Grüne klagen

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Ange­kün­digt haben es die Grü­nen schon vor rund einem Monat, aber jetzt gibt es erst­mals Straf­s­pen­den für Flücht­lin­ge. Gespen­det wird zwar von den Grü­nen, aber finan­ziert wer­den die Spen­den von Per­so­nen, die auf Face­book gegen die Grü­nen gehetzt bzw. ihnen etwas unter­stellt haben. Tref­fen die­se Vor­aus­set­zun­gen zu, dann müs­sen die Betref­fen­den mit Kla­gen, Scha­den­er­satz und Gerichts­kos­ten rechnen.

Die Lis­te der von den Grü­nen geklag­ten Per­so­nen wird immer län­ger, davon konn­ten wir durch Ein­schau über­zeu­gen. Neben Anzei­gen, die das Straf­recht betref­fen (Üble Nach­re­de, Belei­di­gung, Gefähr­li­che Dro­hung) und medi­en­recht­li­chen Kla­gen fin­den sich etli­che pri­vat­recht­li­che Kla­gen, die ordent­lich ins Geld gehen können.


Das Gerücht, A. Paul Weber
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Ein gutes Bei­spiel ist die Kla­ge gegen Moni­ka G., die aus Kulanz­grün­den mit einem gericht­li­chen Ver­gleich been­det wur­de. Die Beklag­te hat­te Eva Gla­wi­sch­nig, der Klub­ob­frau der Grü­nen, die Aus­sa­ge unter­stellt: “Schutz­su­chen­de müs­sen das Recht haben auf Mäd­chen los­zu­ge­hen“ und wei­ter „Alles ande­re wäre ras­sis­tisch Flücht­lin­gen gegen­über“. Das Pos­ting wur­de nicht nur von der Beklag­ten, son­dern auch von etli­chen ande­ren Per­so­nen geteilt.

An den Kos­ten für Moni­ka G. kön­nen sich jetzt ande­re aus­rech­nen, was im Mini­mum an Kos­ten auf sie zukom­men könn­te. 4.600 Euro beträgt der Kos­ten­er­satz, dar­in ent­hal­ten sind auch die Gerichts­ge­büh­ren in der Höhe von 1.389 Euro. Der Scha­den­er­satz in der Höhe von 500 Euro ist auch gleich­zei­tig die Straf­s­pen­de, die von den Grü­nen (bzw. Eva Gla­wi­sch­nig) in die­sem Fall an die Flücht­lings­hil­fe Kal­ten­leut­ge­ben für Öffi-Tickets wei­ter­ge­reicht wur­de. Außer­dem muss der gericht­li­che Ver­gleich sechs Mona­te lang auf der Start­sei­te ihres Face­book-Pro­fils sicht­bar bleiben.

Als Moni­ka G. den gericht­li­chen Ver­gleich ver­öf­fent­lich­te, ern­te­te sie ungläu­bi­ge und auch ver­blüff­te Reak­tio­nen. Maria O. frag­te: “Ist das echt ??? Was ist das?“ und Tina B: “Ist aber nicht wahr … oder ???“. Gerald P. spürt schon etwas: „Na toll. Bin gespannt wanns bei mir soweit ist“, wäh­rend sich Mari­an­ne S. noch immer im Angriffs­mo­dus befin­det: „Die­se Denun­zi­an­ten! Schä­men sie sich gar nicht?“.

Der Mari­an­ne S. kommt anschei­nend nicht ein­mal in den Sinn, dass das Pos­ting, das Moni­ka G. ver­öf­fent­licht hat, die Denun­zia­ti­on ist. Da wird näm­lich der Klub­ob­frau der Grü­nen unter­stellt, Ver­ge­wal­ti­gun­gen zu bil­li­gen. Und weil die­se Dif­fa­mie­rung so unge­heu­er­lich, aber auch glas­klar ist, kann sie vor Gericht auch ziem­lich schnell abge­han­delt wer­den. Frau G. war des­halb gut bera­ten mit ihrem Ver­gleich, denn der Gang durch die Instan­zen wäre um eini­ges teu­rer und den­noch nicht von Erfolg gekrönt.

Mit den Kla­gen wol­len die Grü­nen einen — beschei­de­nen — Bei­trag leis­ten, um Het­ze im Netz ein­zu­däm­men. In Ein­zel­fäl­len kann als Kol­la­te­ral­scha­den für einen Betrof­fe­nen auch eine Anzei­ge wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung her­aus­schau­en. Fort­set­zung folgt sicher!