Die steirischen Jugendlichen, deren Alter im Bericht der „Kleinen Zeitung“ vom 17.1.2015 nicht erwähnt wird, haben auf Facebook die Seite „Mein Humor ist schwarz, ich könnte Baumwolle pflücken“ betrieben. Was ihnen die Anklage genau vorgeworfen hat, geht aus dem Artikel nicht hervor. Weil sie das Bild eines Jesus auf Hakenkreuz veröffentlicht haben, wurde auch über den Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) verhandelt.
Facebook-Seiten, die sich angeblich der Verbreitung von schwarzem Humor widmen, gibt es viele. Bei etlichen von ihnen überwiegen die braunen Anteile oder jene, in denen rassistische oder sexistische Witzchen erzählt werden.
Es hört sich jeglicher Spaß auf, wenn etwa ein Foto einen Vater zeigt, der sein vermutlich im Krieg verletztes Kind auf die Stirn küsst und darunter zu lesen ist: „I always kiss after sex.” Die Seite „Judenheizung. Heiße Seite auf Facebook“ („Mein Humor ist so jüdisch, ich könnte damit ganz Deutschland heizen“) ist mittlerweile vom Netz. Dafür gibt es jetzt etwa eine Seite „Mein Humor ist so schwarz wie ein verbrannter Jude“ , auf der aktuell zu lesen ist: „I don’t rape. I do unexpectet [sic!] sex.”
Obwohl Facebook natürlich die Seiten, die Hass verbreiten, sperren könnte, wird von dieser Möglichkeit nur extrem selten Gebrauch gemacht. Auch wenn FB-UserInnen Missbrauch durch Hetzer melden, wird in vielen Fällen nicht bzw. erst nach Massenprotesten mit Löschung reagiert. Meistens werden die einschlägigen Seiten von Facebook mit dem Zusatz „Umstrittener Humor“ gekennzeichnet.
Wo die FB-Seite der steirischen Jugendlichen im Farbspektrum zwischen schwarz und braun einzuordnen war, erschließt sich nicht aus dem Bericht der „Kleinen Zeitung“. Offensichtlich auch nicht aus der Anklage, denn die Staatsanwältin plädierte dafür, die Jugendlichen im Zweifelsfall freizusprechen. Der Verteidiger plädierte für Rede- und Pressefreiheit. Ob es das Plädoyer des Verteidigers bzw. der Staatsanwältin war oder die Unsicherheit des Richters, was unter Satire zu fassen ist und diese von Hetze unterscheidet, ist nicht klar. Die Jugendlichen wurden jedenfalls freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.