Kein Verfahren bei Leugnung von Gaskammern

Zwei Aussendun­gen zur skan­dalösen Ein­stel­lung eines Ver­fahrens gegen einen Welser Anwalt — eine vom MKÖ, eine von uns.

Pressemel­dung MKÖ: Neuer Jus­tizskan­dal bei Ver­bots­ge­set­z­fall. Anwalt leugnete Gaskam­mer in Mau­thausen: Ver­fahren eingestellt / Schar­fer Protest von Mau­thausen Komi­tee und Antifa-Netzwerk

Schon wieder endete ein Ver­bots­ge­set­z­fall skan­dalös. Dies­mal ist aber nicht eine Staat­san­waltschaft, son­dern der soge­nan­nte Weisungsrat im Jus­tizmin­is­teri­um verantwortlich.

Ein Welser Anwalt war Pflichtvertei­di­ger bei einem Prozess wegen NS-Wieder­betä­ti­gung. In seinem Plä­doy­er behauptete er, es habe im KZ Mau­thausen keine Gaskam­mer gegeben. Das brachte ihm selb­st eine Anklage nach dem Ver­bots­ge­setz ein. Doch der Weisungsrat im Jus­tizmin­is­teri­um pfiff die Staat­san­waltschaft Wels in let­zter Minute zurück. Das Ver­fahren gegen den Anwalt musste deshalb eingestellt wer­den. Am Lan­des­gericht Wels soll die Ver­wun­derung über den unüblichen Ein­griff des Weisungsrates groß gewe­sen sein.

Das Mau­thausen Komi­tee Öster­re­ich (MKÖ) und das OÖ. Net­zw­erk gegen Ras­sis­mus und Recht­sex­trem­is­mus (Antifa-Net­zw­erk) wen­den sich jet­zt mit einem schar­fen Protest an Jus­tizmin­is­ter Wolf­gang Brandstetter.

„Auch wenn wir nicht unter­stellen, dass die Beziehun­gen des Gaskam­mer-Leugn­ers – sein Brud­er und Kan­zleipart­ner ist Vizepräsi­dent der Anwalt­skam­mer Oberöster­re­ich – eine Rolle gespielt haben: Hier wurde aus nicht nachvol­lziehbaren Grün­den ein sehr berechtigtes Ver­fahren von oben abgewürgt”, zeigt sich MKÖ-Vor­sitzen­der Willi Mernyi entset­zt. „Das rückt die Jus­tiz in ein schiefes Licht und schadet der Demokratie.”

„Ein Anwalt muss genau über­legen, was er in seinem Plä­doy­er sagt, und kann nicht ein­fach eine recht­sex­treme Geschichts­fälschung ver­bre­it­en”, stellt Net­zw­erk-Sprech­er Robert Eit­er fest. „Oft schon hät­ten wir uns gewün­scht, dass das Jus­tizmin­is­teri­um willkür­liche Ein­stel­lun­gen von Ver­bots­ge­set­zver­fahren ver­hin­dert. Passiert ist es fast nie. Nun hat die Staat­san­waltschaft kor­rekt gehan­delt, dafür hat der Weisungsrat eine Gaskam­mer-Leug­nung zur straf­freien Bagatelle verharmlost.”

Öllinger zu Gaskam­mern-Leug­nung: Begrün­dung des Weisen­rats inakzept­abel. Grüne kündi­gen par­la­men­tarische Anfrage an Jus­tizmin­is­ter an

Die Entschei­dung des Weisen­rats im Jus­tizmin­is­teri­um, kein Ver­fahren gegen jenen Anwalt zuzu­lassen, der in einem Plä­doy­er die Gaskam­mern in Mau­thausen in Abrede gestellt hat, will der Grüne Abge­ord­nete Karl Öllinger nicht unwider­sprochen lassen. „Das ist eigentlich so klar Ver­dacht auf Wieder­betä­ti­gung nach §3h Ver­bots­ge­setz, dass jed­er Zweifel aus­geschlossen sein sollte. Schließlich wurde erst 2015 ein Zah­narzt aus Mau­thausen verurteilt, weil er die Exis­tenz ein­er Gaskam­mer in Mau­thausen geleugnet hatte.”

Der Grüne hält die Begrün­dung des Weisen­rats für „inakzept­abel und unver­ständlich”. Nach der skan­dalösen Entschei­dung der Graz­er Staat­san­waltschaft und in der Folge des Rechtss­chutzbeauf­tragten des Jus­tizmin­is­teri­ums, keine strafrechtlichen Ermit­tlun­gen gegen die „Aula“ bzw. den Autor des „Aula“-Beitrags, in dem die KZ-Häftlinge von Mau­thausen als „Land­plage“ bzw. „Massen­mörder“ ver­höh­nt wur­den, zu führen, ist das nun eine weit­ere mehr als prob­lema­tis­che Entschei­dung. Öllinger kündigt eine par­la­men­tarische Anfrage an den Jus­tizmin­is­ter an: „Denn in dieser Frage sollte es eigentlich keine Zweifel geben!”