Diesmal fiel das Urteil sehr deutlich aus. Der Prozess am 3.7. wegen Wiederbetätigung gegen den pensionierten Zahnarzt (73) aus Mauthausen endete mit einem klaren Schuldspruch: zwei Jahre unbedingt setzte es für die neuerliche Wiederbetätigung nach § 3 h Verbotsgesetz. Schon im März 2015 war er zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die bedingte Verurteilung bleibt aufrecht.
Lesezeit: 1 Minute
Linz: Zwei Jahre für Wiederholungstäter
Diesmal fiel das Urteil sehr deutlich aus. Der Prozess am 3.7. wegen Wiederbetätigung gegen den pensionierten Zahnarzt (73) aus Mauthausen endete mit einem klaren Schuldspruch: zwei Jahre unbedingt setzte es für die neuerliche Wiederbetätigung nach § 3 h Verbotsgesetz. Schon im März 2015 war er zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die bedingte Verurteilung bleibt aufrecht.

Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Justiz und Strafverfolgung | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Österreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung