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Mörderischer Besuch bei HC Strache

Der Besuch der Face­­book-Sei­­te von Heinz-Chris­­ti­an Stra­che soll­te eigent­lich nur nach einer War­nung mög­lich sein. So in der Art von Bei­pack­zet­teln bei Medi­ka­men­ten. Vor allem blaue Fans sind schwer gefähr­det, dort die Kon­trol­le über Hirn und Psy­che zu ver­lie­ren. Sie machen Äuße­run­gen, die oft wider­lich, manch­mal auch mör­de­risch sind. Die Admi­nis­tra­to­ren der Stra­che-Sei­­te las­sen die […]

23. Jul 2015

Es gibt vie­les zu beach­ten, wenn man die FB-Sei­te von Heinz-Chris­ti­an Stra­che besucht. Vor allem soll­te man nicht die Beherr­schung ver­lie­ren, wenn man dort von blau­en Fans ange­gan­gen und nie­der­ge­macht wird, weil man es gewagt hat, gegen ein Pos­ting von „HC” oder einen Kom­men­tar eines blau­en Fans Stel­lung zu nehmen.

Es benö­tigt auch viel Geduld und einen guten Magen, um sich durch einen ein­zi­gen Thread durch­zu­ar­bei­ten. Tau­sen­de Kom­men­ta­re wer­den manch­mal unter einer ein­zi­gen Mel­dung von Stra­che abge­legt, etwa zu der vom 30. Mai: „Asyl­wer­ber schlu­gen in der Wie­ner City zu“ mit dem kur­zen Stra­che-Kom­men­tar „Sofor­ti­ger Abschub von kri­mi­nel­len Asylwerbern!“

Wer das schon mal beob­ach­tet hat, weiß, dass das, was auf ein Pos­ting mit die­sen Reiz­wör­tern folgt, wie in einem Labor­ex­pe­ri­ment abläuft. Es beginnt mit den übli­chen Beschimp­fun­gen, in die­sem Fall an die Adres­se der fest­ge­nom­me­nen Asyl­wer­ber bzw. an alle gerich­tet: „Trot­teln“, „Krempl“, „Saugs­indl“, „Drecksback“(sic!), „Affen“, „Gfrasta“,“Bagage“, „Abschaum“,“Gesocks“, „Miss­ge­bur­ten“, „Rat­ten“, „Homos“ und „Wich­ser“ in allen unmög­li­chen Schreib­va­ri­an­ten („Wix­xer“, „Wig­sa“) Auf die­ser Ebe­ne der Beschimp­fun­gen greift kein Admi­nis­tra­tor der Stra­che-Sei­te ein, es sei denn, eine Beschimp­fung ist gegen Stra­che selbst gerichtet.

Auch auf der nächs­ten Erre­gungs­stu­fe, wo dann schon phy­si­sche Gewalt, ver­mischt mit Fol­ter­phan­ta­sien, zur Spra­che kommt, las­sen die Admi­nis­tra­to­ren die Din­ge lau­fen. Und wo ist eigent­lich Stra­che selbst? Es ist ja immer­hin sei­ne Sei­te, auf der Robert P. etwa vor­schlägt: „So a Lum­pen­pack, ordent­lich knüp­peln und weg damit.“ Es gibt auch kei­nen Ein­spruch von Stra­che, wenn Fans wie Her­bert A. den „Isla­mi­schen Staat” noch an Grau­sam­keit über­bie­ten wol­len: „Sofort bei­de Hän­de abha­cken so wie man es bei denen macht.“ Isa­bel­la M.D. schlägt eine ande­re Vari­an­te vor: „Rech­te Hand und lin­ken Fuss hab­ha­cken – so wie sie es von zu Hau­se gewohnt sind.“ Ähn­lich auch Ale­kos M.: „Hand abha­cken, ohne beteu­bung.” Blaue Fans haben offen­sicht­lich über­haupt kein Pro­blem damit, das vor­zu­schla­gen, was ihre Chefs befürch­ten: die Ein­füh­rung von Kör­per­stra­fen nach isla­mi­schem Recht.

Stra­che und sei­ne Admins schwei­gen aber auch, wenn Fans nicht bloß die Todes­stra­fe for­dern, son­dern zur Lynch­jus­tiz aufrufen:

„gleich um die ecke und an die Wand Peng“….und die Öster­rei­chi­schen Asyl­po­li­ti­ker schau­en depp­at zu…“, phan­ta­siert Fre Nzo.

Sel­lei L. “aufn naxtn bam aufi ghängt und guad sich“

Rene P. „Ab mit dem kopf“

Mat­thi­as G. “Weg mit de oder glei kreuzigen“

Klaus S. “ob owa rasch und an die Wand…“

Mar­kus G.S.: „Gebts mir mei­ne gelieb­te StG77 und ich stell mich sel­ber auf die Grenze!!!“

Die Lis­te an mör­de­ri­schen Besu­chern bzw. Auf­ru­fen zu Mord, Ver­stüm­me­lung, Todes­stra­fe und Prü­gel­stra­fe nur zu die­sem Stra­che-Pos­ting vom 30. Mai lie­ße sich noch ergänzen.

Wolf­gang Org­ler, Akti­vist der Grü­nen Donau­stadt, hat sich gedul­dig durch den Schlamm durch­ge­ar­bei­tet, die über ein­tau­send Kom­men­ta­re gesich­tet, zu den wider­lichs­ten davon Screen­shots gemacht und Stra­che am 4. Juli ein Mail geschickt, in dem er fest­stellt, dass eine Viel­zahl von Kom­men­ta­ren sei­ner Mei­nung nach den Tat­be­stand der Ver­het­zung erfül­len: „Ich for­de­re Sie daher auf, die ent­spre­chen­den Kom­men­ta­re zu Ihrem Pos­ting unver­züg­lich zu ent­fer­nen.“ Dar­auf hat Org­ler bis heu­te kei­ne Ant­wort erhal­ten. Die von ihm mit Screen­shot ange­zeig­ten Kom­men­ta­re sind durch die Bank noch abruf­bar. Ob sie jetzt den Ver­dacht der Ver­het­zung (§ 283 StGB) oder den Ver­dacht der Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen (§ 282) begrün­den oder ein­fach „nur” wider­li­che Het­ze sind, soll­te die Staats­an­walt­schaft entscheiden.

Wenn der Chef der FPÖ aber nicht ein­mal nach Auf­for­de­rung die wider­lichs­ten Kom­men­ta­re und Kom­men­tie­ren­den ent­fernt, ja nicht ein ein­zi­ges Mal dazu Stel­lung bezieht, dann ist wohl anzu­neh­men, dass er kei­nen Ein­wand gegen die von sei­nen Fans gefor­der­ten Kör­per­stra­fen und Tötungs­ar­ten hat.