Kein Verfahren bei Leugnung von Gaskammern

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Zwei Aus­sen­dun­gen zur skan­da­lö­sen Ein­stel­lung eines Ver­fah­rens gegen einen Wel­ser Anwalt — eine vom MKÖ, eine von uns.

Pres­se­mel­dung MKÖ: Neu­er Jus­tiz­skan­dal bei Ver­bots­ge­setz­fall. Anwalt leug­ne­te Gas­kam­mer in Maut­hau­sen: Ver­fah­ren ein­ge­stellt / Schar­fer Pro­test von Maut­hau­sen Komi­tee und Antifa-Netzwerk

Schon wie­der ende­te ein Ver­bots­ge­setz­fall skan­da­lös. Dies­mal ist aber nicht eine Staats­an­walt­schaft, son­dern der soge­nann­te Wei­sungs­rat im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um verantwortlich.

Ein Wel­ser Anwalt war Pflicht­ver­tei­di­ger bei einem Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. In sei­nem Plä­doy­er behaup­te­te er, es habe im KZ Maut­hau­sen kei­ne Gas­kam­mer gege­ben. Das brach­te ihm selbst eine Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz ein. Doch der Wei­sungs­rat im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um pfiff die Staats­an­walt­schaft Wels in letz­ter Minu­te zurück. Das Ver­fah­ren gegen den Anwalt muss­te des­halb ein­ge­stellt wer­den. Am Lan­des­ge­richt Wels soll die Ver­wun­de­rung über den unüb­li­chen Ein­griff des Wei­sungs­ra­tes groß gewe­sen sein.

Das Maut­hau­sen Komi­tee Öster­reich (MKÖ) und das OÖ. Netz­werk gegen Ras­sis­mus und Rechts­extre­mis­mus (Anti­fa-Netz­werk) wen­den sich jetzt mit einem schar­fen Pro­test an Jus­tiz­mi­nis­ter Wolf­gang Brandstetter.

„Auch wenn wir nicht unter­stel­len, dass die Bezie­hun­gen des Gas­kam­mer-Leug­ners – sein Bru­der und Kanz­lei­part­ner ist Vize­prä­si­dent der Anwalts­kam­mer Ober­ös­ter­reich – eine Rol­le gespielt haben: Hier wur­de aus nicht nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den ein sehr berech­tig­tes Ver­fah­ren von oben abge­würgt”, zeigt sich MKÖ-Vor­sit­zen­der Wil­li Mer­nyi ent­setzt. „Das rückt die Jus­tiz in ein schie­fes Licht und scha­det der Demokratie.”

„Ein Anwalt muss genau über­le­gen, was er in sei­nem Plä­doy­er sagt, und kann nicht ein­fach eine rechts­extre­me Geschichts­fäl­schung ver­brei­ten”, stellt Netz­werk-Spre­cher Robert Eiter fest. „Oft schon hät­ten wir uns gewünscht, dass das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um will­kür­li­che Ein­stel­lun­gen von Ver­bots­ge­setz­ver­fah­ren ver­hin­dert. Pas­siert ist es fast nie. Nun hat die Staats­an­walt­schaft kor­rekt gehan­delt, dafür hat der Wei­sungs­rat eine Gas­kam­mer-Leug­nung zur straf­frei­en Baga­tel­le verharmlost.”

Öllin­ger zu Gas­kam­mern-Leug­nung: Begrün­dung des Wei­sen­rats inak­zep­ta­bel. Grü­ne kün­di­gen par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an Jus­tiz­mi­nis­ter an

Die Ent­schei­dung des Wei­sen­rats im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, kein Ver­fah­ren gegen jenen Anwalt zuzu­las­sen, der in einem Plä­doy­er die Gas­kam­mern in Maut­hau­sen in Abre­de gestellt hat, will der Grü­ne Abge­ord­ne­te Karl Öllin­ger nicht unwi­der­spro­chen las­sen. „Das ist eigent­lich so klar Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung nach §3h Ver­bots­ge­setz, dass jeder Zwei­fel aus­ge­schlos­sen sein soll­te. Schließ­lich wur­de erst 2015 ein Zahn­arzt aus Maut­hau­sen ver­ur­teilt, weil er die Exis­tenz einer Gas­kam­mer in Maut­hau­sen geleug­net hatte.”

Der Grü­ne hält die Begrün­dung des Wei­sen­rats für „inak­zep­ta­bel und unver­ständ­lich”. Nach der skan­da­lö­sen Ent­schei­dung der Gra­zer Staats­an­walt­schaft und in der Fol­ge des Rechts­schutz­be­auf­trag­ten des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums, kei­ne straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen gegen die „Aula“ bzw. den Autor des „Aula“-Beitrags, in dem die KZ-Häft­lin­ge von Maut­hau­sen als „Land­pla­ge“ bzw. „Mas­sen­mör­der“ ver­höhnt wur­den, zu füh­ren, ist das nun eine wei­te­re mehr als pro­ble­ma­ti­sche Ent­schei­dung. Öllin­ger kün­digt eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an den Jus­tiz­mi­nis­ter an: „Denn in die­ser Fra­ge soll­te es eigent­lich kei­ne Zwei­fel geben!”