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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Graz: Kein guter Tag für „Rene Ostmark“

Wenn „Rene Ost­mark“ (33), der in Graz am 3. Juli vor Gericht gestan­den ist, auch jener „Rene Ost­mark“ ist, der auf vk.com und Twit­ter noch immer sei­ne Nazi-Bil­der und ‑Sprü­che prä­sen­tiert, dann wird er neu­er­lich ein Pro­blem mit dem Staats­an­walt bekom­men. Der hat ange­kün­digt, ihn wie­der anzu­kla­gen, wenn er nicht löscht. Die Geschwo­re­nen haben sich jeden­falls dafür ent­schie­den, „Rene Ost­mark“ für eini­ge Zeit aus dem Ver­kehr zu ziehen.

4. Juli 2017

Der Staats­an­walt war sehr klar: „Ein Neo­na­zi, wie er im Buch steht.“ In ver­schie­de­nen sozia­len Netz­wer­ken war „Rene Ost­mark“ ein­schlä­gig unter­wegs, mit dem Zweit­be­schul­dig­ten, einem Kame­ra­den aus Bay­ern fuhr in Graz laut „Klei­ne Zei­tung“ im Febru­ar des Vor­jah­res mit der Stra­ßen­bahn „und beläs­tig­te dabei die ande­ren Fahr­gäs­te mit Paro­len wie „Sieg Heil!” und „Ihr wer­det alle ster­ben wie die Juden”. In einem Gast­haus ging der Lärm wei­ter, schließ­lich kam die Poli­zei“ (derstandard.at).Die Poli­zis­ten, die sie dort fest­nah­men, wur­den als „Drecks­ju­den“ begrüßt.

Dem Kra­wall der bei­den Neo­na­zis vor­aus­ge­gan­gen war ein paar Wochen zuvor die recht­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung zu einer Geld­stra­fe für Rene, den Neo­na­zi. Weil er aber nicht zahl­te, wur­de er zu der Ver­hand­lung am 3.7. aus der Ersatz­frei­heits­stra­fe vor­ge­führt. Wegen Sach­be­schä­di­gung, Kör­per­ver­let­zung und Betrug, aber auch „ein­schlä­gig“ ist er schon mehr­fach vor­be­straft. Zwölf­mal ins­ge­samt, schreibt der ORF Stei­er­mark (3.7.17).

„Rene Ost­mark“ ist ein Neo­na­zi, wie er im Buch steht – da genügt ein Blick auf sein Kon­to bei vk.com, dem rus­si­schen Face­book-Klon. „Lie­be Flücht­lin­ge, an die­sen Müt­zen erken­nen sie Ihren Sach­be­ar­bei­ter“, pos­tet er mit dem Foto einer SS-Schirm­müt­ze mit Haken­kreuz. Ansons­ten zeigt er gern sei­nen Bauch, ein „Blood & Honour“-T-Shirt und den Hitlergruß.

Dem Gericht ver­such­te er trotz sei­ner lang­jäh­ri­gen Nazi-Vor­ge­schich­te ein­zu­re­den, dass er nur „dazu­ge­hö­ren“ woll­te. Bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me nach der Ran­da­le in der Stra­ßen­bahn und im Gast­haus war er aller­dings mit sei­nem „Blood & Honour“-Leiberl auf­ge­taucht. Das Haken­kreuz auf der SS-Schirm­müt­ze will er gar nicht gese­hen haben.

Dieses Bild postete der Angeklagte im Internet - und meinte vor Gericht, das Hakenkreuz und den SS-Totenkopf nicht bemerkt zu haben.
Die­ses Bild pos­te­te der Ange­klag­te im Inter­net — und mein­te vor Gericht, das Haken­kreuz und den SS-Toten­kopf nicht bemerkt zu haben.

Die Geschwo­re­nen kauf­ten ihm das alles nicht ab: schul­dig in allen Punk­ten der Ankla­ge. Über den Zweit­an­ge­klag­ten, einen Bay­ern (26), berich­ten die Medi­en so gut wie nichts. Auch der wur­de schul­dig gespro­chen, kam aber mit zehn Mona­ten, bedingt auf drei Jah­re, ziem­lich güns­tig davon, wäh­rend „Rene Ost­mark” drei Jah­re aus­fasst. Unbe­dingt. Dazu noch die kla­re Ankün­di­gung des Staats­an­walts, ihn neu­er­lich zu kla­gen, wenn er nicht sofort sei­ne Accounts (auf vk.com bzw. Twit­ter) lösche: „Ich kla­ge Sie sonst nächs­te Woche wie­der an, mir ist das nicht zu blöd.“ (ORF Stei­er­mark)

Rene Ostmark -hier mit Blood and Honour-Tshirt - und KameradInnen in Aktion
Rene Ost­mark hier mit Blood & Honour-T-Shirt und Kame­ra­dIn­nen in Aktion

Die Ver­tei­di­ger der bei­den Ange­klag­ten ver­die­nen auch noch eine Erwäh­nung. Renes Anwalt meinte:

Man sol­le nicht „mit Kano­nen auf Spat­zen schie­ßen”. Sein Man­dant habe „nur eini­ge weni­ge Ein­trä­ge” gepos­tet. „Das gehört sich nicht, aber wir haben hier kei­ne Ankla­ge auf Mord und Tot­schlag”, ver­such­te der Ver­tei­di­ger zu rela­ti­vie­ren. (ORF Stei­er­mark)

Der Anwalt des Zweit­an­ge­klag­ten wur­de noch deut­li­cher und ergänz­te: „Die Dumm­heit stirbt nicht aus.“ Außer­dem befand er, das Ver­bots­ge­setz sei ein „Ana­chro­nis­mus“, denn schließ­lich „haben wir nicht April 1945“ (ORF Stei­er­mark).

Bei bestimm­ten Ver­tei­di­gern ist die Dumm­heit sogar mit frei­em Auge erkennbar!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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