Mauthausen-Schmierereien: Keine Resultate, viel Verwirrung!

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Die Abge­ord­ne­ten Wal­ser und Stein­hau­ser rich­te­ten an Jus­tiz- und Innen­mi­nis­te­ri­um par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen zu den Nazi-Schmie­re­rei­en bei der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen. Mit ihren Ant­wor­ten stif­ten die zustän­di­gen Res­sort­ver­ant­wort­li­chen mehr Ver­wir­rung als Auf­klä­rung, was gut ins Gesamt­bild der Ermitt­lun­gen zu den Maut­hau­sen-Schmie­re­rei­en passt.

Im Mai 2014 ist die Außen­mau­er der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen mit SS-Runen, NS-Paro­len und einem Hetz­spruch gegen Tür­ken beschmiert wor­den. Kurz dar­auf wur­de bekannt, dass auch am Fried­hof von Maut­hau­sen ein tür­ki­sches Kin­der­grab mit einem Haken­kreuz beschmiert wurde.

Schon in den Jah­ren 2009 und 2010 hat es sehr ähn­lich gela­ger­te Nazi-Schmier­ak­tio­nen bei der KZ-Gedenk­stät­te gegeben.


Abge­deck­te Nazi-Schmie­re­rein von 2010, Foto: MKÖ

Die Ermitt­lun­gen zu den neu­en Schmier­at­ta­cken 2014 wur­den rund vier Wochen danach, Anfang Juni 2014 von der Staats­an­walt­schaft abge­bro­chen, weil, wie das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in sei­ner Anfra­ge­be­ant­wor­tung jetzt schreibt, „kei­ner­lei Hin­wei­se auf all­fäl­li­ge Tat­ver­däch­ti­ge oder ziel­füh­ren­de Ermitt­lungs­maß­nah­men zur Aus­for­schung der Ver­ant­wort­li­chen vor­la­gen“. Von einer „hei­ßen Spur nach Nie­der­ös­ter­reich“, von der der Ver­fas­sungs­schutz OÖ damals sprach, „ist der Staats­an­walt­schaft Linz“ nichts bekannt, so das Justizministerium.

Tol­le Zusam­men­ar­beit der Ermitt­lungs­be­hör­den! Die setzt sich auch jetzt, nach der Anfra­ge­be­ant­wor­tung fort. Wäh­rend das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in sei­ner Ant­wort noch am Abbruch der Ermitt­lun­gen fest­hält, spricht der oö. Ver­fas­sungs­schutz einen Tag danach von einer „guten, viel­ver­spre­chen­den Spur“ (Öster­reich, 14.9.14) und behaup­tet: „Die Ermitt­lun­gen zu den Schän­dun­gen des KZ Maut­hau­sen stan­den man­gels Hin­wei­sen zwar im Som­mer an, wur­den aber nie ein­ge­stellt.“ (Öster­reich, 14.9.14)


Abge­deck­te Nazi-Schmie­re­rein von 2014, Foto: derstandard.at/scheller

Noch bes­ser! Eines der bei­den Minis­te­ri­en sagt da die Unwahr­heit oder schwur­belt sich um den Unter­schied zwi­schen Abbruch und Ein­stel­lung von Ermitt­lun­gen her­um. Wobei: Dem Innen­mi­nis­te­ri­um kann man nicht ein­mal vor­wer­fen, dass es falsch ant­wor­tet – es beant­wor­tet die Fra­gen näm­lich so gut wie gar nicht.

Was die „gute, viel­ver­spre­chen­de“ Spur betrifft, so han­delt es sich offen­sicht­lich um den Hin­weis eines Schü­lers, der ihm ver­däch­ti­ge Per­so­nen bei der Gedenk­stät­te bemerkt und foto­gra­fiert hat­te. Der Hin­weis ist nicht neu – ihm wur­de nur bis­her nicht nach­ge­gan­gen, wird uns aus Ober­ös­ter­reich berichtet.

Und als ob das nicht schon alles genug wäre, greift auch das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in sei­ner Anfra­ge­be­ant­wor­tung noch dane­ben. Zu den Fra­gen, die sich auf die Schmier­ak­tio­nen 2009 und 2010 bezie­hen, ant­wor­tet es, dass die Ermitt­lun­gen damals zur „Aus­for­schung kon­kre­ter Tat­ver­däch­ti­ger“ geführt hät­ten, zwei Per­so­nen wegen § 3 g Ver­bots­ge­setz ange­klagt wur­den und eine davon im April 2010 zu zwei Jah­ren beding­ter Haft ver­ur­teilt wor­den ist. Was die Anfra­ge­be­ant­wor­tung nicht sagt: Ankla­ge und Ver­ur­tei­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung stan­den nicht im Zusam­men­hang mit den Schmie­re­rei­en bei der KZ-Gedenk­stät­te! Gegen die bei­den Ange­klag­ten war zuvor schon wegen Sach­be­schä­di­gung ermit­telt wor­den, aller­dings erfolg­te hier eine Teil­ein­stel­lung. Ob mit der Sach­be­schä­di­gung die NS-Schmie­re­rei von 2009 gemeint war?

Was die Schmie­re­rei von 2010 betrifft, so führt das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in sei­ner Anfra­ge­be­ant­wor­tung aus, dass ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen zwei Beschul­dig­te wegen des Ver­dachts der schwe­ren Sach­be­schä­di­gung und Ver­het­zung im August 2010 „aus Man­gel an Bewei­sen“ ein­ge­stellt und das Ver­fah­ren gegen unbe­kann­te Täter abge­bro­chen wurde.

Unter dem Strich bleibt, dass bis­lang zu allen drei Schmier­ak­tio­nen bei der Gedenk­stät­te (und am Fried­hof in Maut­hau­sen) kei­ne Täter vor Gericht gestellt und ver­ur­teilt wor­den sind.