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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Wiener Neustadt: „Blöder Humor“ vor Gericht

Das Delikt der Verhetzung ist im Steigen begriffen. Das stellten Staatsanwältinnen aus St.Pölten in einem Bericht der NÖN („Die Rolle der Staatsanwälte“) vom 10.11.2015 fest. An diesem Tag fand auch vor dem Landesgericht Wiener Neustadt ein Prozess statt. Angeklagt war ein 25-jähriger arbeitsloser Wiener Neustädter wegen der Verbreitung von antisemitischen und braunen Postings. Deshalb befasste sich auch ein Geschworenengericht mit ihm.

11. Nov. 2015

„Teilweise schuldig“, hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Prozesses bekannt. Auf Facebook hatte er über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder nazistische und üble antisemitische Postings verbreitet. „Witzig“ fand er zum Beispiel den Spruch: „Je größer der Jude, desto wärmer die Bude.“ Dem Gericht versuchte er dennoch zu vertickern, dass er eigentlich gar nichts gegen Juden habe. Die Staatsanwältin ließ das nicht gelten und setzte nach: „Wieso beziehen sich dann alle der angeklagten Posting bis auf eines auf Juden?“ (noen.at) Darauf der Angeklagte: „Ich bin schon ausländerfeindlich. Ich mag Marokkaner und Osmanen nicht so gerne.“ (noen.at)

In seiner Jugend habe er mit denen in Neunkirchen schlechte Erfahrungen gemacht, erklärte er dem Gericht. Dort sei er dann auch mit der rechten Szene in Kontakt gekommen. Das schreckliche Nazi-Posting mit dem Juden fand er auch im Prozess noch lustig: „Ich stelle mir das bildlich vor.“ (noen.at) „Blöden Humor“ (APA) oder auch „makabren Humor“ nannte er das vor Gericht.

Weitere Aussagen des Angeklagten, der zuletzt im Frühjahr verurteilt worden ist, weil er als Geldeintreiber jemanden genötigt haben soll: „Wenn NS-Staat heute regieren würde. Welche Rolle würden Sie spielen?“, fragte ein Geschworener. „Die, wo es mir gut geht“, meinte der Angeklagte. „Wären Sie zum Beispiel gerne der Lagerwärter?“, fragte der Geschworene weiter. Das bejahte der Angeklagte. Weiters meinte er noch: „Medizinisch wären wir nie so weit gekommen, wenn es Mengele nicht gegeben hätte. Der Kollateralschaden gehört dazu.“

Vom Vorwurf der NS-Wiederbetätigung wurde der Mann dennoch von den Geschworenen freigesprochen, den Vorwurf der Verhetzung bejahten die Geschworenen allerdings. Im Bericht der NÖN wird als Strafausmaß vier Monate bedingt vermerkt, die APA berichtet von vier Monaten unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – daher ist es noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Verhetzung | Wiederbetätigung

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