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Innsbruck: „Nur“ 150 Likes für Hetz-Posting

Die Jus­tiz über­nimmt das Auf­räu­men in der Hetz-Grup­­pe „Ja !! zu Öster­reich ohne Mina­ret­te!!!“ von Robert Fal­ler. Die Face­­book-Sei­­te ist zwar seit eini­gen Wochen off­line, ihre Inhal­te sind aller­dings gesi­chert. Sie bie­ten Mate­ri­al für Dut­zen­de Anzei­gen, denn der Zweck der Sei­te war Het­ze. Ein Tiro­ler stand am Mitt­woch in Inns­bruck vor Gericht. Mehr als 16.000 […]

29. Nov 2014

Mehr als 16.000 Per­so­nen hat­te zuletzt die FB-Sei­te „Ja !! zu Öster­reich ohne Mina­ret­te !!!“ gefal­len. Was vor eini­gen Jah­ren als Agi­ta­ti­ons- und Rekru­tie­rungs­sei­te für die Natio­na­le Volks­par­tei (NVP) begann, deren „Gene­ral­se­kre­tär” Robert Fal­ler zeit­wei­se war, ende­te Anfang Novem­ber 2014 mit der abrup­ten Abschal­tung der Sei­te, nach­dem „Hei­mat ohne Hass“ offen­ge­legt hat­te, dass die Sei­te mehr als ein Jahr unter ihrer Beob­ach­tung war und zudem ein Mode­ra­tor ein­ge­schleust wor­den war.

Im August 2014 stand der Süd­bur­gen­län­der Micha­el F. vor Gericht, weil er Hetz-Pos­tings gegen Mus­li­me auf der Sei­te abge­setzt hat­te. Das Urteil: fünf Mona­te bedingt.


Bild­quel­le: heimatohnehass.at

Jetzt stand ein 43-jäh­ri­ger Tiro­ler vor dem Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt, weil er zu einem Bild über eine IS-Ent­haup­tung gepos­tet hat­te: „Der Islam gehört unter Stra­fe gestellt und jeder, der ihn aus­übt, gehört erschos­sen!“ Damit hat er (wie vie­le sei­ner Kame­ra­den) nicht bloß zu erken­nen gege­ben, dass ihn nur die Tötungs­ar­beit von den IS-Gefolgs­leu­ten unter­schei­det, son­dern nach Ansicht des Gerichts auch den Tat­be­stand der Ver­het­zung erfüllt.

Zu sei­ner Ver­tei­di­gung führ­te der Beam­te an, dass er ja „nur“ 150 Likes erhal­ten habe, eine brei­te Öffent­lich­keit daher nicht gege­ben sei. Da lag er aber ordent­lich dane­ben – ange­sichts von Tau­sen­den Men­schen, die täg­lich die Sei­te fre­quen­tiert haben. Das zwei­te Argu­ment wirk­te ziem­lich ver­trot­telt: „Aber ich habe doch nie­man­den belei­di­gen wol­len.“ – Belei­di­gen viel­leicht nicht, aber erschießen!

Das Urteil fiel ange­sichts des­sen ziem­lich mil­de aus: 1.800 Euro Geld­stra­fe – die Hälf­te auf Bewäh­rung. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. (Infos: Kro­ne, 27.11.2014, TT.com)

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