Hoffentlich war der Freispruch für den Angeklagten weise! Verantwortet hat sich Sebastian (37), mittlerweile Vater von zwei Kindern, nämlich damit, dass er schon seit mehr als zwölf Jahren mit der Szene nichts mehr zu tun habe. Dass die Tattoos auf seinen Armen gegen das Verbotsgesetz verstoßen würden, habe er nicht gewusst. Seine Aktivitäten in der Neonazi-Szene hätten sich eher auf das Fortgehen und Saufen beschränkt, zitiert ihn die OÖN in ihrem Prozessbericht.
Am 28. Juni musste sich Sebastian aus der Braunauer Umgebung wegen Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Ried im Innkreis verantworten. Aufgefallen war er, als er Fotos aus einem Zoo auf sein Facebook-Profil hochgeladen und dabei seine „Peckerl“ hergezeigt hatte: „Unter anderen hatte der Beschuldigte eine Faust mit der Aufschrift White Power und einen SS-Totenkopf auf seinem Arm tätowiert. Außerdem soll der wegen Wiederbetätigung angeklagte Mann auf Facebook das Foto einer „schwarzen Sonne”, einem Symbol der NS-Zeit, veröffentlicht haben.“ (OÖN)

Die einschlägigen Tattoos des Angeklagte (und Freigesprochenen): White Power, SS-Totenkopf, Schwarze Sonne, Flagge mit Schwarz-Weiß-Rot, usw.
Die Tattoos konnte der Angeklagte schwerlich bestreiten, und so versuchte er es mit der „Jugendsünde“. Seine Aktivitäten würden schon sehr sehr lange zurückliegen und hätten sich auf Fortgehen, Saufen und Angebereien mit den Tattoos beschränkt.
Die Geschworenen nahmen ihm diese Darstellung ab und sprachen Sebastian vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei. Aus unserem Archiv ergibt sich ein anderes Bild des Angeklagten. Sebastian, den wir kennen, war über viele Jahre hinweg in der Szene verankert, hat schon beim „Aufruhr“-Versand bestellt und schien 2015 auch in der geleakten Kundendatei von „Opos Records“ auf. 2011 war er einer der engeren Freunde eines Vorarlberger Hardcore-Neonazi aus der „Blood & Honour“-Szene, und auch im Innviertel war er ganz gut vernetzt.
Schon möglich, dass er in den allerletzten Jahren wenig mit der Szene zu tun hatte – dann ginge der Freispruch noch einigermaßen in Ordnung. Seine Tattoos muss er sich auf alle Fälle weglasern lassen. Das legte ihm auch der Richter dringend nahe. Da seine beiden Unterarme ziemlich austätowiert sind, eine etwas mühselige und durchaus kostspielige Angelegenheit. Vielleicht ist das dann so etwas wie eine Ersatzstrafe.