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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Neonazismus auf YouTube

Bei You­Tube kann man alle Arten von Nazi-Müll unge­hin­dert sehen. Ver­bo­te­ne Neo­na­zi-Songs, alte Nazi-Lie­der, Reden von Nazis, Clips der ‚Deut­schen Wochen­schau‘. Der „Report Mainz“ hat sich einen beson­de­ren Aspekt, die mas­sen­haft gewalt­ver­herr­li­chen­den Neo­na­zi-Lie­der auf You­Tube, her­aus­ge­grif­fen und dazu einen Bei­trag gestal­tet. You­Tube bzw. des­sen Eigen­tü­mer Goog­le haben ein Inter­view verweigert.

8. Juni 2016


Neo­na­zis in Sozia­le Medien

Auf deutsch­spra­chi­gen Sei­ten von You­Tube befin­den sich Unmen­gen von Neo­na­zi-Lie­dern, deren Ver­brei­tung sowohl nach deut­schem als auch nach öster­rei­chi­schem Recht straf­bar ist: NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Ver­het­zung, Auf­for­de­rung zu (bzw. Gut­hei­ßung von) mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen usw.. Den­noch pas­siert kaum etwas.


You­Tube: Gigi und die brau­nen Stadtmusikanten

Die Selbst­ver­pflich­tung von You­Tube, Hass­bot­schaf­ten und ver­het­zen­de Inhal­te zu löschen, funk­tio­niert nicht. Im Ver­gleich dazu ist Face­book ein Mus­ter­schü­ler – und das will was heißen!


Hit­lers Hetz­re­de über Juden – unkom­men­tiert auf YouTube

Pres­se­text von Report Mainz:

Der Jüdi­sche Welt­kon­gress (JWC) bezeich­net You­Tube und Goog­le als mit­ver­ant­wort­lich, wenn es unter dem Ein­fluss die­ser Musik zu Straf­ta­ten käme. Im Inter­view mit REPORT MAINZ sag­te der Jus­ti­ti­ar des JWC, Prof. Men­achem Rosen­saft: „Man muss offen sagen, dass wenn ein Mord, ein Über­fall auf einen Juden oder einen Mus­li­men oder einen Immi­gran­ten das Resul­tat ist, dass ein Neo­na­zi-Bur­sche die­se Musik gehört hat und das ist die Inspi­ra­ti­on, dann ist Goog­le Deutsch­land und You­Tube mit­ver­ant­wort­lich.” Er for­dert die sofor­ti­ge Löschung all die­ser Neo­na­zi-Vide­os. Wört­lich sag­te er: „Goog­le inter­na­tio­nal, in Deutsch­land, in Ame­ri­ka, muss die­se Art Vide­os run­ter­neh­men. Fertig.”

Das soge­nann­te Afri­ka-Lied der Neo­na­zi-Band Land­ser, ver­ur­teilt als kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung, steht seit 18 Mona­ten auf You­Tube und wur­de über 250.000 mal geklickt. Im Text heißt es: „Afri­ka für Affen, Euro­pa für Wei­ße. Steckt die Affen in ein Klo und spült sie weg wie Scheiße.”
Die­ses Lied hat beim Mord am Schwar­zen Alber­to Adria­no 2000 in Des­sau eine wich­ti­ge Rol­le gespielt. So steht es in den Gerichts­ak­ten. Es gibt noch eine Men­ge wei­te­rer Hass­lie­der, so die Recher­chen von REPORT MAINZ, die zu Gewalt gegen Juden und Flücht­lin­ge auffordern.

Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Prof. Samu­el Salz­born, Uni­ver­si­tät Göt­tin­gen, kommt zu der Ein­schät­zung: „Über­ra­schend an den rechts­extre­men und neo­na­zis­ti­schen Musik­vi­de­os auf You­Tube ist einer­seits die Mas­se. Also das heißt, wie viel tat­säch­lich an neo­na­zis­ti­schem Musik­ma­te­ri­al ver­füg­bar ist. Und ande­rer­seits auch, dass wir neben der rei­nen Quan­ti­tät auch eine Rei­he von Mate­ri­al fin­den, das nicht nur gewalt­ver­herr­li­chend ist, son­dern das auch straf­recht­lich rele­vant ist, zum Teil indi­ziert ist.” Salz­born ver­weist auf den Zusam­men­hang der zwi­schen dem Hören die­ser Lie­der und nach­fol­gen­den Straf­ta­ten besteht. Das wis­se man aus vie­len Ermitt­lungs­ver­fah­ren: „Auf Wor­te fol­gen Taten. Es gibt einen Zusam­men­hang zwi­schen die­ser Musik und den ras­sis­ti­schen Anschlä­gen und Über­grif­fen. Die Musik mobi­li­siert zu sol­cher­lei Taten”. Zu einer ähn­li­chen Ein­schät­zung kommt Prof. Andre­as Mar­ne­ros aus Bonn. Er hat mehr als 100 rech­te Gewalt­tä­ter foren­sisch begut­ach­tet, dar­un­ter die Mör­der von Alber­to Adria­no. Sei­ner Beob­ach­tung nach spielt die­se Musik oft­mals im Vor­feld der Tat eine wich­ti­ge Rol­le, hat so etwas wie eine anstif­ten­de Wir­kung: „Anstif­ter in dem Sin­ne, dass sie die schon vor­han­de­nen Bereit­schaf­ten mobi­li­siert, ver­stärkt und dann zur Hand­lung bringt. Und wenn ich die Bereit­schaft habe, ras­sis­tisch und frem­den­feind­lich zu agie­ren, dann öff­net die­se dro­gen­ar­ti­ge Wir­kung, die die­se Musik hat, für mich alle Mög­lich­kei­ten in Anfüh­rungs­zei­chen.”, sag­te Prof. Mar­ne­ros im Inter­view mit REPORT MAINZ.

Das NSU-Ter­ror­trio und ihre Unter­stüt­zer haben nach­weis­lich sol­che Lie­der von frü­hes­ter Jugend bis zum Schluss kon­su­miert. Auch die drei Täter des Brand­an­schla­ges auf eine Flücht­lings­un­ter­kunft im nie­der­säch­si­schen Salz­hem­men­dorf Ende August 2015 haben sich im unmit­tel­ba­ren Vor­feld der Tat mit Neo­na­zi-Musik aufgeputscht.

REPORT MAINZ hat YouTube/Google Deutsch­land mit eini­gen weni­gen Text­pas­sa­gen kon­fron­tiert – dem ein­gangs zitier­ten Afri­ka-Lied und dar­über hin­aus mit fol­gen­den Zita­ten: „Für unser Fest ist nichts zu teuer,10.000 Juden für ein Freu­den­feu­er. Ihr tut unse­re Ehre weh. Unse­re Ant­wort heißt Zyklon B.” Und: „Niger raus aus unse­rem Land, Niger, du wirst ver­brannt.” Und: „Mit dem Mol­ly in der Hand, und das Asyl­heim brennt.” Der Kon­zern hat ein Inter­view mit REPORT MAINZ ver­wei­gert. You­Tube erklär­te schrift­lich: Man habe „kla­re Richt­li­ni­en, die Hassbotschaften…oder volks­ver­het­zen­de Inhal­te ver­bie­ten und wir ent­fer­nen alle Vide­os, …sobald sie gemel­det werden.”

REPORT MAINZ hat meh­re­re die­ser gewalt­ver­herr­li­chen­den Lie­der „flag­gen” las­sen. Das ist das übli­che Ver­fah­ren, um der Video­platt­form anstö­ßi­ge Inhal­te zu mel­den. Die­se Neo­na­zi-Sound­tracks sind bis­lang nach wie vor online.

Vie­le die­ser Lie­der wären für You­Tube ganz leicht zu iden­ti­fi­zie­ren. Begrif­fe wie Ras­sen­hass oder Her­ren­ras­se wer­den ver­wen­det, eben­so wie Haken­kreu­ze und SS-Runen. Das Zei­gen und Ver­wen­den des Haken­kreu­zes in der Öffent­lich­keit ist strafbar.

Nach Ein­schät­zung von Straf­recht­lern berüh­ren die­se Lie­der zahl­rei­che Straf­tat­be­stän­de – Auf­ruf zum Ras­sen­hass, Auf­ruf zu Gewalt­ta­ten, Volks­ver­het­zung, Leug­nung des Holo­caust und Ver­herr­li­chung des Nationalsozialismus.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Konzert/Musik | Neonazismus/Neofaschismus | NSU | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verhetzung | Weite Welt | Wiederbetätigung

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