Innsbruck: „Nur“ 150 Likes für Hetz-Posting

Die Jus­tiz übern­immt das Aufräu­men in der Hetz-Gruppe „Ja !! zu Öster­re­ich ohne Minarette!!!“ von Robert Fall­er. Die Face­book-Seite ist zwar seit eini­gen Wochen offline, ihre Inhalte sind allerd­ings gesichert. Sie bieten Mate­r­i­al für Dutzende Anzeigen, denn der Zweck der Seite war Het­ze. Ein Tirol­er stand am Mittwoch in Inns­bruck vor Gericht.

Mehr als 16.000 Per­so­n­en hat­te zulet­zt die FB-Seite „Ja !! zu Öster­re­ich ohne Minarette !!!“ gefall­en. Was vor eini­gen Jahren als Agi­ta­tions- und Rekru­tierungs­seite für die Nationale Volkspartei (NVP) begann, deren „Gen­er­alsekretär” Robert Fall­er zeitweise war, endete Anfang Novem­ber 2014 mit der abrupten Abschal­tung der Seite, nach­dem „Heimat ohne Hass“ offen­gelegt hat­te, dass die Seite mehr als ein Jahr unter ihrer Beobach­tung war und zudem ein Mod­er­a­tor eingeschleust wor­den war.

Im August 2014 stand der Süd­bur­gen­län­der Michael F. vor Gericht, weil er Hetz-Post­ings gegen Mus­lime auf der Seite abge­set­zt hat­te. Das Urteil: fünf Monate bedingt.


Bildquelle: heimatohnehass.at

Jet­zt stand ein 43-jähriger Tirol­er vor dem Inns­bruck­er Lan­des­gericht, weil er zu einem Bild über eine IS-Enthaup­tung gepostet hat­te: „Der Islam gehört unter Strafe gestellt und jed­er, der ihn ausübt, gehört erschossen!“ Damit hat er (wie viele sein­er Kam­er­aden) nicht bloß zu erken­nen gegeben, dass ihn nur die Tötungsar­beit von den IS-Gefol­gsleuten unter­schei­det, son­dern nach Ansicht des Gerichts auch den Tatbe­stand der Ver­het­zung erfüllt.

Zu sein­er Vertei­di­gung führte der Beamte an, dass er ja „nur“ 150 Likes erhal­ten habe, eine bre­ite Öffentlichkeit daher nicht gegeben sei. Da lag er aber ordentlich daneben – angesichts von Tausenden Men­schen, die täglich die Seite fre­quen­tiert haben. Das zweite Argu­ment wirk­te ziem­lich vertrot­telt: „Aber ich habe doch nie­man­den belei­di­gen wollen.“ – Belei­di­gen vielle­icht nicht, aber erschießen!

Das Urteil fiel angesichts dessen ziem­lich milde aus: 1.800 Euro Geld­strafe – die Hälfte auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig. (Infos: Kro­ne, 27.11.2014, TT.com)