Angeklagt waren die acht Personen, darunter zwei Frauen, wegen schwerer Nötigung, beharrliche Verfolgung (Stalking) und Amtsanmaßung. Vor dem Gericht erschienen dann allerdings nur drei von ihnen – alle nicht Anhänger von OPPT, sondern der Freeman-Bewegung. Was sich damals rund um die selbstgebastelte Tribunal abgespielt hat, ist kaum verständlich, aber Fakt.
Rund 100 Fans von OPPT, Freeman und andere Reichsideologen hatten sich damals versammelt, um einer Sachwalterin den Prozess wegen „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu machen. Sie war der hoch verschuldeten Besitzerin eines verwahrlosten Bauernhofs zugeteilt worden. Einige Fans schwärmten aus, um bei der Polizeiinspektion in Waidhofen/Thaya Unterstützung für den selbstgebastelten Haftbefehl gegen die Sachwalterin und Anwältin einzufordern. Weil diese ablehnten, rückte dann ein Sheriff mit Hilfssheriffs aus.
Für die Sachwalterin war das sehr bedrohlich: „Ich habe gedacht, die bringen mich um“, schilderte die Rechtsanwältin als Zeugin, sie habe Todesangst gehabt. Im Keller eines Bauernhofes sei ein Verlies für sie vorbereitet worden. (ORF NÖ)
Der jüngste der Angeklagten (29), der damals als Hilfssheriff fungierte, dürfte sich am deutlichsten von den teilweise wirren, teilweise offen rechtsextremen Ideologiefetzen entfernt haben. „Ich erkenne den österreichischen Staat und die österreichischen Gesetze an”, zitiert ihn der ORF NÖ. Beim zweiten Angeklagten, der vor Gericht erschienen ist, klang das schon anders. Der Wiener Zahnarzt (57), der den „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) mitbegründet hatte, bezeichnete sich als durch die Freeman-Ideologie „Verführten“. An seine Unterschrift und den Fingerabdruck auf der Gründungsurkunde des ICCJV wollte er sich nicht mehr erinnern: „Ich stelle das in Abrede.“ Und: „Ist das meine Unterschrift?” (Die Presse, 16.3.2017)
Der dritte Angeklagte (53) will nicht auf der Anklagebank Platz nehmen und fragt, ob mit dem Aufruf seines Namens der Mensch oder die Person gemeint sei. Das macht nämlich in diesen Kreisen einen Riesenunterschied. Durch einen Fremdwährungskredit habe er viel Geld verloren und sei anfällig für die Ideen der Freemen geworden. Er hat nicht nur Mitarbeitern der Wirtschaftskammer Rechnungen in Millionenhöhe namens des „Amtes der Menschen auf Erden“ ausgestellt (vermutlich über den schon bekannten Umweg des US-Schuldenregisters UCC und einen maltesischen Exekutionstitel), sondern auch „Haftbefehle“, darunter einen gegen Erwin Pröll – in englischer Sprache. Da er nur mangelhafte Englischkenntnisse habe, habe er nicht wirklich gewusst, was er da unterschrieben hat. Klingt ziemlich logisch.
Der Prozess wurde auf den 12. April vertagt, um weitere ZeugInnen einzuvernehmen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Anordnung der Festnahme und Untersuchungshaft für die nicht erschienenen fünf Angeklagten.