Wie die Tageszeitung „Österreich“ am 23.8. berichtetet, hat mittlerweile die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung (§ 283 StGB) bzw. Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) gegen den Klagenfurter Polizisten Manfred S. aufgenommen.
Als zunächst nur das Posting des Polizisten zur Debatte stand, in dem er zu Selbstbewaffnung und Selbstjustiz aufgerufen hatte, verbreitete die Polizei selbst die sonst nur von FPÖlern bekannte Mutmaßung, dass das Facebook-Profil des Polizisten gehackt worden sein könnte.
Die zahlreichen weiteren Hetz-Postings, die über einen längeren Zeitraum von Manfred S. abgesetzt wurden, machen diese wohlwollende Arbeitshypothese völlig unwahrscheinlich. Der Pressesprecher der Kärntner Polizei rechnet offensichtlich schon mit einer Anklage: „Wir warten darauf, was beim Prozess herauskommt.”
Wie „Österreich“ berichtet, wurde der Polizist mittlerweile auch vom Verfassungsschutz einvernommen, nachdem er aus dem Urlaub zurückgekehrt ist. Die internen Erhebungen, die disziplinarrechtliche Konsequenzen haben könnten, sind laut „Österreich“ „noch nicht abgeschlossen“.