­gra­fiert hat­te. Die sei, so T.L. vor Gericht, in einem Tre­sor ver­sperrt, aber sein Sohn habe danach gefragt, weil er sie anse­hen woll­te. Der Jus­tiz­wa­che­be­am­te gab an, nicht gewusst zu haben,

dass er dem Sohn die Waf­fe nicht in die Hand geben darf. Das wuss­te auch in der Arbeit nie­mand. Auch die Poli­zis­tin, die ihn ein­ver­nom­men hat, hat das nicht gewusst. Der Rich­ter sagt, er kann eine Diver­si­on machen. Er muss aber eine Stra­fe von 4000 Euro ver­hän­gen. Der Ver­tei­di­ger ist sofort ein­ver­stan­den und der Ange­klag­te auch. Schluss nach 20 Minu­ten. (Pro­zess­mit­schrift)

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Verhetzung | Vorarlberg

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