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Salzburg: Wieder ein Hetzer verurteilt

Das ist nicht gut: Beim Pro­zess gegen Max G. vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg wegen Ver­het­zung am 12. Dezem­ber war kein/e einzige/r Medi­en­ver­tre­te­rIn anwe­send. Max G. war einer der größ­ten Het­zer in der geschlos­se­nen Face­­book-Grup­­pe „Wir ste­hen zur FPÖ!“ Beim Pro­zess fehl­te aber nicht nur fast jede Öffent­lich­keit, son­dern auch jeg­li­che Unter­stüt­zung für den Ange­klag­ten. Es […]

12. Dez 2014

Es ist nicht gut, wenn aus­ge­rech­net in Salz­burg, das seit mehr als einem Jahr von Nazi-Schmie­rern heim­ge­sucht wird, so wenig Öffent­lich­keit vor­han­den ist, um die gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit Hass und Het­ze zu doku­men­tie­ren. Was auch immer die Grün­de waren: Es war jeden­falls nie­mand von den Medi­en anwe­send, als sich die Jus­tiz mit der Het­ze durch Max G. auseinandersetzte.


Het­ze durch Max G.

Max G. war zeit­wei­se sehr aktiv – in der geschlos­se­nen blau­en Grup­pe „Wir ste­hen zur FPÖ!”, die auch von FPÖ-Man­da­ta­ren admi­nis­triert wur­de, aber auch auf der FB-Sei­te von Heinz-Chris­ti­an Stra­che. Ein ziem­lich bedin­gungs­lo­ser Stra­che-Jün­ger, das ist die eine Sei­te von Max. Die ande­re ist ein ziem­lich bedin­gungs­lo­ser Hass auf den Islam.

Das habe mit dem Ver­hält­nis zu sei­ner Mut­ter zu tun, die von ihm öffent­lich als blö­de Sau, die auch so eine Kon­ver­ti­tin sei und weg gehö­re, beschimpft wur­de. Das erklärt und recht­fer­tigt aber nicht sei­ne Beschimp­fun­gen des Islam („Der Islam soll sich selbst und sei­ne eige­nen Kin­der fli­cken“, „Islam ist Hass“, „Islam gehört aus­ge­rot­tet“ usw.). Vor Gericht gab sich G. gestän­dig und reu­ig, in sei­nem Auf­tre­ten ziem­lich geknickt und wei­ner­lich. Da war nichts mehr von dem G. zu spü­ren, der 2013 einen Ver­gleich mit Stra­che mit den Wor­ten abwehr­te: „Ich kann zwar bissl elo­quent sein, aber sein Wis­sen hab ich nicht.“

Die Rich­te­rin war mil­de gestimmt, weil sie in nicht allen Punk­ten der Ankla­ge eine aus­rei­chen­de Deckung in punc­to Ver­het­zung fand. Sie ver­ur­teil­te den Salz­bur­ger zu drei Mona­ten beding­ter Haft auf drei Jah­re und zum Ersatz der Gerichts­kos­ten. Mil­dernd wur­de das unbe­schol­te­ne Vor­le­ben und die Pro­ble­ma­tik mit sei­ner Mut­ter gewer­tet. Max G. nahm das Urteil auf Anra­ten sei­nes Anwal­tes sofort an. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Bei unse­rem Bericht stüt­zen wir uns auf Infor­ma­tio­nen von Uwe Sai­ler, der als Zeu­ge ein­ver­nom­men wurde.

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