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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 49/22 (Teil 2): Prozesse

Zwei­mal ging’s in der letz­ten Woche in Pro­zes­sen nach dem Ver­bots­ge­setz um die Fra­ge der Zurech­nungs­fä­hig­keit von Ange­klag­ten. Ein Ober­ös­ter­rei­cher hat­te just am 20.4.21, also an Hit­lers Geburts­tag, auf einem Spiel­platz laut­stark „Heil Hit­ler“ gebrüllt und ran­da­liert und in Feld­kirch ging’s eben­falls um einen Hit­ler­gruß und anti­se­mi­ti­sches Gebrül­le. Kuri­os war ein Fall, der bereits vor dem OGH ver­han­delt wur­de, denn da spiel­ten Puten und Schuh­mar­ken eine zen­tra­le Rolle.

15. Dez. 2022
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Linz: Ein guter Wahr­spruch der Geschworenen
Feld­kirch: Ein­wei­sung in Anstalt für geis­tig abnor­me Rechtsbrecher
Wien: „Sieg Heil“ mit Puten

Linz: Ein guter Wahr­spruch der Geschworenen

Es war kein klas­si­scher Wie­der­be­tä­ti­gungs­fall, der da am 6.12. beim Lan­des­ge­richt Linz abge­han­delt wur­de. Ange­klagt war Robert W. (58), weil er am 20.4. 2021, also an Hit­lers Geburts­tag, auf einem Spiel­platz nicht bloß Alko­hol getrun­ken, son­dern in Selbst­ge­sprä­chen, die immer lau­ter wur­den, auf die­sen Geburts­tag Bezug genom­men und „Heil Hit­ler“, „Sieg Heil“ gebrüllt hat. Das hör­ten eini­ge Men­schen aus der Umge­bung und brach­ten den Vor­fall zur Anzei­ge, viel­leicht auch, weil der Ange­klag­te dann noch ordent­lich zu ran­da­lie­ren begann.

W. – das war schnell klar – hat ein hef­ti­ges Alko­hol- und Dro­gen­pro­blem. Nicht bloß zu Hit­lers Geburts­tag 2021. Seit sei­ner Jugend ist er schwer abhän­gig, hat bereits meh­re­re The­ra­pien und Ent­zü­ge hin­ter sich und nach 13 Mona­ten Abs­ti­nenz einen schwe­ren Rück­fall an die­sem Tag. Die Staats­an­walt­schaft ging des­halb von der Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit des Ange­klag­ten aus und plä­dier­te für die Unter­brin­gung in einer Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher. Ziem­lich heftig!

Ins­ge­samt sechs Zeu­gen waren auf­ge­bo­ten wor­den, um über den Vor­fall bzw. die Per­son des Ange­klag­ten zu berich­ten. Über­ein­stim­mend bestä­tig­ten die zur Per­sön­lich­keit des Ange­klag­ten Ein­ver­nom­me­nen, dass W. nie als Sym­pa­thi­sant der Nazis auf­ge­fal­len sei, „eher das Gegen­teil“. Mit zwei Fra­gen wur­den die Geschwo­re­nen nach den Plä­doy­ers von Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung in ihre Bera­tun­gen geschickt: Ers­tens soll­ten sie beur­tei­len, ob W. im Sin­ne des § 3g Ver­bots­ge­setz schul­dig ist und zwei­tens, ob er zurech­nungs­fä­hig war.

Die Geschwo­re­nen lie­fer­ten einen rei­fen „Wahr­spruch“ ab: nicht schul­dig bei Fra­ge 1, bei Fra­ge 2 ent­schie­den sie auf Zurech­nungs­fä­hig­keit. W. kommt also nicht in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher, son­dern wird nach einer wei­te­ren Lang­zeit-The­ra­pie einen Platz in betreu­tem Woh­nen erhal­ten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das detail­lier­te Pro­to­koll zu die­ser Ver­hand­lung ver­dan­ken wir einer Pro­zess­be­ob­ach­te­rin. Danke!

Feld­kirch: Ein­wei­sung in Anstalt für geis­tig abnor­me Rechtsbrecher

Einen gänz­lich ande­ren Ver­lauf nahm die Ver­hand­lung vor einem Geschwo­re­nen­se­nat beim Lan­des­ge­richt Feld­kirch. Ein 44-jäh­ri­ger bri­ti­scher Staats­bür­ger hat­te am 6. April 22 vor dem Gebäu­de der Feld­kir­cher Stadt­po­li­zei den Hit­ler­gruß gezeigt, sich selbst als Nazi bezeich­net, „Heil Hit­ler“ und dass alle Juden ermor­det wer­den soll­ten, gebrüllt, und das sogar nach sei­ner Fest­nah­me noch ein­mal wie­der­holt. Ganz klar ein Fall nach § 3g Verbotsgesetz.

Der Psych­ia­ter Rein­hard Hal­ler stell­te in sei­nem Gut­ach­ten aller­dings die Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit des Ange­klag­ten bei der Tat mit der Dia­gno­se para­no­ide Schi­zo­phre­nie fest. Der Bri­te hat­te zwar, so die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ vom 6.12.22, vor der Ver­hand­lung den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­brin­gung in einer Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher noch bekämpft, war dann aber vor Gericht damit ein­ver­stan­den. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Aus­füh­run­gen von Hal­ler dürf­te aber ein Deal hin­ter die­ser über­ra­schen­den Einig­keit stehen:

Gut­ach­ter Hal­ler sag­te, der Betrof­fe­ne soll­te noch zumin­dest sechs Mona­te lang in der psych­ia­tri­schen Abtei­lung des Lan­des­kran­ken­hau­ses Rank­weil sta­tio­när behan­delt wer­den. Es wäre von Vor­teil, wenn der Bri­te bald in sei­ner Hei­mat in Groß­bri­tan­ni­en psych­ia­trisch ver­sorgt wer­den wür­de. Zumal dort öffent­li­che NS-Paro­len nicht straf­bar sei­en. Der Bri­te befin­det sich seit April auf rich­ter­li­che Anord­nung unter vor­läu­fi­ger Anhal­tung zwangs­wei­se in der Valduna. (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 6.12.22)

Wien: „Sieg Heil“ mit Puten

Einen ziem­lich skur­ri­len Fall hat­te der Obers­te Gerichts­hof (OGH) zu beur­tei­len. Via Whats­App hat­te der nicht näher beschrie­be­ne, wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung Ange­klag­te „eine Fül­le von NS-ver­herr­li­chen­dem Mate­ri­al ver­sandt“ (diepresse.com, 11.12.22) und war des­halb auch bereits schul­dig gespro­chen worden.

Als kuri­os stach eine Auf­nah­me her­vor, die mut­maß­lich in einer Auf­zuchtshal­le für Puten erstellt wor­den war. Eine Stim­me ruft dar­auf drei­mal „Sieg“ und die Lau­te der Puten soll­ten den Ein­druck erwe­cken, als wür­de im Ergeb­nis „Sieg Heil“ geschrien werden.
Auch zu Schuh­mar­ken hat­te der Mann einen eigen­tüm­li­chen Zugang. Er ver­schick­te Foto­mon­ta­gen, in denen Schu­he den Schrift­zug „adi­das Reich“ oder „Reich­mann“ statt „Deich­mann“ tru­gen. Selbst Alko­ho­li­ka wur­den umbe­nannt: Ein Bild zeig­te eine Glas­fla­sche mit der Auf­schrift „Reichs­rad­ler“ neben einem Reichs­ad­ler
. (diepresse.com)

Weil der bereits Ver­ur­teil­te aber der Ansicht war, dass man den Geschwo­re­nen auch die Fra­ge stel­len hät­te müs­sen, ob das Sati­re sei und des­halb einen Ver­fah­rens­feh­ler sah, zog er das Ver­fah­ren bis zum OGH, der aber kei­nen Feh­ler fest­stel­len konn­te und den Schuld­spruch der Erst­in­stanz bestätigte.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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