Wels/Wien: Keine Gaskammer in Mauthausen?

Für die Staat­san­waltschaft Wels waren die Fak­ten klar. Sie brachte gegen den Anwalt, der im März 2016 einen 33-Jähri­gen in einem Prozess wegen Wieder­betä­ti­gung vertei­digt hat­te und dabei selb­st davon sprach, dass es im KZ Mau­thausen keine Gaskam­mer gegeben hätte, eine Anklage wegen Wieder­betä­ti­gung ein. Der Weisungsrat im Jus­tizmin­is­teri­um pfiff die Anklage­be­hörde allerd­ings zurück, bericht­en die „Salzburg­er Nachricht­en.

Nach der skan­dalösen Entschei­dung der Graz­er Staat­san­waltschaft und in der Folge des Rechtss­chutzbeauf­tragten des Jus­tizmin­is­teri­ums, keine strafrechtlichen Ermit­tlun­gen gegen die „Aula“ bzw. den Autor des „Aula“-Beitrags, in dem die KZ-Häftlinge von Mau­thausen als „Land­plage“ bzw. „Massen­mörder“ ver­höh­nt wur­den, zu führen, wurde jet­zt durch die „Salzburg­er Nachricht­en“ eine weit­ere mehr als prob­lema­tis­che Entschei­dung publik.

Dem­nach wird es nach ein­er Weisung des Weisungsrates kein Ver­fahren gegen den Anwalt geben, der im März im Ver­fahren seinen Man­dan­ten, der sich als „erster Heiz­er“ im KZ zur Ver­fü­gung stellen wollte, mit fol­gen­den Worten zu recht­fer­ti­gen versuchte:

„Es ist strit­tig, ob in Mau­thausen Ver­ga­sun­gen und Ver­bren­nun­gen stattge­fun­den haben. (…) Was man sein­erzeit in Mau­thausen zu Gesicht bekom­men hat, ist eine soge­nan­nte Gaskam­mer, die nachträglich einge­baut wurde. (…) Unbekan­nt ist, ob dort jemals eine Gaskam­mer vorhan­den war.” (SN)

Das ist eigentlich so klar ein Ver­dacht auf Wieder­betä­ti­gung nach § 3h Ver­bots­ge­setz, dass jed­er Zweifel aus­geschlossen sein sollte. Schließlich wurde erst 2015 ein Zah­narzt aus Mau­thausen verurteilt, weil er die Exis­tenz ein­er Gaskam­mer in Mau­thausen geleugnet hat­te.

Die Begrün­dung des Weisungsrates im Jus­tizmin­is­teri­um für seine Entschei­dung, die Anklage gegen den Anwalt zurück­zuziehen, wirkt jeden­falls sehr fadenscheinig:

Er hat ein oder zwei Sätze gesagt, die nicht in Ord­nung waren und die auch his­torisch falsch sind. Das Gesetz sagt aber, es muss eine gröbliche Ver­harm­lo­sung der Ver­brechen des Nation­al­sozial­is­mus vor­liegen. Der Anwalt leugnet aber nicht den Holo­caust an sich, da er in seinem Plä­doy­er auch ein­räumte, dass es in Hartheim Gaskam­mern gab. (SN)

Das Ver­fahren ist mit dieser Weisung eingestellt, eine par­la­men­tarische Anfrage dazu wird der Jus­tizmin­is­ter den­noch beant­worten müssen.