Lesezeit: 5 Minuten

Wels: Politrabauke von Wiederbetätigung freigesprochen

Vor dem Lan­des­ge­richt Wels muss­te sich heu­te der Wel­ser Poli­t­ra­bau­ke Lud­wig Rein­th­a­ler wegen § 3h Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Die Staats­an­walt­schaft warf ihm vor, er habe im Jahr 2015 eine Face­­book-Grup­­pe mit der Bezeich­nung „Alles Lüge“ eröff­net und dar­in im Som­mer 2015 einen Bei­trag online gestellt, der den Holo­caust in Abre­de stel­le und die­ser nur eine erfolgreiche […]

22. Sep 2016

Die Staats­an­wäl­tin hielt in ihrer Ankla­ge­schrift auch fest, dass gegen Rein­th­a­ler bereits zurück­lie­gend mehr­mals wegen ver­schie­de­ner Delik­te ermit­telt und bei Haus­durch­su­chun­gen auch Mate­ri­al mit natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ver­herr­li­chung beschlag­nahmt wur­de. Bücher wie die „Ausch­witz­lü­ge“, „SA mar­schiert“, „Mein Kampf“ oder „Göring“ hät­ten durch hand­schrift­li­che Ver­mer­ke Rein­th­a­lers belegt, dass er mit der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Idee sym­pa­thi­sie­re. Zudem habe Rein­th­a­ler einen Zivil­pro­zess gegen die Kro­ne ver­lo­ren, in dem die­se Rein­th­a­ler einen Brau­nen nann­te, ein Syn­onym, das für Natio­nal­so­zia­list steht. Der Ange­klag­te habe auf Floh­märk­ten NS-Devo­tio­na­li­en ver­trie­ben und in der Aula, einer rechts­extre­men öster­rei­chi­schen Zeit­schrift, eine Ver­tei­di­gungs­re­de für einen nam­haf­ten öster­rei­chi­schen Natio­nal­so­zia­lis­ten ver­fasst. Sei­ne in Wels vor Jah­ren gegrün­de­te Par­tei „Die Bun­ten“ wur­de wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Nähe ver­bo­ten und eben­so die Grün­dung einer bewaff­ne­ten Ver­bin­dung bei der Staats­an­walt­schaft Wels zur Anzei­ge gebracht. Auch eine Demons­tra­ti­on in Ried wur­de Rein­th­a­ler wegen Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung ein­mal untersagt.

alles-luge-hat-ausgelogen

Der Ange­klag­te erwi­der­te in sei­ner Ver­tei­di­gung wort­reich mit aus­schwei­fen­den Hand­be­we­gun­gen, dass er ein ganz bra­ver ordent­li­cher Staats­bür­ger sei, brav sei­ne Steu­ern zah­le, aber nicht in Ruhe leben kön­ne, weil das Sys­tem — die „Rote Brut“ — ihn stän­dig ver­fol­ge. Jetzt sei das Gott sei Dank vor­bei, der rote Bür­ger­meis­ter in Wels muss­te sei­nen Ses­sel räu­men, dafür habe er gekämpft, der neue schaf­fe end­lich wie­der Ord­nung. Wer gegen etwas ist, schaf­fe sich Fein­de, und die­se set­zen alles dar­an sich an der Macht zu halten.

Auf die Fra­ge, ob Rein­th­a­ler Vor­stra­fen habe, schwieg der Ange­klag­te auf­fäl­lig lan­ge, um dann in for­dern­dem Ton nach dem Akt zu ver­lan­gen, der in der Ver­hand­lung bei­geschafft wer­den müs­se. Ja, er habe eine Vor­stra­fe, er sei jetzt ein schwe­rer Ver­bre­cher. Er sei wegen einer Sach­be­schä­di­gung vor­be­straft, weil ihm als Son­der­trans­port­be­glei­ter bei einer Anhal­tung ein­mal die Anhal­te­kel­le ent­glit­ten sei und die­se zufäl­li­ger­wei­se in ein Auto ein­ge­schla­gen habe, das nicht anhal­ten woll­te. Als Son­der­trans­port­be­glei­ter neh­me er die Stel­le eines Poli­zis­ten ein. Nur ein Poli­zist wäre des­we­gen sicher nie ver­ur­teilt wor­den, aber weil er Rein­th­a­ler hei­ße, setz­te es eben eine Stra­fe von € 900. Das Sys­tem habe also wie­der zurückgeschlagen.

In Öster­reich gebe es ein Gesetz gegen Rech­te, aber kei­nes gegen Lin­ke. So dürf­ten auf Floh­märk­ten eben kein Hit­ler­bil­der oder Nazi­bän­de ange­bo­ten wer­den, ein Sta­lin und kom­mu­nis­ti­sche Abzei­chen aber sehr wohl. Das hal­te er für sehr unge­recht. Wenn es gegen Lin­ke ein ähn­li­ches Gesetz gebe wie gegen Rech­te, dann wür­de das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stands im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt an aller ers­ter Stel­le ste­hen als die links­extre­me Orga­ni­sa­ti­on in Öster­reich. Aber weil es eben kein sol­ches Gesetz gebe, bestim­men die mit dem Linksd­rall unse­re Kul­tur und wenn das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv etwas sagt, dann lau­fe die Frau Staats­an­wäl­tin sofort, kla­ge an und gehe dem DÖW auf den Leim. So schaut es aus in Österreich.

Als der Vor­sit­zen­de des Geschwo­re­nen­ge­rich­tes ver­such­te Lud­wig Rein­th­a­ler ein­zu­brem­sen und auf den Punkt zu brin­gen, indem er die Fra­ge stell­te, wie denn nun das mit dem Arti­kel gewe­sen wäre, wur­de der Ange­klag­te auf­fal­lend schweig­sam um dann mit fes­ter Stim­me zu ver­kün­den, die Face­book-Sei­te „Alles Lüge“ habe er des­halb gegrün­det, um dar­auf hin­zu­wei­sen, dass Arti­kel, die er auf die­se Sei­te stellt, eben eine Lüge dar­stel­len. Die Staats­an­walt­schaft ver­ken­ne in ihrer tota­len Ver­ir­rung, dass die Sei­te nicht „Alles Wahr­heit“ hei­ße, weil sonst wür­de er ja den Holo­caust leug­nen, son­dern eben des­halb „Alles Lüge“, weil eine Leug­nung des Holo­caust, wie sie auf der Kon­fe­renz in Tehe­ran unter dem dama­li­gen ira­ni­schen Prä­si­den­ten Mah­mud Ahma­di­ned­schad abge­hal­ten wur­de, eben eine Lüge sei. Er habe die­se Face­book-Sei­te als Archiv ein­ge­rich­tet, vor allem auch des­halb, um ande­re Per­so­nen zu war­nen, dass man in Öster­reich den Holo­caust nicht leug­nen dür­fe, weil man sonst vor Gericht ste­he und Geschwo­re­ne über einen richten.

alles-luge-von-und-mit-reinthaler_ano

Als Zeu­ge war der Anzei­ge­er­stat­ter — ein Tiro­ler Medi­en­be­ob­ach­ter — gela­den, den der Ver­tei­di­ger Burg­hol­zer wüst beschimpf­te, einen Schnüff­ler nann­te, einen Pri­vat-Sta­si, der die poli­ti­sche Kul­tur in Öster­reich zer­stö­re, eine Aus­ge­burt von Denun­zi­ant, der sei­nen Man­dan­ten, einen völ­lig unbe­schol­te­nen Men­schen, ver­nich­ten wol­le. Er warf ihm vor, dass kein ver­nünf­ti­ger Mensch in Öster­reich im Inter­net nur des­halb sur­fe, um poli­tisch straf­ba­re Hand­lun­gen zu fin­den und anzu­zei­gen. Der Zeu­ge müs­se einer Orga­ni­sa­ti­on ange­hö­ren, er arbei­te auf Auf­trag ande­rer, anders kön­ne sein pro­fes­sio­nel­les Ver­hal­ten nicht erklärt wer­den. Außer­dem höre man das bereits aus sei­nem Akzent her­aus, dass er aus Deutsch­land kom­me und nur bei der Sta­si aus­ge­bil­det wor­den sein kön­ne; das bewei­se schon sein Auf­tre­ten. Als es um recht­li­che Grund­la­gen ging, erwi­der­te der Zeu­ge, dass der Ver­tei­di­ger erst ein­mal die Straf­pro­zess­ord­nung ler­nen möge, bevor er da wei­ter so däm­lich her­um­fra­ge. Der Ver­tei­di­ger Mag. Burg­hol­zer ver­sank im Stuhl. Er stell­te kei­ne wei­te­ren Fra­gen mehr.

Wäh­rend die Staats­an­walt­schaft im Schluss­plä­doy­er an ihrer Ankla­ge fest­hielt, press­te der Ver­tei­di­ger extrem her­ab­wür­di­gen­de Schimpf­ka­no­na­den gegen die Staats­an­wäl­tin her­vor, sie küm­me­re sich nur um unbe­schol­te­ne Bür­ger, las­se aber ande­rer­seits Sexu­al­straf­tä­ter frei her­um­lau­fen. Sie sei eben noch eine vom alten Schlag, die noch immer nicht behirnt habe, dass bereits 50% der Öster­rei­cher in einer neu­en Zeit ange­kom­men sei­en, die nun begin­nen wür­den, mit die­sem alten Sys­tem abzu­rech­nen. Der Vor­sit­zen­de des Geschwo­re­nen­ge­rich­tes ließ den Hass­ti­ra­den des Ver­tei­di­gers Mag. Burg­hol­zer frei­en Lauf, wohl auch um den Pro­zess aus for­mal­recht­li­chen Grün­den nicht zu gefährden.

Nach der Mit­tags­pau­se und kur­zer Bera­tung stimm­ten die Geschwo­re­nen mit 1:7 für einen Frei­spruch. Die Staats­an­wäl­tin gab kei­ne Erklä­rung ab. Lud­wig Rein­th­a­ler grinste.