Vor dem Landesgericht Innsbruck musste sich am Dienstag, 20.9.2016, einer wegen Wiederbetätigung verantworten, der nicht zum ersten Mal wegen dieses Delikts verurteilt wurde. Schon 2008 und dann noch einmal 2011 hatte er Haftstrafen wegen Wiederbetätigung und Körperverletzung kassiert – insgesamt schon fünf Jahre. Der Innsbrucker (33) weiß daher, dass es nicht besonders klug ist, sich vor Gericht offen zum Nationalsozialismus zu bekennen.
„Ich bin kein Nationalsozialist, weil es verboten ist. Aber ich werde immer Patriot bleiben“ (Krone Tirol, 21.9.2016), das war die offizielle Verteidigungslinie des Neonazi. Aber der patriotische Schwur schillert etwas merkwürdig. Auf dem Oberkörper Tattoos mit Triskele, Keltenkreuz und SS-Totenköpfen, als bevorzugte Kleidermarke „Landser“, „Masterrace“ und „Lonsdale“ – das macht schon mal einen starken Naziverdacht. Aber der Angeklagte postete auch Einschlägiges auf Facebook, z.B. eine Lektüreempfehlung für „Mein Kampf“. Seiner damaligen Freundin schenkte er eine Kette – mit Hakenkreuz natürlich.
Das lässt kaum mehr Zweifel übrig, wie der Angeklagte seinen Patriotismus interpretiert hat. Als im Zuge von Ermittlungen wegen Wiederbetätigung eine Hausdurchsuchung stattfand, wurde aber auch Briefe sichergestellt, die er an Freunde und seine Schwester adressiert, aber noch nicht abgeschickt hatte.

In Innsbruck offenbar dominierende rechte Diskurse: Bloß ein wenig Patriotismus und „Marokkaner”.
In diesem Bekennerschreiben kündigte der Angeklagte nicht nur seinen Suizid an, sondern auch, dass er vorher noch so viele Marokkaner wie möglich erschießen wolle. Auch vom Endkampf soll darin die Rede gewesen sein. Wegen dieses Schreibens wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt, bei dem er aber jede Mithilfe verweigerte. Die Sachverständige Adelheid Kastner entwarf darin eine ziemlich negative Prognose: „Es sei zu befürchten, dass es zu weiteren schweren Körperverletzungen kommt, der 33-Jährige wurde deshalb bereits mehrfach verurteilt. Kastner forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, ist im Bericht des ORF-Tirol zu lesen.
Diese Prognose, die auch auf seine Drogenabhängigkeit abstellte, war wohl entscheidend für das Urteil. Die Geschworenen erkannten auf schuldig und das Gericht verfügte auf fünfeinhalb Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.