Presseaussendung: Stellungnahme vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums gefordert

Die Geschichte um das per Jus­tizmin­is­teri­um einzustel­lende Ver­fahren gegen einen Welser Anwalt wegen Leug­nung von Gaskam­mern kommt ein­fach nicht zur Ruhe. Wir haben uns in den let­zten Tafen bere­its mehrfach (hier, hier und hier) dazu geäußert, heute auch nochmal per Presseaussendung. Siehe diese im Folgenden:

Weisungsrat-Entscheid: Öllinger will Stel­lung­nahme vom Rechtss­chutzbeauf­tragten des Justizministeriums.
Grüne: Par­la­men­tarische Anfrage an Brand­stet­ter in Arbeit

Wien (OTS) — „Kein­er will es gewe­sen sein? Das geht sich­er nicht. Es ist doch mehr als merk­würdig, dass sich alle an der Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen den Welser Recht­san­walt Beteiligten abputzen und die Entschei­dung kri­tisieren. Der Weisungsrat allein kann ja gar nichts entschei­den“, stellt der Grüne Abge­ord­nete Karl Öllinger klar. Er reagiert damit auf die unter­schiedlichen Aus­sagen von allen Ebe­nen des Jus­tizmin­is­teri­ums zur Ein­stel­lung des Ver­fahrens wegen Wieder­betä­ti­gung (Der Anwalt hat­te in einem Plä­doy­er Gaskam­mern im KZ Mau­thausen in Frage gestellt).

Der Grüne weist darauf hin, dass im Chor der­er, die nachträglich die Weisung zur Rück­nahme der Anklage kri­tisieren, eine Stimme fehlt: die des Ver­fahren­san­waltes. Öllinger: „Der Rechtss­chutzbeauf­tragte des Jus­tizmin­is­teri­ums hätte noch die Möglichkeit, das Ver­fahren wieder in Gang zu brin­gen. Der hat sich öffentlich noch gar nicht geäußert. Warum nicht? Hof­fentlich ist es nicht der­selbe, der vor erst weni­gen Monat­en durch seine Äußerun­gen zu den Insassen des KZ Mau­thausen abso­lut danebenge­grif­f­en hat!“

Der Grüne arbeit­et ger­ade an ein­er par­la­men­tarischen Anfrage an Jus­tizmin­is­ter Brand­stet­ter in dieser Causa.

Quelle: OTS

ad Rechtss­chutzbeauf­tragte des Jus­tizmin­is­teri­um siehe unseren Artikel „Kein Ende der Debat­te über Ver­höh­nung der KZ-Insassen!”