Graz: Freispruch für „schwarzen“ Humor

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Am Frei­tag wur­de in Graz recht­lich über Humor und Het­ze ver­han­delt. Vor dem Lan­des­ge­richt muss­ten sich sechs Jugend­li­che wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ver­ant­wor­ten. Sie hat­ten auf Face­book eine der zahl­rei­chen uner­träg­li­chen Sei­ten betrie­ben, die in der Regel mit „Mein Humor ist schwarz“ begin­nen und feucht­fröh­li­che dün­ne Witz­chen für zehn-bis drei­zehn­jäh­ri­ge männ­li­che Jugend­li­che erzählen.

Die stei­ri­schen Jugend­li­chen, deren Alter im Bericht der „Klei­nen Zei­tung“ vom 17.1.2015 nicht erwähnt wird, haben auf Face­book die Sei­te „Mein Humor ist schwarz, ich könn­te Baum­wol­le pflü­cken“ betrie­ben. Was ihnen die Ankla­ge genau vor­ge­wor­fen hat, geht aus dem Bericht nicht her­vor. Weil sie das Bild eines Jesus auf Haken­kreuz ver­öf­fent­licht haben, wur­de auch über den Ver­dacht der Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren (3 188 StGB) verhandelt.

Face­book-Sei­ten, die sich angeb­lich der Ver­brei­tung von schwar­zem Humor wid­men, gibt es vie­le. Bei etli­chen von ihnen über­wie­gen die brau­nen Antei­le oder jene, in denen dünns­te ras­sis­ti­sche oder sexis­ti­sche Witz­chen erzählt werden.

Es hört sich jeg­li­cher Spaß auf, wenn etwa ein Foto einen Vater zeigt, der sein ver­mut­lich im Krieg ver­letz­tes Kind auf die Stirn küsst und dar­un­ter zu lesen ist “I always kiss after sex“. Die Sei­te „Juden­hei­zung. Hei­ße Sei­te auf Face­book“ („Mein Humor ist so jüdisch, ich könn­te damit ganz Deutsch­land hei­zen“) ist mitt­ler­wei­le vom Netz. Dafür gibt es jetzt etwa eine Sei­te „Mein Humor ist so schwarz wie ein ver­brann­ter Jude“ , auf der aktu­ell zu lesen ist: “I don’t rape. I do unex­pec­tet (sic!) sex“.

Obwohl Face­book natür­lich die Mög­lich­keit hät­te, Sei­ten, die Hass ver­brei­ten, zu sper­ren, wird von die­ser Mög­lich­keit nur extrem sel­ten Gebrauch gemacht. Auch wenn FB-Use­rIn­nen Miss­brauch durch Het­zer mel­den, wird in vie­len Fäl­len nicht bzw. erst nach Mas­sen­pro­tes­ten mit Löschung reagiert. Meis­tens wer­den die ein­schlä­gi­gen Sei­ten von Face­book mit dem Zusatz „Umstrit­te­ner Humor“ gekennzeichnet.

Wo die FB-Sei­te der stei­ri­schen Jugend­li­chen im Farb­spek­trum zwi­schen schwarz und braun ein­zu­ord­nen war, erschließt sich nicht aus dem Bericht der „Klei­nen Zei­tung“. Offen­sicht­lich auch nicht aus der Ankla­ge, denn die Staats­an­wäl­tin plä­dier­te dafür, die Jugend­li­chen im Zwei­fels­fall frei­zu­spre­chen. Der Ver­tei­di­ger plä­dier­te für Rede- und Pres­se­frei­heit. Ob es das Plä­doy­er des Ver­tei­di­gers bzw. der Staats­an­wäl­tin war oder die Unsi­cher­heit des Gerichts, was unter Sati­re zu fas­sen ist und die­se von Het­ze unter­schei­det, jeden­falls hat das Gericht auf Frei­spruch erkannt – der ist aller­dings noch nicht rechtskräftig.