Die Liste der von den Grünen geklagten Personen wird immer länger, davon konnten wir durch Einschau überzeugen. Neben Anzeigen, die das Strafrecht betreffen (Üble Nachrede, Beleidigung, Gefährliche Drohung) und medienrechtlichen Klagen finden sich etliche privatrechtliche Klagen, die ordentlich ins Geld gehen können.
Das Gerücht, A. Paul Weber
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Ein gutes Beispiel ist die Klage gegen Monika G., die aus Kulanzgründen mit einem gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Die Beklagte hatte Eva Glawischnig, der Klubobfrau der Grünen, die Aussage unterstellt: “Schutzsuchende müssen das Recht haben auf Mädchen loszugehen“ und weiter „Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber“. Das Posting wurde nicht nur von der Beklagten, sondern auch von etlichen anderen Personen geteilt.
An den Kosten für Monika G. können sich jetzt andere ausrechnen, was im Minimum an Kosten auf sie zukommen könnte. 4.600 Euro beträgt der Kostenersatz, darin enthalten sind auch die Gerichtsgebühren in der Höhe von 1.389 Euro. Der Schadenersatz in der Höhe von 500 Euro ist auch gleichzeitig die Strafspende, die von den Grünen (bzw. Eva Glawischnig) in diesem Fall an die Flüchtlingshilfe Kaltenleutgeben für Öffi-Tickets weitergereicht wurde. Außerdem muss der gerichtliche Vergleich sechs Monate lang auf der Startseite ihres Facebook-Profils sichtbar bleiben.
Als Monika G. den gerichtlichen Vergleich veröffentlichte, erntete sie ungläubige und auch verblüffte Reaktionen. Maria O. fragte: “Ist das echt ??? Was ist das?“ und Tina B: “Ist aber nicht wahr … oder ???“. Gerald P. spürt schon etwas: „Na toll. Bin gespannt wanns bei mir soweit ist“, während sich Marianne S. noch immer im Angriffsmodus befindet: „Diese Denunzianten! Schämen sie sich gar nicht?“.
Der Marianne S. kommt anscheinend nicht einmal in den Sinn, dass das Posting, das Monika G. veröffentlicht hat, die Denunziation ist. Da wird nämlich der Klubobfrau der Grünen unterstellt, Vergewaltigungen zu billigen. Und weil diese Diffamierung so ungeheuerlich, aber auch glasklar ist, kann sie vor Gericht auch ziemlich schnell abgehandelt werden. Frau G. war deshalb gut beraten mit ihrem Vergleich, denn der Gang durch die Instanzen wäre um einiges teurer und dennoch nicht von Erfolg gekrönt.
Mit den Klagen wollen die Grünen einen — bescheidenen — Beitrag leisten, um Hetze im Netz einzudämmen. In Einzelfällen kann als Kollateralschaden für einen Betroffenen auch eine Anzeige wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung herausschauen. Fortsetzung folgt sicher!