Nach rund 33 Dienstjahren als Polizist hatte der Kärntner Staatsdiener Johannes S. die Erkenntnis, dass seine Behörde ein Unternehmen sei, er — so wie seine KollegInnen — nur einen Dienstausweis und keinen Amtsausweis habe, somit etwas mit der Behörde und der österreichischen Rechtsordnung offensichtlich nicht stimmen könne. In einem Brief an die Behörde „warf der Beamte eine Reihe von Fragen in Zusammenhang mit der Verfassung und den staatlichen Körperschaften auf“ (Kleine Zeitung, 13.3.2017).
Der erleuchtete Polizist ging aber nicht mit polizeilichen Mitteln gegen seine Behörde vor, sondern verlangte nur die Dienstfreistellung ohne finanzielle Nachteile. Die Behörde reagierte aber ziemlich sauer, suspendierte den Beamten vom Dienst, kürzte sein Gehalt um ein Drittel und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Monika Unger und ihr Staatenbund waren darüber sehr erbost. „Aufrechter Polizist wird nach 33 Dienstjahren seiner Waffe und seiner Ehre beraubt – von der eigenen Dienststelle!“, lautete die Schlagzeile im Verlautbarungsorgan der Truppe.
Bei einer Verhandlung der Disziplinarkommission im Jänner tauchte Johannes S. nicht auf – jetzt sprach die Behörde die Entlassung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Johannes S. kann Rechtsmittel ergreifen, was — so der Kärntner Polizeisprecher Dionisio im „Kurier“ vom 14. 3. 2017 — dazu führen könnte, dass es noch Jahre dauern könnte, bis es rechtskräftig wird.