Kärnten: Häfn oder Geschichte?

Es ist gar nicht so sel­ten, dass Per­so­n­en, die wegen NS-Wieder­betä­ti­gung vor Gericht ste­hen, bei ihrer Verurteilung die Auflage erhal­ten, Lek­tio­nen in Zeit­geschichte zu absolvieren. Ob diese Maß­nahme die erwün­schte Wirkung zeigt, darf bezweifelt wer­den. Ern­sthafte Unter­suchun­gen dazu liegen nicht vor. Über­raschend ist jeden­falls, dass verurteilte Neon­azis diesen Ret­tungsanker, der sie in der Regel vor ein­er unbe­d­ingten Haft­strafe bewahrt, ablehnen.

Alfred Gschwend­ner, Leit­er der Bewährung­shil­fe Neustart in Kärn­ten, hat­te das Pro­jekt Geschicht­sun­ter­rei­ht für vier verurteilte Neon­azis geplant. Der „Kleinen Zeitung“ (21.11.2014) erzählt er die Inten­tion des Pro­jek­ts: „Es ging darum, ihnen näherzubrin­gen, welche ver­heeren­den Auswirkun­gen die Ide­olo­gie des drit­ten Reich­es hat­te“.


Zeit für Geschichte, Bildquelle: schroedel.de
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Geplant war nicht nur ein Unter­richt­spro­jekt mit Stu­den­ten und Pro­fes­soren von Uni­ver­sität und Volk­shochschule, son­dern auch Exkur­sio­nen zu Gedenkstät­ten. Nicht einge­plant war, dass die Neon­azis Unter­re­icht und Gedenkar­beit ver­weigern. Nur ein­er der vier Täter entsch­ied sich für die „Nach­schu­lung“. Für die anderen bedeutete die Weigerung, dass sie ihre bed­ingten Haft­strafen absitzen mussten:

„Zwei der Verurteil­ten haben ihre Gefäng­nis­strafen bere­its ver­büßt. Ein­er musste einen Monat in Haft sitzen, der andere drei Monate. Der dritte Täter wurde mas­siv rück­fäl­lig und muss auf­grund mehrerer, ein­schlägiger Vorstrafen nun ins­ge­samt zweiein­halb Jahre ver­büßen. Er befind­et sich derzeit in Haft“ (Kleine Zeitung, 21.11.2014).

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Der Geschichte-Unter­richt ist eine Maß­nahme, die sich­er nicht Ausstiegspro­jek­te für Neon­azis erset­zen kann. Dass es sich bei den Ver­weiger­ern aber um gefes­tigte Neon­azis gehan­delt hat, darauf deutet die Begrün­dung des Richters hin, der 2013 sein Urteil damit begrün­dete, dass jeden­falls zwei Angeklagte sich nicht aus­re­ichend von der Nazi ‑Ide­olo­gie dis­tanziert haben.

Bei den vier Neon­azis han­delt es sich um jene Gruppe , die im Juli 2013 in Kla­gen­furt zu Haft­strafen zwis­chen elf und 30 Monat­en verurteilt wor­den war, weil sie im April 2012 in Kla­gen­furt Nazi-Plakate gek­lebt und Nazi-Graf­fi­tis gesprayt hat­ten. Es war eine der let­zten Aktio­nen der „Volkstod“-Nazis, die im Früh­jahr 2012 ihre Aktiv­ität einstellten.