Der bereits einmal rechtskräftig Verurteilte, der 2013 und Anfang 2014 in Schreiben an den Gemeinderat von Mauthausen die Existenz von Gaskammern und die Kriegsschuld des Hitler-Regimes geleugnet hat, soll nun neuerlich in Briefen an die Gemeinderäte von Mauthausen behauptet haben,
dass ein Holocaust nur von 1925 bis 1939 stattgefunden habe, ein Holocaust in Gaskammern Hitler-Deutschlands eine infame Lüge sei, es im KZ Mauthausen keine Gaskammer gegeben habe und auch niemand vergast worden sei. Weiters soll er vorgeschlagen haben, aus der KZ-Gedenkstätte eine Dokumentationsstelle für alliierte Gräuelpropaganda und Siegerlügen zu machen. (Kurier)
Der Gemeindevorstand von Mauthausen hat deshalb Strafanzeige nach § 3h des Verbotsgesetzes gegen den Arzt erstattet.
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