Auf der Facebook-Seite eines Nachrichtenportals wurde im Jänner 2015 eine Nachricht veröffentlicht, wonach Flüchtlinge in Deutschland in ehemaligen KZs untergebracht werden sollten. Der Angeklagte aus Feldkirch steuerte dazu seine einschlägigen Assoziationen über ein Posting bei: „Ja, da gehören sie hin. Am besten die ‚Duschen’ wieder in Betrieb nehmen!”
Außerdem, so die Anklage, habe er ein T‑Shirt mit der Aufschrift „Nationaler Sozialist“ erworben und Fotos davon an seinen Freundeskreis verschickt. Vom zusätzlichen Vorwurf, dieses T‑Shirt öffentlich getragen zu haben, sprachen ihn die Geschworenen mehrheitlich frei. Der Staatsanwalt berichtete, dass der Angeklagte seit 2009 in der rechten Szene aktiv und 2010 mit Diversion an einem Strafverfahren wegen Wiederbetätigung vorbeigeschrammt ist.
Der Angeklagte versuchte sich mit der Behauptung, er sei nicht Nationalsozialist, sondern Patriot, herauszureden und betonte, er habe sich nur, um irgendwo dabei zu sein, einer rechtsextremen Organisation angeschlossen. Nicht günstig für seine Glaubwürdigkeit als reiner Patriot war auch, dass er darum bat, ihm seine beschlagnahmten CDs mit Nazi-Musik wieder auszufolgen. Das Urteil nahm er an – es ist bereits rechtskräftig.