Linz: Zwei Jahre für Wiederholungstäter

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Dies­mal fiel das Urteil sehr deut­lich aus. Der Pro­zess am 3.7. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den pen­sio­nier­ten Zahn­arzt (73) aus Maut­hau­sen ende­te mit einem kla­ren Schuld­spruch: zwei Jah­re unbe­dingt setz­te es für die neu­er­li­che Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3 h Ver­bots­ge­setz. Schon im März 2015 war er zu einem Jahr beding­ter Haft ver­ur­teilt wor­den. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, die beding­te Ver­ur­tei­lung bleibt aufrecht.