Nach der skandalösen Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft und in der Folge des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die „Aula“ bzw. den Autor des „Aula“-Beitrags, in dem die KZ-Häftlinge von Mauthausen als „Landplage“ bzw. „Massenmörder“ verhöhnt wurden, zu führen, wurde jetzt durch die „Salzburger Nachrichten“ eine weitere mehr als problematische Entscheidung publik.
Demnach wird es nach einer Weisung des Weisungsrates kein Verfahren gegen den Anwalt geben, der im März im Verfahren seinen Mandanten, der sich als „erster Heizer“ im KZ zur Verfügung stellen wollte, mit folgenden Worten zu rechtfertigen versuchte:
„Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. (…) Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. (…) Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war.” (SN)
Das ist eigentlich so klar ein Verdacht auf Wiederbetätigung nach § 3h Verbotsgesetz, dass jeder Zweifel ausgeschlossen sein sollte. Schließlich wurde erst 2015 ein Zahnarzt aus Mauthausen verurteilt, weil er die Existenz einer Gaskammer in Mauthausen geleugnet hatte.
Die Begründung des Weisungsrates im Justizministerium für seine Entscheidung, die Anklage gegen den Anwalt zurückzuziehen, wirkt jedenfalls sehr fadenscheinig:
Er hat ein oder zwei Sätze gesagt, die nicht in Ordnung waren und die auch historisch falsch sind. Das Gesetz sagt aber, es muss eine gröbliche Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus vorliegen. Der Anwalt leugnet aber nicht den Holocaust an sich, da er in seinem Plädoyer auch einräumte, dass es in Hartheim Gaskammern gab. (SN)
Das Verfahren ist mit dieser Weisung eingestellt, eine parlamentarische Anfrage dazu wird der Justizminister dennoch beantworten müssen.