Harald Walser: Justizministerium muss Konsequenzen aus Aula-Affäre ziehen

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Wien (OTS) — „Wir unter­stüt­zen den Auf­ruf von zahl­rei­chen Per­sön­lich­kei­ten unse­res Lan­des an den Jus­tiz­mi­nis­ter, in dem Kon­se­quen­zen aus der Aula-Affä­re gefor­dert wer­den, was Ach­tung und Anwen­dung des Ver­bots­ge­set­zes betrifft“, kom­men­tiert der Grü­ne Spre­cher für Ver­gan­gen­heits­po­li­tik, Harald Wal­ser, den heu­te ver­öf­fent­lich­ten Appell, in dem Jus­tiz­mi­nis­ter Wolf­gang Brand­stet­ter auf­ge­for­dert wird, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um wei­te­re Jus­tiz­skan­da­le wie jenen von Graz zu verhindern.

Die unge­heu­er­li­che Begrün­dung, war­um das Ver­fah­ren gegen „Die Aula“ ein­ge­stellt wur­de, habe auf schmerz­li­che Wei­se gezeigt, wie not­wen­dig Nach­schu­lun­gen des Jus­tiz­ap­pa­rats zum The­ma NS-Wie­der­be­tä­ti­gung sind. Wal­ser macht in die­sem Zusam­men­hang auch dar­auf auf­merk­sam, dass eine kon­se­quen­te und gründ­li­che Auf­ar­bei­tung der Geschich­te der öster­rei­chi­schen Jus­tiz wäh­rend der NS-Zeit, die weit in die Zwei­te Repu­blik hin­ein­reicht, aus­stän­dig ist – wor­auf auch Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter selbst hin­ge­wie­sen habe.

Die Grü­nen ver­lan­gen daher die Ein­set­zung einer unab­hän­gi­gen His­to­ri­ke­rIn­nen­kom­mis­si­on, die die Betei­li­gung der öster­rei­chi­schen Jus­tiz an den NS-Ver­bre­chen und auch deren Kon­ti­nui­tä­ten nach 1945 auf­ar­bei­tet. „Deutsch­land lässt seit 2005 die NS-Geschich­te aller Minis­te­ri­en und Zen­tral­be­hör­den auf­ar­bei­ten. Es wäre hoch an der Zeit, das auch bei uns zu machen und hier beim Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um einen Anfang zu set­zen“, for­dert Walser.