Der Staatsanwalt war sehr klar: „Ein Neonazi, wie er im Buch steht“. In verschiedenen sozialen Netzwerken war „Rene Ostmark“ einschlägig unterwegs, mit dem Zweitbeschuldigten, einem Kameraden aus Bayern fuhr in Graz – laut „Kleine Zeitung“ im Februar des Vorjahres — mit der Straßenbahn „und belästigte dabei die anderen Fahrgäste mit Parolen wie „Sieg Heil!” und „Ihr werdet alle sterben wie die Juden”. In einem Gasthaus ging der Lärm weiter, schließlich kam die Polizei“ (derstandard.at).Die Polizisten, die sie dort festnahmen, wurden als „Drecksjuden“ begrüßt.
Dem Krawall der beiden Neonazis vorausgegangen war ein paar Wochen zuvor die rechtkräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe für Rene, den Neonazi. Weil er aber nicht zahlte, wurde er zu der Verhandlung am 3.7. aus der Ersatzfreiheitsstrafe vorgeführt. Wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrug, aber auch „einschlägig“ ist er schon mehrfach vorbestraft. „Zwölfmal“ insgesamt, schreibt der ORF Steiermark.
Ja, der „Rene Ostmark“ ist ein Neonazi, wie er im Buch steht. Ein besonders widerlicher sogar – da genügt ein Blick auf sein Konto bei vk.com, dem russischen Facebook-Klon. „Liebe Flüchtlinge, an diesen Mützen erkennen sie Ihren Sachbearbeiter“, postet er mit dem Foto einer SS-Schirmmütze mit Hakenkreuz. Ansonsten zeigt er auf vk.com gern seinen Bauch, ein „Blood & Honour“-T-Shirt und den Hitlergruß.
Dem Gericht versuchte er trotz seiner langjährigen Nazi-Biografie einzureden, dass er nur „dazugehören“ wollte. Nun ja, bei der polizeilichen Einvernahme nach der Randale in der Straßenbahn und im Gasthaus erschien er mit seinem „Blood & Honour“-Leiberl. Das Hakenkreuz auf der SS-Schirmmütze will er gar nicht gesehen haben.
Die Geschworenen kaufen ihm das alles nicht ab: schuldig in allen Punkten der Anklage. Über den Zweitangeklagten, einen Bayern (26), berichten die Medien so gut wie nichts. Auch er wird schuldig gesprochen, kommt aber mit 10 Monaten, bedingt auf drei Jahre, ziemlich günstig davon, während der Rene drei Jahre ausfasst. Unbedingt. Dazu noch die klare Ankündigung des Staatsanwalts, den Rene neuerlich zu klagen, wenn er nicht sofort seine Konten (auf vk.com bzw. Twitter) lösche: „Ich klage Sie sonst nächste Woche wieder an, mir ist das nicht zu blöd“ (ORF Steiermark).
Die Verteidiger der beiden Angeklagten verdienen auch noch eine Erwähnung. Renes Anwalt meinte:
„’[M]an solle nicht „mit Kanonen auf Spatzen schießen’. Sein Mandant habe ’nur einige wenige Einträge’ gepostet. ‚Das gehört sich nicht, aber wir haben hier keine Anklage auf Mord und Totschlag’, versuchte der Verteidiger zu relativieren“.
Der Anwalt des Zweitangeklagten wurde noch deutlicher und ergänzte, „die Dummheit stirbt nicht aus“. Außerdem befand er, das Verbotsgesetz sei ein „Anachronismus“ — also überholt -, denn schließlich „haben wir nicht April 1945“ (ORF Steiermark).
Bei bestimmten Verteidigern ist die Dummheit sogar mit freiem Auge erkennbar!