Siehe diese im Folgenden:
Weisungsrat-Entscheid: Öllinger will Stellungnahme vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums.
Grüne: Parlamentarische Anfrage an Brandstetter in ArbeitWien (OTS) — „Keiner will es gewesen sein? Das geht sicher nicht. Es ist doch mehr als merkwürdig, dass sich alle an der Einstellung des Verfahrens gegen den Welser Rechtsanwalt Beteiligten abputzen und die Entscheidung kritisieren. Der Weisungsrat allein kann ja gar nichts entscheiden“, stellt der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger klar. Er reagiert damit auf die unterschiedlichen Aussagen von allen Ebenen des Justizministeriums zur Einstellung des Verfahrens wegen Wiederbetätigung (Der Anwalt hatte in einem Plädoyer Gaskammern im KZ Mauthausen in Frage gestellt).
Der Grüne weist darauf hin, dass im Chor derer, die nachträglich die Weisung zur Rücknahme der Anklage kritisieren, eine Stimme fehlt: die des Verfahrensanwaltes. Öllinger: „Der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums hätte noch die Möglichkeit, das Verfahren wieder in Gang zu bringen. Der hat sich öffentlich noch gar nicht geäußert. Warum nicht? Hoffentlich ist es nicht derselbe, der vor erst wenigen Monaten durch seine Äußerungen zu den Insassen des KZ Mauthausen absolut danebengegriffen hat!“
Der Grüne arbeitet gerade an einer parlamentarischen Anfrage an Justizminister Brandstetter in dieser Causa.
Quelle: OTS
ad Rechtsschutzbeauftragte des Justizministerium siehe unseren Artikel „Kein Ende der Debatte über Verhöhnung der KZ-Insassen!”