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Korneuburg/Bruck: „Blöde Schreiberei“ vor Gericht

Vor dem Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg muss­te sich ein Hand­wer­ker (22) aus dem Bezirk Bruck/Leitha wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten. Noch vor Beginn des Pro­zes­ses gab sich der Ange­klag­te, so die NÖN (11.11.15) in ihrem Bericht, bei sei­nen Ange­hö­ri­gen sehr selbst­be­wusst, und es fiel dabei die Äuße­rung von der Baga­tel­le, wegen der man da vor Gericht ste­he. Nach der […]

11. Nov 2015

„Es schimpft doch jeder im sozia­len Netz­werk“, hieß es vor der Ver­hand­lung als Recht­fer­ti­gung dafür, dass der Ange­klag­te gehetzt hat­te. Für den war es dann nur eine „blö­de Schrei­be­rei“, dass er via Face­book Flücht­lin­ge beschimpft und gefor­dert hat­te, sie nach Maut­hau­sen umzu­lei­ten: „Ohne nach­zu­den­ken habe ich auf einen Bei­trag geant­wor­tet. Das war doch nur eine blö­de Schrei­be­rei.“ (NÖN, 11.11.15)

Vor Gericht hat­te ihn sein Kom­men­tar zu einem Face­book-Pos­ting mit dem Titel „Asy­lan­ten stür­men in Buda­pest Züge nach Öster­reich“ am 31.8. gebracht. Sein het­ze­ri­scher Kom­men­tar dazu: „Der Zug soll gleich wei­ter­fah­ren nach Maut­hau­sen. Huren­sdre­cki­ges Gsindl!“ (meinbezirk.at)

Auf die Fra­ge des Rich­ters, war­um er die Flücht­lin­ge nach Maut­hau­sen ver­schi­cken woll­te, ant­wor­te­te der Ange­klag­te: „Das war ein Flücht­lings­la­ger, eh, ein KZ ‑Lager vom Hit­ler.“ (NÖN) Was war das? „meinbezirk.at” lie­fert eine davon abwei­chen­de Ver­si­on der Ant­wort, die auch nicht viel bes­ser ist: „Na ja, dort hat der Hit­ler die Leu­te beschäf­tigt” und nach einer Pau­se „und umbracht a, glaub i“.

Der Rich­ter gibt dem Ange­klag­ten jeden­falls den drin­gen­den Rat, das Hirn ein­zu­schal­ten, bevor er pos­te. Der Ange­klag­te wie­der­um gab sich am Ende der Ver­hand­lung ein­sich­tig: „Es tut mir wirk­lich leid. Ich wer­de nie wie­der so was pos­ten. Ich habe dazu­ge­lernt.“ (NÖN) Das ist ihm auch drin­gend anzu­ra­ten, denn obwohl das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist: bei fünf Mona­ten auf Bewäh­rung und einer Geld­stra­fe von 2.400 Euro ist wei­te­re Het­ze kei­ne Empfehlung.