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Wiener Neustadt: „Blöder Humor“ vor Gericht

Das Delikt der Ver­het­zung ist im Stei­gen begrif­fen. Das stell­ten Staats­an­wäl­tin­nen aus St.Pölten in einem Bericht der NÖN („Die Rol­le der Staats­an­wäl­te“) vom 10.11.2015 fest. An die­sem Tag fand auch vor dem Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt ein Pro­zess statt. Ange­klagt war ein 25-jäh­ri­­ger arbeits­lo­ser Wie­ner Neu­städ­ter wegen der Ver­brei­tung von anti­se­mi­ti­schen und brau­nen Pos­tings. Des­halb befasste […]

11. Nov 2015

„Teil­wei­se schul­dig“, hat­te sich der Ange­klag­te zu Beginn des Pro­zes­ses bekannt. Auf Face­book hat­te er über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg immer wie­der nazis­ti­sche und üble anti­se­mi­ti­sche Pos­tings ver­brei­tet. „Wit­zig“ fand er zum Bei­spiel den Spruch: „Je grö­ßer der Jude, des­to wär­mer die Bude.“ Dem Gericht ver­such­te er den­noch zu ver­ti­ckern, dass er eigent­lich gar nichts gegen Juden habe. Die Staats­an­wäl­tin ließ das nicht gel­ten und setz­te nach: „Wie­so bezie­hen sich dann alle der ange­klag­ten Pos­ting bis auf eines auf Juden?“ (noen.at) Dar­auf der Ange­klag­te: „Ich bin schon aus­län­der­feind­lich. Ich mag Marok­ka­ner und Osma­nen nicht so ger­ne.” (noen.at)

In sei­ner Jugend habe er mit denen in Neun­kir­chen schlech­te Erfah­run­gen gemacht, erklär­te er dem Gericht. Dort sei er dann auch mit der rech­ten Sze­ne in Kon­takt gekom­men. Das schreck­li­che Nazi-Pos­ting mit dem Juden fand er auch im Pro­zess noch lus­tig: „Ich stel­le mir das bild­lich vor.” (noen.at) „Blö­den Humor“ (APA) oder auch „maka­bren Humor“ nann­te er das vor Gericht.

Wei­te­re Aus­sa­gen des Ange­klag­ten, der zuletzt im Früh­jahr ver­ur­teilt wor­den ist, weil er als Geld­ein­trei­ber jeman­den genö­tigt haben soll: „Wenn NS-Staat heu­te regie­ren wür­de. Wel­che Rol­le wür­den Sie spie­len?”, frag­te ein Geschwo­re­ner. „Die, wo es mir gut geht”, mein­te der Ange­klag­te. „Wären Sie zum Bei­spiel ger­ne der Lager­wär­ter?”, frag­te der Geschwo­re­ne wei­ter. Das bejah­te der Ange­klag­te. Wei­ters mein­te er noch: „Medi­zi­nisch wären wir nie so weit gekom­men, wenn es Men­ge­le nicht gege­ben hät­te. Der Kol­la­te­ral­scha­den gehört dazu.”

Vom Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­de der Mann den­noch von den Geschwo­re­nen frei­ge­spro­chen, den Vor­wurf der Ver­het­zung bejah­ten die Geschwo­re­nen aller­dings. Im Bericht der NÖN wird als Straf­aus­maß vier Mona­te bedingt ver­merkt, die APA berich­tet von vier Mona­ten unbe­dingt. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab – daher ist es noch nicht rechtskräftig.