We use automated translation to make our research internationally accessible. However, political nuances may be lost. Only the original German text is binding and definitive.
Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation

Lesezeit: 6 Minuten

Gothia: Nicht „normal“ gewunken

Es war ein lan­ger, müh­sa­mer und auch kos­ten­in­ten­si­ver Weg, der von der pro­vo­kan­ten Wink­be­we­gung aus einem Fens­ter der Bur­schen­schaft Gothia im Jän­ner 2019 bis hin zu dem Urteil des Ober­lan­des­ge­rich­tes (OLG) Wien vom Juni 2021 zurück­ge­legt wer­den muss­te, um Recht zu erhal­ten. Das OLG hat fest­ge­stellt, dass damals nicht „nor­mal“ gewun­ken wurde.

7. Juli 2021
Türschild der Gothia Wien
Türschild der Gothia Wien

Um das, was da am und nach dem 24. Jän­ner 2019 bei der Bude der deutsch­na­tio­na­len Bur­schen­schaft Gothia abge­lau­fen ist, zu skiz­zie­ren, hier noch ein­mal ein Über­blick: Die anti­fa­schis­ti­sche Don­ners­tag-Demo war an die­sem Tag dem FPÖ-Aka­de­mi­ker- bzw. Bur­schen­schaf­ter­ball, der am nächs­ten Tag in der Hof­burg statt­fand, gewid­met und mach­te des­halb vor der Bude der rechts­extre­men Gothia Sta­ti­on. Die Gothen reagier­ten auf die Demo, indem sie die deut­sche Flag­ge vor das Fens­ter häng­ten, was bei den Demons­trie­ren­den nicht so gut ankam. Noch weni­ger dann aller­dings die Wink­be­we­gun­gen, die ein Mann aus einem Fens­ter im zwei­ten Stock des Bur­schen­schaf­ter­hau­ses ausführte.

Ein Foto­graf lich­te­te die­se Wink­be­we­gun­gen ab, stell­te ein Foto davon online, was in der Fol­ge zu zahl­rei­chen empör­ten Kom­men­ta­ren in den sozia­len Medi­en führ­te. Am nächs­ten Tag ver­öf­fent­lich­te der Win­ker dann einen Kom­men­tar auf sei­nem Face­book-Kon­to, in dem er unter ande­rem fest­hielt: „Ich habe kei­nen ‚Hit­ler­gruß‘ gezeigt. Das Foto ent­stand, als ich — durch die Schmä­hun­gen und Angrif­fe auf das Haus der Bur­schen­schaft pro­vo­ziert — den Demons­tran­ten zuge­wun­ken habe.“

Der Text sei­ner „per­sön­li­chen Erklä­rung“, die dann auch am 25.1.19 im APA-Ori­gi­nal­text­ser­vice erschien, wur­de gemein­sam mit sei­nen Freun­den aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um ver­fasst, erklär­te er spä­ter in einer der zahl­rei­chen medi­en­recht­li­chen Ver­hand­lun­gen. Die Namen die­ser Freun­de hat­te er da aller­dings schon wie­der ver­ges­sen. Sei­ne „per­sön­li­che Erklä­rung“, die im Kickl-Innen­mi­nis­te­ri­um mit­ver­fasst wur­de, ist dann in der Fol­ge nicht nur vom Netz genom­men, son­dern durch die Ver­si­on, wonach er Freun­den zuge­wun­ken hät­te, ersetzt worden.

Zunächst ein­mal aber domi­nier­ten ent­setz­te, empör­te und auch sehr deut­li­che Kom­men­ta­re, die in den Ges­ten mehr als eine blo­ße Wink­be­we­gung sahen, dar­un­ter auch der Tweet der israe­li­schen Bot­schaf­te­rin Talya Lador vom 25.1.19: „Es trifft mich sehr, sol­che Bil­der zu sehen. Umso mehr jetzt in die­sen Tagen, wo wir den Opfern des Holo­caust geden­ken. Ich ver­traue auf die öster­rei­chi­schen Behör­den, dass die Umstän­de voll­stän­dig auf­ge­klärt und ent­spre­chen­de Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den.“

Sehr ähn­lich die Reak­ti­on des ÖVP-Euro­pa-Par­la­men­ta­ri­ers Lukas Man­dl (APA-OTS, 26.1.19): „Was die­ses Foto zeigt, hat in Öster­reich und in ganz Euro­pa kei­nen Platz. Anti­se­mi­tis­mus und Wie­der­be­tä­ti­gung ver­die­nen Ver­ach­tung und gehö­ren auf das Schärfs­te sank­tio­niert.“

Noch am 25.1.19 kam dann die Mel­dung, dass das Wie­ner Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz (LVT) die Bil­der „prü­fe“. Die APA (25.1.19) schrieb dazu: „Auf den Bil­dern ist zu sehen, wie ein jun­ger Mann offen­bar im Haus der Bur­schen­schaft Gothia mit erho­be­ner Rech­ter am Fens­ter steht und dabei vom Nach­bar­haus aus beob­ach­tet wird. Es gilt die Unschulds­ver­mu­tung.“

Das war zwar genau beob­ach­tet von der APA, aber in der Fol­ge wur­de nur der Foto­graf vom LVT ein­ver­nom­men, nicht die Nach­barn. Der Foto­graf hat­te schon am 25.1.19 gegen­über der APA erklärt, dass er nicht beur­tei­len wol­le und kön­ne, ob es sich bei der Ges­te um einen Hit­ler­gruß gehan­delt habe oder nicht, aber: „Das war ein Win­ken, das ich so nicht machen wür­de.”

Im Mai 2019 stell­te die Staats­an­walt­schaft Wien die Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den Win­ker ein, was dazu führ­te, dass er bzw. sein Anwalt gegen eini­ge Per­so­nen, dar­un­ter auch Medi­en, die die Ges­ten am Fens­ter kom­men­tiert hat­ten, medi­en­recht­li­che Kla­gen führ­ten und in wei­te­rer Fol­ge zahl­rei­chen Per­so­nen mit medi­en- und (teu­ren) zivil­recht­li­chen Kla­gen droh­ten, wenn sie nicht – außer­ge­richt­lich – neben einer Unter­las­sungs- und Ver­pflich­tungs­er­klä­rung Ent­schä­di­gung an das „Opfer“, den Win­ker, und die Auf­wands­kos­ten für des­sen Anwalt bezah­len würden.

Über die zahl­rei­chen Klags­dro­hun­gen konn­ten der Bur­schen­schaf­ter und sein Anwalt etli­che Tau­send Euro ein­sam­meln, wäh­rend par­al­lel dazu eini­ge medi­en­recht­li­che Kla­gen tat­säch­lich geführt wur­den – mit durch­aus unter­schied­li­chen Ergeb­nis­sen. Eine die­ser Kla­gen wur­de gegen Karl Öllin­ger, Redak­teur von „Stoppt die Rech­ten“, ange­strengt. Der hat­te am 25.1.19 auf sei­ner Face­book-Sei­te das besag­te Foto so kom­men­tiert: „Das sind die, die sich heu­te beim Burschi‑, äh Aka­de­mi­ker­ball der FPÖ ver­sam­meln. Zum Kot­zen!“

Sowohl das Lan­des­ge­richt Wien als auch das OLG Wien sahen in die­sem Pos­ting, aber vor allem in der Ver­öf­fent­li­chung des Fotos den Tat­be­stand der üblen Nach­re­de gemäß § 6 Abs.1 Medi­en­ge­setz erfüllt. Das OLG Wien woll­te dabei sogar Mani­pu­la­ti­on ent­deckt haben: „Das bewuss­te Weg­las­sen der Erklä­rung des XY [hier folgt im Ori­gi­nal der Name des Klä­gers, Anmk. SdR], wie es zu dem ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Bild kam, stellt somit eine Mani­pu­la­ti­on der Ver­dachts­la­ge dar.“

Der ordent­li­che Rechts­weg war nach die­sem Urteil des OLG Wien im Febru­ar 2020 bereits erschöpft, das Urteil rechts­kräf­tig, der Kla­ge und dem Scha­den­er­satz­an­spruch des Bur­schen­schaf­ters ent­spro­chen. Aber es blieb noch der außer­or­dent­li­che Rechts­weg, der über eine Nich­tig­keits­be­schwer­de der Gene­ral­pro­ku­ra­tur zur Wah­rung des Geset­zes schließ­lich dazu führ­te , dass der Obers­te Gerichts­hof (OGH) im Febru­ar 2021 fest­stell­te, dass das Urteil des OLG Wien Bestim­mun­gen der Straf­pro­zess­ord­nung ver­letzt hat, es daher auf­ge­ho­ben und zur neu­er­li­chen Ent­schei­dung an das OLG Wien rück­ver­wie­sen wird.  Die­ser Beru­fungs­se­nat des OLG (17) nahm nun auch Ein­sicht in jenes Video­ma­te­ri­al, das vom ursprüng­li­chen Beru­fungs­se­nat des OLG Wien nicht berück­sich­tigt wor­den war und stell­te dazu in sei­ner Urteils­be­grün­dung fest:

In die­ser auf­ge­heiz­ten Stim­mung wink­te der Antrag­stel­ler den Demons­tran­ten pro­vo­ka­tiv zu, bewusst auf einen Hit­ler­gruß anspie­lend. Dies wur­de von einem anwe­sen­den Foto­gra­fen, XY [hier folgt im Ori­gi­nal der Name des Foto­gra­fen, Anmk. SdR], foto­gra­fiert bzw von meh­re­ren Per­so­nen am Han­dy gefilmt, und wur­den jene Bil­der der Foto­stre­cke in sozia­len Medi­en ver­brei­tet, die den Antrag­stel­ler mit aus­ge­streck­tem rech­ten Arm zei­gen. In den sozia­len Medi­en wur­de dazu gemut­maßt, dass es anläss­lich der Demons­tra­ti­on zu einem Hit­ler­gruß gekom­men sei. Nach Ein­sicht in das Video­ma­te­ri­al ist nicht erkenn­bar, dass der Antrag­stel­ler den Demons­tran­ten “nor­mal“ zuge­wun­ken hat, son­dern ver­harr­te er zumin­dest Sekun­den­bruch­tei­le in einer Posi­ti­on mit aus­ge­streck­tem rech­ten Arm auf Schul­ter­hö­he, die – unter Berück­sich­ti­gung auch der „Adres­sa­ten“ sei­nes Win­kens – zumin­dest den Ver­dacht erweckt, der Antrag­stel­ler habe tat­säch­lich den Hit­ler­gruß gezeigt. Die­ses Win­ken hat Anlass dazu gege­ben, dies zu ver­mu­ten, bezie­hungs­wei­se dies­be­züg­lich einen Ver­dacht zu begrün­den, wes­halb auch von der Staats­an­walt­schaft Wien zu 504 St 18/19x gegen den Antrag­stel­ler ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren nach § 3g Ver­botsG­ge­führt und erst über drei Mona­te spä­ter, näm­lich am 6. Mai 2020 ein­ge­stellt wurde.

Die­se Fest­stel­lun­gen konn­ten nach Beweis­wie­der­ho­lung und Ein­sicht in das vor­lie­gen­de Video­ma­te­ri­al getrof­fen wer­den, wo nicht nur bei ent­spre­chen­der Stand­bild­auf­nah­me ein Inne­hal­ten des Antrag­stel­lers wäh­rend sei­ner Wink­be­we­gung in Form eines Hit­ler­gru­ßes, wie dem Leser sug­ge­riert, wahr­ge­nom­men wer­den kann.

Der Wahr­heits­be­weis ist somit geglückt, wes­halb auch der Nich­tig­keits­grund des § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO gege­ben ist. Denn die – allei­ne schon durch die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft doku­men­tier­te und durch die nach Beweis­wie­der­ho­lung getrof­fe­nen Fest­stel­lun­gen gege­be­ne – Ver­dachts­la­ge wur­de objek­tiv und neu­tral wie­der­ge­ge­ben und nicht kon­stru­iert oder herbeigeredet.“

Es han­del­te sich also bei dem Kom­men­tar um eine zuläs­si­ge Ver­dachts­be­richt­erstat­tung, „weil nach den getrof­fe­nen Fest­stel­lun­gen das Ver­hal­ten des Antrag­stel­lers den Ver­dacht begrün­de­te, er habe den Hit­ler­gruß gezeigt, was die Ein­sicht in das Video­ma­te­ri­al und den Ermitt­lungs­akt (ON 2) ergaben.

Die Kla­ge des Bur­schen­schaf­ters wur­de des­halb eben­so abge­wie­sen wie sein Begeh­ren auf Ent­schä­di­gung. Dem Klä­ger wur­den auch die Kos­ten des Ver­fah­rens ers­ter und zwei­ter Instanz aufgetragen.

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Hitlergruß | Klage | Rechtsextremismus | Wien

Beitragsnavigation

« Mélange KW 25–26/21 (Teil 2)
Wer steckt hinter AUF1-TV? Teil 3: der Häferlsender »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter