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Lesezeit: 2 Minuten

Einsamer Ex-Hausmeister mit vielen Nazi-Tattoos

Das Hotel, in dem G.B. (33) beschäf­tigt war, sucht einen neu­en Haus­meis­ter, denn der alte sitzt seit zwei Mona­ten in U‑Haft. Am 30.4. muss­te er sich am Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Mit einer Rück­kehr in den alten Job wird es so schnell nichts wieder.

20. Mai 2025
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)

G.B. ist unga­ri­scher Staats­bür­ger, war etli­che Jah­re in Deutsch­land auf­häl­tig und lebt seit eini­gen Jah­ren in Öster­reich. Mit dem Ver­bots­ge­setz kam er zum ers­ten Mal 2023 in Kon­flikt. Als er gegen sei­ne dama­li­ge Lebens­ge­fähr­tin eine gefähr­li­che Dro­hung aus­sprach, bemerk­ten die Poli­zei­be­am­ten bei ihrem Ein­satz sei­ne Nazi-Tat­toos. Weil er die aber nicht aktiv prä­sen­tiert hat­te, wur­den die Ermitt­lun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz ein­ge­stellt und die gefähr­li­che Dro­hung mit einer Diver­si­ons­maß­nah­me erle­digt. Dabei erhielt er aller­dings auch eine Beleh­rung über das NS-Verbotsgesetz.

Beim nächs­ten Mal, im August 2024, war dann Schluss mit lus­tig. Im Zuge einer Poli­zei­kon­trol­le, die wegen eines Streits erfolg­te, fiel er wie­der mit sei­nen Tat­toos auf, die er dies­mal den Poli­zis­ten zeig­te, indem er sei­nen Ober­kör­per ent­blöß­te. Es folg­te eine Haus­durch­su­chung, bei der auf sei­nem Han­dy ein­schlä­gi­ge Fotos von sei­nen Tat­toos gefun­den wur­den, die er wei­ter­ver­schickt hat­te. Außer­dem behaup­te­te er, kein Geld für das Über­ste­chen der Tat­toos gehabt zu haben. Das stand in erkenn­ba­rem Wider­spruch zu neu gesto­che­nen und eini­gen auf­ge­frisch­ten Tat­toos. So zie­ren sei­nen Kör­per u.a. Haken­kreu­ze, SS-Runen und die 88.

Heu­er im Jän­ner folg­ten eine neu­er­li­che Ein­ver­nah­me, rund einen Monat spä­ter eine wei­te­re gefähr­li­che Dro­hung und der Show­down. G.B. bedroh­te einen Mann, der angeb­lich sei­ne Mut­ter belei­digt habe, mit dem Umbrin­gen, zeig­te sich und sei­ne Tat­toos neu­er­lich mit nack­tem Ober­kör­per und begrüß­te die her­bei­ei­len­den Poli­zis­ten mit dem Hit­ler­gruß und „Sieg Heil“.

Eigent­lich war die Sach­la­ge klar. Aber in der Befra­gung durch den vor­sit­zen­den Rich­ter ver­such­te es G.B. zunächst mit der Num­mer „Mein Name ist Hase“: Dass man es in Öster­reich so ernst neh­me mit dem Ver­bot der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, habe er ein­fach nicht gewusst. Das, was man hier als gefähr­li­che Dro­hung bezeich­net, sei in Ungarn nicht straf­bar bzw. viel­leicht schon straf­bar, aber im All­tags­ge­brauch durch­aus üblich. Dann noch eine Stei­ge­rung der Erklä­rung zu den Tat­toos: Die habe er nir­gend­wo her­ge­zeigt. Wenn er in das Fit­ness-Stu­dio gehe und dort dusche, dann immer allein. Auch in die Sau­na immer allein. Schwim­men? Immer nur an ein­sa­men Seen. Selbst im Som­mer tra­ge er im Frei­en lan­ge Klei­dung, nur zuhau­se kurze.

Dem Rich­ter reich­te es. Er ließ über die Dol­met­sche­rin fra­gen, ob ihn der Ange­klagt für dumm hal­te und ob er wis­se, dass er sich vor einem Schwur­ge­richt und nicht in einem Kaba­rett befin­de. Bes­ser wur­de es aber nicht mehr: Vor den Poli­zis­ten habe er sich nur des­we­gen aus­ge­zo­gen, weil ihm warm gewe­sen sei.

Es war nicht die bes­te Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie, die B. gewählt hat­te, selbst sei­nem Ver­tei­di­ger blieb nicht viel mehr übrig als dar­auf zu ver­wei­sen, dass sich der Ange­klag­te schul­dig beken­ne und in der U‑Haft frei­wil­lig ein Semi­nar zur Sen­si­bi­li­sie­rung über en Natio­nal­so­zia­lis­mus besucht habe.

Die Geschwo­re­nen urteil­ten in neun von zehn Fra­gen ein­stim­mig auf Schuld. Die Kon­se­quenz. Das Urteil, 18 Mona­te Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt, ist noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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