Ein Polizist für den Staatenbund Österreich

Für das Reich­side­olo­gen-Grüp­pchen um Moni­ka Ungers Staaten­bund war es so etwas wie ein Haupt­tr­e­f­fer im Lot­to. Der Polizist Johannes S. erk­lärte im August des Vor­jahres der Lan­despolizei­di­rek­tion Kärn­ten schriftlich, dass er sich mit der öster­re­ichis­chen Recht­sor­d­nung nicht mehr iden­ti­fizieren könne, und ver­langte eine Dien­st­freis­tel­lung ohne finanzielle Nachteile. Die Behörde sus­pendierte ihn umge­hend, jet­zt wurde die Ent­las­sung ausgesprochen.

Nach rund 33 Dien­st­jahren als Polizist hat­te der Kärnt­ner Staats­di­ener Johannes S. die Erken­nt­nis, dass seine Behörde ein Unternehmen sei, er — so wie seine Kol­legIn­nen — nur einen Dien­stausweis und keinen Amt­sausweis habe, somit etwas mit der Behörde und der öster­re­ichis­chen Recht­sor­d­nung offen­sichtlich nicht stim­men könne. In einem Brief an die Behörde „warf der Beamte eine Rei­he von Fra­gen in Zusam­men­hang mit der Ver­fas­sung und den staatlichen Kör­per­schaften auf“ (Kleine Zeitung, 13.3.2017).

Antisemitische Hetze beim Staatenbund...

Anti­semi­tis­che Het­ze beim Staatenbund…

Der erleuchtete Polizist ging aber nicht mit polizeilichen Mit­teln gegen seine Behörde vor, son­dern ver­langte nur die Dien­st­freis­tel­lung ohne finanzielle Nachteile. Die Behörde reagierte aber ziem­lich sauer, sus­pendierte den Beamten vom Dienst, kürzte sein Gehalt um ein Drit­tel und leit­ete ein Diszi­pli­narver­fahren ein. Moni­ka Unger und ihr Staaten­bund waren darüber sehr erbost. „Aufrechter Polizist wird nach 33 Dien­st­jahren sein­er Waffe und sein­er Ehre beraubt – von der eige­nen Dien­st­stelle!“, lautete die Schlagzeile im Ver­laut­barung­sor­gan der Truppe.

Bei ein­er Ver­hand­lung der Diszi­pli­narkom­mis­sion im Jän­ner tauchte Johannes S. nicht auf – jet­zt sprach die Behörde die Ent­las­sung aus. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig – Johannes S. kann Rechtsmit­tel ergreifen, was — so der Kärnt­ner Polizeis­prech­er Dion­i­sio im „Kuri­er“ vom 14. 3. 2017 — dazu führen kön­nte, dass es noch Jahre dauern kön­nte, bis es recht­skräftig wird.