Gegen elf Personen im Alter von 16 bis 25 wurde zunächst ermittelt, wobei die Vorwürfe von Verhetzung über Nötigung bis zur Körperverletzung reichten. „Übrig geblieben ist nicht viel”, stellten die „Salzburger Nachrichten” (13.11.14) fest. Gegen sechs Beschuldigte wurden die Ermittlungen eingestellt, von den restlichen fünf werden zwei wegen Verhetzung angeklagt und drei wegen Körperverletzung bzw. versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung.
Schon bald nach dem Vorfall war klar, dass die Hetze mit Schildern und Worten nicht dem Tatbild der Verhetzung entspricht, weil nicht die von der Judikatur geforderte breite Öffentlichkeit auf dem Fußballplatz anwesend war: Statt der für „Verhetzung“ erforderlichen 150 Personen bildeten „nur“ rund 70 Zuschauer die „Öffentlichkeit“. Ein gutes Beispiel dafür, wie löchrig der Verhetzungsparagraf verfasst ist! Der antisemitische Platzsturm von Bischofshofen hat deshalb auch zu einer vom Justizminister selbst angeregten Debatte über eine Verschärfung des Verhetzungsparagrafen geführt, die neben dem Vorschlag einer deutlichen Herabsetzung der Grenze für Öffentlichkeit (zehn Personen) noch einige andere eher unausgegorene Elemente gebracht hat.
Die zwei Anklagen wegen Verhetzung beziehen sich auch nicht auf den Platzsturm, sondern auf Postings auf Facebook, die am Tag danach gemacht wurden. In dem einen Posting hieß es „des passiert, wenn die scheissjuden kinder umbringen. Wir haben sie platt gemacht” und im anderen „scheiß Israelis! Scheiß Juden!“ Die Anklage wegen Verhetzung ist eine deutliche Ansage, dass Antisemitismus, egal von wem, nicht hingenommen wird – zumindest in dem vorliegenden Fall.