Ein schwarzes T‑Shirt war es, auf der Vorderseite zeigt es Hitler mit einschlägigem Gruß, einer roten Schleife mit dem Hakenkreuz und der Aufschrift „Hitler European Tour 1939–1945“ auf der Rückseite werden die Feldzüge der Deutschen Wehrmacht aufgelistet. Was für Neonazis offensichtlich ein großes Bruhaha ist, war für das Schwurgericht NS-Wiederbetätigung.
Nicht die einzige übrigens. Bei der obligaten Hausdurchsuchung waren auch mehrere einschlägige Bilder und ein entsprechender Facebook-Eintrag gefunden worden. Gegenüber der Polizei erklärte der Jugendliche bei seiner Einvernahme 2013: „Ich stehe zu meinen rechten Sachen und denke, dass man das auch zeigen soll.“ (Vorarlberger Nachrichten, 17.1.2015)
„Widerstand gegen das System“ (VN) habe er damit leisten wollen und natürlich provozieren. Heute sehe er das alles ganz anders, erklärte er dem Schwurgericht. Er habe sich von seinen damaligen Freunden distanziert und habe auch keine NS-Devotionalien mehr. Das mag alles sein, aber warum hat er die Diversion, die 50 Stunden gemeinnützige Arbeit bedeutet hätte, abgelehnt? Sie war ihm angeboten worden, weil er eh schon im August 2013 zu drei Monaten bedingter Haft wegen eines Einbruchsdiebstahls verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft wollte ihm seine Zukunft nicht durch eine weitere Vorstrafe verbauen, deshalb das Angebot der Diversion. Die hat er abgelehnt, daher wurde der bereits mehrfach Vorbestrafte zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.