Der Schaden, den die Kratzereien verursacht haben, ist beträchtlich – pro PKW zwischen 400 und 2.000 Euro. Ob es nun 20 Kratzereien an 20 Autos waren oder 14 bzw. 24, ist zwar nicht unerheblich für die Schadenshöhe, aber nicht für den Vorwurf der NS-Wiederbetätigung, auch wenn in einige Autos „nur“ ein normales Kreuz, in andere hingegen ein Hakenkreuz oder eine Nazi-Parole geritzt wurde.
Der Lehrling verantwortete sich mit seinem damaligen Alkoholkonsum und bestritt jede Sympathie für den Nationalsozialismus: „Ich habe keine Sympathien zum Nationalsozialismus, ich verabscheue diese Personen. Wenn ich nüchtern bin, bin ich ein normaler Mensch.“ Wie da die Nazi-Bilder auf seinem Handy dazu passen, konnte er nicht wirklich überzeugend erklären: „Das sind Blödsinnsbilder (…) Es ist peinlich und beschämend, was ich gemacht habe.“ Klingt überzeugend – allerdings war der Angeklagte schon vor seinen Kratzereien wegen Nazi-Äußerungen „amtsbekannt“.
Unbeantwortet blieb die Frage nach dem Mittäter. Die Kratzereien wurden anscheinend von zwei Tätern begangen, wobei die Ermittlungen gegen den zweiten noch nicht abgeschlossen sind. Der Angeklagte musste sich jedenfalls nicht nur wegen schwerer Sachbeschädigung (§ 126 StGB) und Wiederbetätigung nach § 3f und § 3g Verbotsgesetz verantworten, sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. In allen Punkten war er geständig, wurde deshalb von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von einem Jahr, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.