Er habe etwas Schockierendes gelesen und deswegen dagegen posten müssen. Mit dem Spruch „… und lasst eure Kinder, Enkerl oder Bekannten (Merkl is es ja scheißegal, weil kinderlos) vergewaltigen von den Drecksaffen und Drecksmusln“ habe er möglicherweise ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen, aber aufhetzen habe er damit niemanden wollen, meinte er treuherzig (oder blauäugig?) vor Gericht.
Auch mit diesem Posting nicht: „Wenn dreckige Steinzeitvölker, die fanatisiert einer Religion folgen, die ein geisteskranker Kinderficker erfunden hat, folgend kann man dem weder mit Teddybären, Kerzen, Blumen noch sonstigem Unsinn begegnen, sondern nur mit der 1 zu 10 Lösung: Einer von uns, zehn von euch.“ (NÖN)
Auch das keine Hetze, keine Drohung? Herr B. war FPÖ-Funktionär, also bei einer Partei, die von sich behauptet, dass sie den Antisemitismus überwunden hat. Beim Kassier liest sich das anders:
… und wieder produziert das Weltjudentum Tod, Terror, Angst und Verzweiflung – und dann wundern sie sich, wenn Völker Hass auf diese Rasse entwickelt – so wie schon einmal gehabt – vorher 600.000 deutsche Frauen und Kinder verrecken lassen – und dann wieder jammern ihr Drecksbande, wenn ihr eine ‚abbekommt‘ — falls dem überhaupt so war.
Der FPÖ ist jetzt der Typ ein bisschen peinlich. Schließlich stehe der Angeklagte mit seiner Parteifunktion ja in der Öffentlichkeit, sagte sein Bezirksparteiobmann, da dürfe „so etwas“ nicht passieren. Man traf also eine amikale und häufig angewandte Lösung: der Hetzer legte seine Mitgliedschaft nieder und entging so einem Parteiausschluss. Das Landesgericht war weniger amikal: sechs Monate bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: NÖN Baden, 31.5.2016 und noen.at)