Es ist nicht gut, wenn ausgerechnet in Salzburg, das seit mehr als einem Jahr von Nazi-Schmierern heimgesucht wird, so wenig Öffentlichkeit vorhanden ist, um die gerichtliche Auseinandersetzung mit Hass und Hetze zu dokumentieren. Was auch immer die Gründe waren: Es war jedenfalls niemand von den Medien anwesend, als sich die Justiz mit der Hetze durch Max G. auseinandersetzte.
Hetze durch Max G.
Max G. war zeitweise sehr aktiv – in der geschlossenen blauen Gruppe „Wir stehen zur FPÖ!”, die auch von FPÖ-Mandataren administriert wurde, aber auch auf der FB-Seite von Heinz-Christian Strache. Ein ziemlich bedingungsloser Strache-Jünger, das ist die eine Seite von Max. Die andere ist ein ziemlich bedingungsloser Hass auf den Islam.
Das habe mit dem Verhältnis zu seiner Mutter zu tun, die von ihm öffentlich als blöde Sau, die auch so eine Konvertitin sei und weg gehöre, beschimpft wurde. Das erklärt und rechtfertigt aber nicht seine Beschimpfungen des Islam („Der Islam soll sich selbst und seine eigenen Kinder flicken“, „Islam ist Hass“, „Islam gehört ausgerottet“ usw.). Vor Gericht gab sich G. geständig und reuig, in seinem Auftreten ziemlich geknickt und weinerlich. Da war nichts mehr von dem G. zu spüren, der 2013 einen Vergleich mit Strache mit den Worten abwehrte: „Ich kann zwar bissl eloquent sein, aber sein Wissen hab ich nicht.“
Die Richterin war milde gestimmt, weil sie in nicht allen Punkten der Anklage eine ausreichende Deckung in puncto Verhetzung fand. Sie verurteilte den Salzburger zu drei Monaten bedingter Haft auf drei Jahre und zum Ersatz der Gerichtskosten. Mildernd wurde das unbescholtene Vorleben und die Problematik mit seiner Mutter gewertet. Max G. nahm das Urteil auf Anraten seines Anwaltes sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Bei unserem Bericht stützen wir uns auf Informationen von Uwe Sailer, der als Zeuge einvernommen wurde.