Diesmal fiel das Urteil sehr deutlich aus. Der Prozess am 3.7. wegen Wiederbetätigung gegen den pensionierten Zahnarzt (73) aus Mauthausen endete mit einem klaren Schuldspruch: zwei Jahre unbedingt setzte es für die neuerliche Wiederbetätigung nach § 3 h Verbotsgesetz. Schon im März 2015 war er zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die bedingte Verurteilung bleibt aufrecht.
Linz: Zwei Jahre für Wiederholungstäter
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