Die Vorfälle aus dem Jahr 2014, die zu der Anklage geführt haben, sind in dem Beitrag des Radiosenders fm4 ausführlich beschrieben. Erstangeklagte jetzt in Krems war die Besitzerin des Hollenbacher Hofs (53), die sich teilschuldig bekannte. Sie hatte eine „Klage nach Naturrecht“ gegen ihre Sachwalterin, eine Anwältin, eingereicht. Der Phantasiegerichtshof ICCJV bzw. die Phantasie-Gruppe OPPT hatte sich der Klage angenommen.
Wobei wir da schon mitten in einem der Probleme sind, die für die Verhandlung selbst nicht relevant waren: Fast alle Angeklagten wollen eigentlich nirgendwo richtig dabei gewesen sein. OPPT gibt’s nicht mehr, einige der damals Beteiligten wanderten zu den Freemen oder den Terraniern ab oder wollten überhaupt nur am Rande beteiligt gewesen sein. Der ICCJV versuchte gar, sich dem Zugriff der österreichischen Justiz durch die Verlegung seines „Gerichtshofs“ in die Schweiz zu entziehen.
2014 schaute das noch ganz anders aus. Damals tauchten sogar ein ‚Sheriff‘ und Hilfssheriffs des ICCJV am Polizeiposten Waidhofen/Thaya auf und forderten bei den Beamten Assistenzdienstleistung für die Festnahme der Sachwalterin ein. Sogar einen selbstgebastelten Haftbefehl für den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll konnte der ICCJV präsentieren.
2017 vor dem Landesgericht Krems schrumpften die Scheinriesen des ICCJV und der verbündeten Reichsschwärmer auf ihre natürliche Größe. Der „Generaldirektor“ des ICCJV und Zweitangeklagte (43), der 2013 für das BZÖ noch bei der Nationalratswahl kandidiert hatte, wollte nur „zum Grillen“ nach Hollenbach gekommen sein, ein weiterer Kandidat des BZÖ von 2013 (47) wollte gar nur als recherchierender Journalist dabei gewesen sein. Blöd allerdings, dass ausgerechnet er den Haftbefehl gegen Erwin Pröll mit Daumenabdruck und Unterschrift besiegelt hat. Nachdem bekannt wurde, dass die zwei Kandidaten sozusagen in einer Parallelwelt gegen die Republik tätig waren, für die sie andererseits kandidierten, wurden sie vom BZÖ ausgeschlossen. Das war selbst für das BZÖ zuviel.
Zum ersten Verhandlungstag im März 2017 waren fünf der acht Angeklagten gar nicht vor Gericht erschienen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krems wurden sie deshalb vor dem zweiten Verhandlungstag in Untersuchungshaft genommen und dem Gericht aus der Haft vorgeführt.
Am zweiten Verhandlungstag setzte sich das fort, was schon ein Monat zuvor bemerkbar war: Die Angeklagten wurden sehr klein.
„So selbstbewusst, ja aggressiv die führenden Mitglieder des Pseudogerichtshofs „ICCJV“ („International Common Law Court of Justice Vienna“) in der Vergangenheit auftraten, so kleinlaut waren sie während ihres Prozesses am Mittwoch am Landesgericht Krems“, beschrieb es die „Wiener Zeitung“.
Die Urteile fielen auch eher milde aus. Ein Sheriff aus Oberösterreich und ein weiterer Angeklagter fassten 20 Monate, davon fünf unbedingt aus. Der eine Ex-BZÖ–Kandidat und „Generaldirektor“ des ICCJV erhielt 18 Monate, davon vier unbedingt, eine deutsche Staatsbürgerin ebenfalls, während der andere BZÖ-Kandidat noch weiter in U‑Haft bleiben muss. Bei ihm soll ein Gutachten klären, ob der Daumenabdruck auf dem Haftbefehl gegen Erwin Pröll von ihm stammt. Der jüngste Angeklagte, der sich am ersten Verhandlungstag am deutlichsten vom Reichsgeschwafel distanziert hat, kam mit einer unbedingten Geldstrafe und acht Monaten bedingt am günstigsten davon, während der 57-jährige Mediziner freigesprochen wurde. Die Hollenbacher Gutsbesitzerin erhielt 15 Monate, davon drei unbedingt. Die Urteile sind alle noch nicht rechtskräftig.
Dem ICCJV hat es nach dem Urteil zunächst einmal die Sprache verschlagen, aber es ist damit zu rechnen, dass die Republik und ihre Organe demnächst mit seitenlangen Eingaben überzogen werden, für die der „Chefjurist“ des ICCJV (der nicht angeklagt war) bei allen Ämtern Österreichs bekannt ist. Ziemlich distanziert fiel die Stellungnahme des „Staatenbundes“:
„Angeblich sitzen die ICCJV Mitglieder im Gefängnis. Sie wurden niedergeschlagen und inhaftiert, wegen der Geschichte in Waidhofen. (…) Ein internationales Gericht wie der ICCJV hat Immunität!!! Wir werden einmal prüfen ob das stimmt…“