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Feldkirch: 7 Monate und Geldstrafe für Wiederbetätigung

Im Jän­ner 2015 hat­te er auf Face­book sein wider­li­ches Pos­ting über Flücht­lin­ge abge­setzt, jetzt muss­te sich der Elek­tro­in­stal­la­teur (24) des­halb wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Feld­kirch ver­ant­wor­ten und wur­de des­halb zu einer beding­ten Haft­stra­fe von sie­ben Mona­ten und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 1.920 Euro ver­ur­teilt. Auf der Face­book­sei­te eines Nach­rich­ten­por­tals wur­de im Jän­ner 2015 […]

27. Apr 2017

Auf der Face­book­sei­te eines Nach­rich­ten­por­tals wur­de im Jän­ner 2015 eine Nach­richt ver­öf­fent­licht, wonach Flücht­lin­ge in Deutsch­land in ehe­ma­li­gen KZs unter­ge­bracht wer­den soll­ten. Der Ange­klag­te aus Feld­kirch steu­er­te dazu sei­ne ein­schlä­gi­gen Asso­zia­tio­nen über ein Pos­ting bei: „Ja, da gehö­ren sie hin. Am bes­ten die ‚Duschen’ wie­der in Betrieb neh­men!”.

Verfahren vor dem Landesgericht Feldkirch - Bildquelle: Wikimedia, frei unter CC 3.0
Ver­fah­ren vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch — Bild­quel­le: Wiki­me­dia, frei unter CC 3.0

Außer­dem – so die Ankla­ge – habe er ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Natio­na­ler Sozia­list“ erwor­ben und Fotos davon an sei­nen Freun­des­kreis ver­schickt. Vom zusätz­li­chen Vor­wurf, die­ses T‑Shirt öffent­lich getra­gen zu haben, spra­chen ihn die Geschwo­re­nen mehr­heit­lich frei. Der Staats­an­walt berich­te­te, dass der Ange­klag­te seit 2009 in der rech­ten Sze­ne aktiv und 2010 mit Diver­si­on an einem Straf­ver­fah­ren wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor­bei­ge­schrammt ist.

Der Ange­klag­te ver­such­te sich mit der Behaup­tung, er sei nicht Natio­nal­so­zia­list, son­dern Patri­ot, her­aus­zu­re­den und beton­te, er habe sich nur, um irgend­wo dabei zu sein, einer rechts­extre­men Orga­ni­sa­ti­on ange­schlos­sen. Nicht güns­tig für sei­ne Glaub­wür­dig­keit als rei­ner Patri­ot war auch, dass er dar­um bat, ihm sei­ne beschlag­nahm­ten CDs mit Nazi-Musik wie­der aus­zu­fol­gen. Das Urteil nahm er an – es ist bereits rechtskräftig.

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