Überraschend ist wohl, dass von der Anklage nicht nur die beiden jungen Salzburger (mittlerweile 21 und 22), die bis April dieses Jahres deshalb in U‑Haft waren, sondern auch zwei Helferinnen erfasst sind. Angeklagt wurden die beiden männlichen Täter nach § 3f Verbotsgesetz (nationalsozialistisch motivierte schwere Sachbeschädigung). Die beiden Frauen sollen bei einem Teil der Taten Aufpasserdienste geleistet bzw. selbst mitgewirkt haben. Verhandelt wird vor einem Jugendgeschworenengericht.
Angelastet werden den Angeklagten nicht nur das Beschmieren von 59 Stolpersteinen, sondern auch zahlreiche Nazi-Parolen, die sie an Hausmauern, Bushaltestellen, Ampelschaltkästen oder Parkscheinautomaten gesprüht hatten.
Während der jüngere der beiden männlichen Angeklagten, der 61 Einzeltaten zu verantworten hat, seit Oktober wieder in U‑Haft sitzt, diesmal wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, werden dem älteren 128 Einzeltaten vorgeworfen. Mit der angeblichen Reue des Älteren, der sich wegen seiner Schmieraktionen bei Marko Feingold, dem 101-jährigen Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Salzburg, entschuldigt hat, scheint es allerdings nicht weit her.