Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 4 Minuten

„Ich bereue es nicht und ich werde auch im Strafhaus weitermachen!”

Mit einer sol­chen Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie war es wohl beson­ders schwie­rig, dem pen­sio­nier­ten Zahn­arzt Josef K. irgend­wel­che mil­dern­den Umstän­de anzu­rech­nen. Und das bekam der Ange­klag­te bei der Urteils­ver­kün­dung am Mon­tag, den 03.07.2017 am Lan­des­ge­richt Linz auch zu spü­ren. Dabei ist er mit zwei Jah­ren Haft­stra­fe (nicht rechts­kräf­tig) fast noch gut davon­ge­kom­men. Immer­hin wur­de ihm die Leug­nung des Holo­causts (§3h Ver­botsG) und natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung (§3g Ver­botsG) vor­ge­wor­fen, Delik­te, für die ein Straf­rah­men bis zu 10 Jah­re Haft mög­lich ist.

6. Juli 2017

Bericht unse­res Kor­re­spon­den­ten aus Linz.

Ver­ge­hen
Der Pen­sio­nist K. soll 2016 und 2017 mehr­mals Brie­fe an Gemeinderät_innen und das Gemein­de­amt in Maut­hau­sen ver­sen­det haben. Auf Basis eines aus dem Zusam­men­hang geris­se­nen Zitats einer His­to­ri­ke­rin soll der Ange­klag­te geschlos­sen haben, dass „im KZ Maut­hau­sen kei­ne Gas­kam­mer war und nie­mand ver­gast wur­de“, es also hier kei­ne sys­te­ma­ti­sche Ermor­dung von Juden und Jüdin­nen gege­ben hät­te. K. zufol­ge sei der Holo­caust „eine Lüge von Zio­nis­ten, die uns scham­los aus­nüt­zen wol­len.“ Nach­dem die Staats­an­walt­schaft die Ermitt­lun­gen auf­nahm, schick­te K. noch einen wei­te­ren Brief, dem er das 25 Punk­te-Pro­gramm der NSDAP bei­leg­te. Dar­aus hob er vor allem zwei Punk­te her­vor: Die Abschaf­fung der sog. „Zins­knecht­schaft“, sowie einen Punkt zur Beschrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit, der u.a. zur Bekämp­fung eines ima­gi­nier­ten „jüdisch-mate­ria­lis­ti­schen Geis­tes“ auf­for­der­te. Dass in der Rea­li­tät dar­aus die Ver­fol­gung und Aus­wei­sung von nicht-christ­lich Men­schen folg­te, scheint den Ange­klag­ten rela­tiv wenig zu tan­gie­ren. Er hin­ge­gen soll in sei­nem Brief die Fra­ge gestellt haben, was an die­sem Pro­gramm aus dama­li­ger Sicht so schlecht und ver­bre­che­risch gewe­sen sei. Abschlie­ßend soll der Arzt im Ruhe­stand die sofor­ti­ge Frei­las­sung des ehe­ma­li­gen FPÖ-Poli­ti­kers und mehr­fach ver­ur­teil­ten Kri­mi­nel­len Wolf­gang F. gefor­dert haben. Der rechts­extre­me F. ist seit einem Jahr­zehnt inhaf­tiert, weil er wie­der­holt die sys­te­ma­ti­sche Juden­ver­nich­tung im Natio­nal­so­zia­lis­mus leugnete.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht für Strafsachen Linz
Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Linz

Vor­stra­fen
Dabei ist der Maut­haus­ner Ange­klag­te für Behör­den kein Unbe­kann­ter: Er ist bereits zwei­mal vor­be­straft, ein­mal davon ein­schlä­gig: 2015 wur­de er wegen der Leug­nung des Holo­caust ver­ur­teilt. Damals bezeich­ne­te K. die Mas­sen­ver­nich­tung der Juden und Jüdin­nen als eine „Lüge“, wel­che die „kha­sa­risch, zio­nis­ti­sche Banks­ter­ban­de” in die Welt gesetzt hät­te. Die Stra­fe wur­de ihm damals aber zu einer beding­ten ausgesetzt.

Gut­ach­te­rin
Außer­ge­wöhn­lich für ein Ver­bots­ver­fah­ren war die Ein­ho­lung einer Exper­ti­se durch eine Gut­ach­te­rin. Das Gericht berief die Zeit­his­to­ri­ke­rin Dr.in Bri­git­te Bai­ler, die frü­he­re Lei­te­rin des Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) dazu, das von K. ver­schick­te 25 Punk­te-Par­tei­pro­gramm der NSDAP zu prü­fen und in sei­nem his­to­ri­schen Kon­text dar­zu­stel­len. Ihr zufol­ge waren vie­le der ins Pro­gramm auf­ge­nom­me­nen For­de­run­gen auch damals kei­ne gänz­lich neu­en Ideen. Spä­tes­tens mit der Ver­öf­fent­li­chung von Hit­lers „Mein Kampf“ 1933 war aber klar, in wel­che men­schen­ver­ach­ten­de und mör­de­ri­sche Rich­tung sich die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Bewe­gung ent­wi­ckeln würde.

Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie
Der wenig begeis­ter­te Pflicht­ver­tei­di­ger des Ange­klag­ten beteu­er­te, K. wäre ein „älte­rer Herr auf der Suche“. Ver­un­si­chert durch ver­schie­de­ne Quel­len hät­te er nie den Mas­sen­mord, jedoch ledig­lich sei­ne Metho­de in Fra­ge stel­len wol­len. Die His­to­ri­ke­rin Bai­ler erklär­te dazu ein­deu­tig, dass die Tötungs­me­tho­den im KZ Maut­hau­sen mitt­ler­wei­le rest­los auf­ge­klärt sind und dazu kei­ne grund­sätz­li­chen Fra­gen mehr offen seien.

K. hin­ge­gen bezog sich auf bei Holo­caust-Leug­ner_in­nen übli­che Ver­schwö­rungs­theo­rien, auf aus dem Zusam­men­hang geris­se­ne, sinn­ent­stell­te Pas­sa­gen aus Stu­di­en und eine umin­ter­pre­tier­te Gra­fik eines israe­li­schen Monats­ma­ga­zins. Er beteu­er­te, „alles ande­re als ein Nazi“ zu sein. Er habe jüdi­sche Freun­de und sich u.a. für das Blei­be­recht der Fami­lie Zogaj ein­ge­setzt. Abschlie­ßend behaup­te­te er auch: „Ich habe nie die Gas­kam­mern geleug­net“, obgleich dies auch im direk­ten Wider­spruch zu sei­nen kurz zuvor ver­le­se­nen Brie­fe an die ober­ös­ter­rei­chi­schen Gemeinderät_innen stand. Außer­dem woll­te K. nie eine brei­te­re Öffent­lich­keit mit dem The­ma errei­chen, wes­we­gen er sei­ne wir­ren Über­le­gun­gen immer nur an aus­ge­wähl­te Gemein­de­rats­mit­glie­der etc. ver­schickt hätte.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten in allen Punkten für schuldig - Schwurgerichtssaal des Landesgericht für Strafsachen Linz
Die Geschwo­re­nen befan­den den Ange­klag­ten in allen Punk­ten für schul­dig — Schwur­ge­richts­saal des Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Linz

Urteil
Die dem gan­zen Ver­fah­ren sehr auf­merk­sam fol­gen­den Geschwo­re­nen konn­ten sich wäh­rend K.s oft etwas manisch wir­ken­den Aus­füh­run­gen auch nicht immer das Schmun­zeln ver­knei­fen. Sie ent­schie­den am zwei­ten und letz­ten Pro­zess­tag fast in allen Punk­ten ein­stim­mig: K. wur­de der Leug­nung des Holo­caust (§3h Ver­botsG) und der natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung (§3g Ver­botsG) für schul­dig befun­den. Die Geschwo­re­nen und der Richter_innensenat ver­häng­ten eine Frei­heits­stra­fe von 24 Mona­ten, die beding­te Ver­ur­tei­lung bleibt aufrecht.

Der Ange­klag­te wol­le „auf jeden Fall“ in Beru­fung gehen – damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Analysen, Dokumentation
Schlagwörter: Antisemitismus | Anzeige | FPÖ | Gegenstrategien | Holocaustleugnung | Justiz und Strafverfolgung | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Österreich | Verbotsgesetz | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

Beitrags-Navigation

« Gmunden (OÖ): Amoklauf oder Aufschneiderei?
Salzburg: Nazi-Schmiererei »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden