In 19 Fällen hat der Angeklagte NS-Wiederbetätigung begangen, wirft ihm die Anklage vor. Und zwar ziemlich banal und plump durch Sprüche wie „Sieg Heil“, „Adolf H. for life!“ in den sozialen Netzwerken. Ein Datenfahnder war dem Angeklagten, der sich gerade in einem Drogen-Substitutionsprogramm befindet, auf die Spur gekommen.
Viel mehr gibt die Prozessberichterstattung, die sich auf die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (14.1.15) beschränkt, nicht her. Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig für schuldig, das Urteil lautete auf 18 Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro (in 360 Tagsätzen zu vier Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am Freitag, 16.1. findet der nächste Prozess am Landesgericht Feldkirch wegen NS-Wiederbetätigung statt. Angeklagt ist ein 18-Jähriger, weil er im Juli 2013 in Dornbirn öffentlich ein T‑Shirt mit Hitlers Visage und dem Spruch „Hitler European Tour 1939–1945“ getragen hat.