Der Angeklagte hat nämlich auch noch nach einem „neuen Führer“ verlangt, damit „gewisse Leute vergast“ werden. Der AMS-Betreuer fertigte ein Gedächtnisprotokoll an und informierte seinen Vorgesetzten, der den Vorfall bei der NS-Meldestelle im Innenministerium anzeigte.
Vor dem Gericht kam auch der Anlass noch einmal zur Sprache. Der arbeitslose Harald hätte einen Mathematik- und einen Deutschkurs besuchen sollen, was ihm überhaupt nicht passte. „Ich habe den Hauptschulabschluss und bin Österreicher, also was soll das?“, fragte er auch noch vor dem Schwurgericht. Das beantwortete ihm aber nicht diese Frage, sondern die, ob es sich um Wiederbetätigung gehandelt habe: schuldig und deshalb ein Jahr Haft bedingt.
Der Angeklagte, der die inkriminierten Gesten und Aussagen bestritten hat, erbat sich Bedenkzeit, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.