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Waffen, Devotionalien und Nazi-Rock aus der Haftanstalt Suben

An dem Pro­zess gegen den heim­li­chen Kapo der kri­mi­nel­len Nazi-Trup­pe „Objekt 21“, Jür­gen W., war und ist vie­les nur schwer fass­bar. Im Okto­ber 2022 wur­de er begon­nen, dann aber ver­tagt und wie­der ver­tagt, bis nun, nach mehr als zwei Jah­ren, am 4.11.24, die Urtei­le zur Ankla­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz gespro­chen wer­den konn­ten. Mot­to: Der Berg kreiß­te und gebar eine Maus. W. wird’s freu­en und sei­ne mit­an­ge­klag­te Schwes­ter noch mehr.

7. Nov. 2024
Jürgen W. wird aus der Haft im November 2024 vorgeführt (© SdR)
Jürgen W. wird aus der Haft im November 2024 vorgeführt (© SdR)

Suben als sicherer Hafen

Es beginnt schon damit, dass allein das, was dem unter sei­nen Nazi-Kum­pa­nen als „Win­di“ titu­lier­ten Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen wur­de, Ver­wun­de­rung aus­löst. Er ver­such­te aus der Haft­an­stalt Suben her­aus, eine Maschi­nen­pis­to­le (MP) und NS-Devo­tio­na­li­en zu ver­ti­cken. Suben, das ist just jene Haft­an­stalt, aus der W. bereits Jah­re zuvor sei­ne Nazi-Trup­pe aus der Zel­le und bei sei­nen Frei­gän­gen diri­gie­ren und außer­dem Zel­len­nach­barn zu stram­men Nazis bekeh­ren konn­te. Suben ist also für den schon mehr­mals wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­ten Win­di so etwas wie Hei­mat, ein siche­rer Hafen.

Jürgen W. alias "Suben-Knaki" auf Facebook – mit Button "Freiheit für Wolle" (gemeint ist NSU-Unterstützer Ralph Wohlleben)
Jür­gen W. ali­as „Suben-Kna­ki” auf Face­book – mit But­ton „Frei­heit für Wol­le” (gemeint ist NSU-Unter­stüt­zer Ralph Wohleben)

Dazu passt, was der Haupt­zeu­ge im aktu­el­len Pro­zess über Win­dis Auf­tritt in Suben erzähl­te: „Der Beschul­dig­te habe näm­lich am Geburts­tag von Adolf Hit­ler nie in der Haft­an­stalt arbei­ten müs­sen. Im Gegen­teil: ‚Er bekam sogar Eier­no­ckerl mit Salat – das Lieb­lings­es­sen von Hit­ler – ser­viert’.“ (OÖN, 29.11.22, S. 23)

Etwas spät erkann­te die Jus­tiz, dass Suben zwar für den Win­di ide­al war, aber nicht für den Rechts­staat. Er wur­de die­se Woche des­halb aus der Jus­tiz­an­stalt Stein/Krems zur Ver­hand­lung vor­ge­führt. Zu Stein fällt uns lei­der eine ande­re Geschich­te zu einem ande­ren schwe­ren Nazi ein. Dem soll die Jus­tiz­wa­che dort gestat­tet haben, dass er in sei­ner Zel­le ein Hit­ler-Por­trät auf­hän­gen durf­te, so die Aus­sa­ge eines Lebens­läng­li­chen. Ob der Win­di in Stein auch eine Son­der­be­hand­lung erhält, wis­sen wir nicht.

Und wieder der „Reichstrunkenbold“

Der Ver­kauf der MP und des Nazi-Schrotts war schief­ge­lau­fen, weil der Zel­len­ka­me­rad und Haupt­zeu­ge die Poli­zei ver­stän­digt hat­te und Win­dis Schwes­ter als „Ver­kaufs­lei­te­rin” dann mit einem ver­deck­ten Ermitt­ler und kei­ner Kund­schaft zu tun hat­te. Außer­dem hat sich der Win­di in Suben einen Nazi-Song oder sogar ein kom­plet­tes Album vom „Reichs­trun­ken­bold“ heruntergeladen.

Der „Reichs­trun­ken­bold“, mit bür­ger­li­chem Namen Phil­ip Tsch­ent­scher, ist ein alter Bekann­ter von Win­di und vie­len ande­ren aus den „Objekt 21“-Zeiten. Für sei­ne Nazi-Akti­vi­tä­ten in Öster­reich hat der brau­ne Bar­de aus Deutsch­land 2014 am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg drei Jah­re und ein nach­fol­gen­des zeit­lich beschränk­tes Ein­rei­se­ver­bot aus­ge­fasst. Die Kon­tak­te nach Öster­reich blie­ben aber über die Jah­re hin­weg auf­recht. Der „Reichs­trun­ken­bold“ hat­te damals vor Gericht wie der Win­di jetzt auch eine unpo­li­ti­sche Zukunft ver­spro­chen. Der Unter­schied ist, dass dem Win­di jetzt, nach­dem er schon 2020 beteu­ert hat­te, ganz und gar geläu­tert zu sein, sogar ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter eine posi­ti­ve Pro­gno­se stell­te. Der Titel des Lied­chens, das er sich in der Haft­an­stalt her­un­ter­ge­la­den hat­te, ist übri­gens „Maut­hau­sen“.

Cover des Reichstrunkenbold-Albums aus 2010, auf dem sich auch der Titel "Mauthausen" befindet: oben gekreuzte Stielhandgranaten, Wappen der SS-Sondereinheit Dirlewanger, unten SS-Totenkopf. Mitte: Hitler bei einer SS-Einheit
Cover des Reichs­trun­ken­bold-Albums aus 2010, auf dem sich auch der Titel „Maut­hau­sen” befin­det: oben gekreuz­te Stiel­hand­gra­na­ten, Wap­pen der SS-Son­der­ein­heit Dir­le­wan­ger, unten SS-Totenkopf

Fast unendliche Geschichte wird fortgesetzt

Der Streit, den sich der Win­di dies­mal mit Gut­ach­ter und Haupt­zeu­gen lie­fer­te, betraf sicher­ge­stell­te, aber teil­wei­se zer­stör­te oder über­schrie­be­ne Datei­en. Die Fra­ge, ob er die Musik vom „Reichs­trun­ken­bold“ nicht bloß her­un­ter­ge­la­den, son­dern auch wei­ter­ver­schickt hat, wur­de aus dem Ver­fah­ren aus­ge­schie­den und soll getrennt wei­ter­ver­han­delt wer­den. Die fast unend­li­che Geschich­te fin­det also eine Fortsetzung!

Jür­gen W.s Schwes­ter, die eben­falls ver­such­te, den Haupt­zeu­gen zu belas­ten, wur­de frei­ge­spro­chen und W. vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung eben­so. Für den uner­laub­ten Waf­fen­be­sitz erhielt er freund­li­che sechs Mona­te Zusatz­stra­fe. Bei­de Urtei­le waren zu Pro­zess­ende noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz | Oberösterreich | Objekt 21 | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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