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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Wels/Wien: Keine Gaskammer in Mauthausen?

Für die Staats­an­walt­schaft Wels waren die Fak­ten klar. Sie brach­te gegen den Anwalt, der im März 2016 einen 33-Jäh­ri­gen in einem Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­tei­digt hat­te und dabei selbst davon sprach, dass es im KZ Maut­hau­sen kei­ne Gas­kam­mer gege­ben hät­te, eine Ankla­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ein. Der Wei­sungs­rat im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um pfiff die Ankla­ge­be­hör­de aller­dings zurück, berich­ten die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“.

30. Okt. 2016

Nach der skan­da­lö­sen Ent­schei­dung der Gra­zer Staats­an­walt­schaft und in der Fol­ge des Rechts­schutz­be­auf­trag­ten des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums, kei­ne straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen gegen die „Aula“ bzw. den Autor des „Aula“-Bei­trags, in dem die KZ-Häft­lin­ge von Maut­hau­sen als „Land­pla­ge“ bzw. „Mas­sen­mör­der“ ver­höhnt wur­den, zu füh­ren, wur­de jetzt durch die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ eine wei­te­re mehr als pro­ble­ma­ti­sche Ent­schei­dung publik.

Dem­nach wird es nach einer Wei­sung des Wei­sungs­ra­tes kein Ver­fah­ren gegen den Anwalt geben, der im März im Ver­fah­ren sei­nen Man­dan­ten, der sich als „ers­ter Hei­zer“ im KZ zur Ver­fü­gung stel­len woll­te, mit fol­gen­den Wor­ten zu recht­fer­ti­gen versuchte:

„Es ist strit­tig, ob in Maut­hau­sen Ver­ga­sun­gen und Ver­bren­nun­gen statt­ge­fun­den haben. (…) Was man sei­ner­zeit in Maut­hau­sen zu Gesicht bekom­men hat, ist eine soge­nann­te Gas­kam­mer, die nach­träg­lich ein­ge­baut wur­de. (…) Unbe­kannt ist, ob dort jemals eine Gas­kam­mer vor­han­den war.” (SN)

Das ist eigent­lich so klar ein Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3h Ver­bots­ge­setz, dass jeder Zwei­fel aus­ge­schlos­sen sein soll­te. Schließ­lich wur­de erst 2015 ein Zahn­arzt aus Maut­hau­sen ver­ur­teilt, weil er die Exis­tenz einer Gas­kam­mer in Maut­hau­sen geleug­net hat­te.

Die Begrün­dung des Wei­sungs­ra­tes im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um für sei­ne Ent­schei­dung, die Ankla­ge gegen den Anwalt zurück­zu­zie­hen, wirkt jeden­falls sehr fadenscheinig:

Er hat ein oder zwei Sät­ze gesagt, die nicht in Ord­nung waren und die auch his­to­risch falsch sind. Das Gesetz sagt aber, es muss eine gröb­li­che Ver­harm­lo­sung der Ver­bre­chen des Natio­nal­so­zia­lis­mus vor­lie­gen. Der Anwalt leug­net aber nicht den Holo­caust an sich, da er in sei­nem Plä­doy­er auch ein­räum­te, dass es in Hart­heim Gas­kam­mern gab. (SN)

Das Ver­fah­ren ist mit die­ser Wei­sung ein­ge­stellt, eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge dazu wird der Jus­tiz­mi­nis­ter den­noch beant­wor­ten müssen.

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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