Ried im Innkreis (OÖ): Freispruch für angebliche Jugendsünden

Hof­fentlich war der Freis­pruch für den Angeklagten weise! Ver­ant­wortet hat sich Sebas­t­ian (37), mit­tler­weile Vater von zwei Kindern, näm­lich damit, dass er schon seit mehr als zwölf Jahren mit der Szene nichts mehr zu tun habe. Dass die Tat­toos auf seinen Armen gegen das Ver­bots­ge­setz ver­stoßen wür­den, habe er nicht gewusst. Seine Aktiv­itäten in der Neon­azi-Szene hät­ten sich eher auf das Fort­ge­hen und Saufen beschränkt, zitiert ihn die OÖN in ihrem Prozess­bericht.

Am 28. Juni musste sich Sebas­t­ian aus der Brau­nauer Umge­bung wegen Wieder­betä­ti­gung vor dem Lan­des­gericht Ried im Innkreis ver­ant­worten. Aufge­fall­en war er, als er Fotos aus einem Zoo auf sein Face­book-Pro­fil hochge­laden und dabei seine „Peck­erl“ hergezeigt hat­te: „Unter anderen hat­te der Beschuldigte eine Faust mit der Auf­schrift White Pow­er und einen SS-Totenkopf auf seinem Arm tätowiert. Außer­dem soll der wegen Wieder­betä­ti­gung angeklagte Mann auf Face­book das Foto ein­er „schwarzen Sonne”, einem Sym­bol der NS-Zeit, veröf­fentlicht haben.“ (OÖN)

Die einschlägigen Tattoos des Angeklagte (und Freigesprochenen): White Power, SS-Totenkopf, Schwarze Sonne, Flagge mit Schwarz-Weiß-Rot, usw...

Die ein­schlägi­gen Tat­toos des Angeklagte (und Freige­sproch­enen): White Pow­er, SS-Totenkopf, Schwarze Sonne, Flagge mit Schwarz-Weiß-Rot, usw.

Die Tat­toos kon­nte der Angeklagte schw­er­lich bestre­it­en, und so ver­suchte er es mit der „Jugend­sünde“. Seine Aktiv­itäten wür­den schon sehr sehr lange zurück­liegen und hät­ten sich auf Fort­ge­hen, Saufen und Ange­bereien mit den Tat­toos beschränkt.

Die Geschwore­nen nah­men ihm diese Darstel­lung ab und sprachen Sebas­t­ian vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung frei. Aus unserem Archiv ergibt sich ein anderes Bild des Angeklagten. Sebas­t­ian, den wir ken­nen, war über viele Jahre hin­weg in der Szene ver­ankert, hat schon beim „Aufruhr“-Versand bestellt und schien 2015 auch in der geleak­ten Kun­den­datei von „Opos Records“ auf. 2011 war er ein­er der engeren Fre­unde eines Vorarl­berg­er Hard­core-Neon­azi aus der „Blood & Honour“-Szene, und auch im Innvier­tel war er ganz gut vernetzt.

Schon möglich, dass er in den aller­let­zten Jahren wenig mit der Szene zu tun hat­te – dann gin­ge der Freis­pruch noch einiger­maßen in Ord­nung. Seine Tat­toos muss er sich auf alle Fälle weglasern lassen. Das legte ihm auch der Richter drin­gend nahe. Da seine bei­den Unter­arme ziem­lich austä­towiert sind, eine etwas müh­selige und dur­chaus kost­spielige Angele­gen­heit. Vielle­icht ist das dann so etwas wie eine Ersatzstrafe.