G.B. ist ungarischer Staatsbürger, war etliche Jahre in Deutschland aufhältig und lebt seit einigen Jahren in Österreich. Mit dem Verbotsgesetz kam er zum ersten Mal 2023 in Konflikt. Als er gegen seine damalige Lebensgefährtin eine gefährliche Drohung aussprach, bemerkten die Polizeibeamten bei ihrem Einsatz seine Nazi-Tattoos. Weil er die aber nicht aktiv präsentiert hatte, wurden die Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz eingestellt und die gefährliche Drohung mit einer Diversionsmaßnahme erledigt. Dabei erhielt er allerdings auch eine Belehrung über das NS-Verbotsgesetz.
Beim nächsten Mal, im August 2024, war dann Schluss mit lustig. Im Zuge einer Polizeikontrolle, die wegen eines Streits erfolgte, fiel er wieder mit seinen Tattoos auf, die er diesmal den Polizisten zeigte, indem er seinen Oberkörper entblößte. Es folgte eine Hausdurchsuchung, bei der auf seinem Handy einschlägige Fotos von seinen Tattoos gefunden wurden, die er weiterverschickt hatte. Außerdem behauptete er, kein Geld für das Überstechen der Tattoos gehabt zu haben. Das stand in erkennbarem Widerspruch zu neu gestochenen und einigen aufgefrischten Tattoos. So zieren seinen Körper u.a. Hakenkreuze, SS-Runen und die 88.
Heuer im Jänner folgten eine neuerliche Einvernahme, rund einen Monat später eine weitere gefährliche Drohung und der Showdown. G.B. bedrohte einen Mann, der angeblich seine Mutter beleidigt habe, mit dem Umbringen, zeigte sich und seine Tattoos neuerlich mit nacktem Oberkörper und begrüßte die herbeieilenden Polizisten mit dem Hitlergruß und „Sieg Heil“.
Eigentlich war die Sachlage klar. Aber in der Befragung durch den vorsitzenden Richter versuchte es G.B. zunächst mit der Nummer „Mein Name ist Hase“: Dass man es in Österreich so ernst nehme mit dem Verbot der NS-Wiederbetätigung, habe er einfach nicht gewusst. Das, was man hier als gefährliche Drohung bezeichnet, sei in Ungarn nicht strafbar bzw. vielleicht schon strafbar, aber im Alltagsgebrauch durchaus üblich. Dann noch eine Steigerung der Erklärung zu den Tattoos: Die habe er nirgendwo hergezeigt. Wenn er in das Fitness-Studio gehe und dort dusche, dann immer allein. Auch in die Sauna immer allein. Schwimmen? Immer nur an einsamen Seen. Selbst im Sommer trage er im Freien lange Kleidung, nur zuhause kurze.
Dem Richter reichte es. Er ließ über die Dolmetscherin fragen, ob ihn der Angeklagt für dumm halte und ob er wisse, dass er sich vor einem Schwurgericht und nicht in einem Kabarett befinde. Besser wurde es aber nicht mehr: Vor den Polizisten habe er sich nur deswegen ausgezogen, weil ihm warm gewesen sei.
Es war nicht die beste Verteidigungsstrategie, die B. gewählt hatte, selbst seinem Verteidiger blieb nicht viel mehr übrig als darauf zu verweisen, dass sich der Angeklagte schuldig bekenne und in der U‑Haft freiwillig ein Seminar zur Sensibilisierung über en Nationalsozialismus besucht habe.
Die Geschworenen urteilten in neun von zehn Fragen einstimmig auf Schuld. Die Konsequenz. Das Urteil, 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt, ist noch nicht rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!