Im Mai 2014 ist die Außenmauer der KZ-Gedenkstätte Mauthausen mit SS-Runen, NS-Parolen und einem Hetzspruch gegen Türken beschmiert worden. Kurz darauf wurde bekannt, dass auch am Friedhof von Mauthausen ein türkisches Kindergrab mit einem Hakenkreuz beschmiert wurde.
Schon in den Jahren 2009 und 2010 hat es sehr ähnlich gelagerte Nazi-Schmieraktionen bei der KZ-Gedenkstätte gegeben.
Abgedeckte Nazi-Schmiererein von 2010, Foto: MKÖ
Die Ermittlungen zu den neuen Schmierattacken 2014 wurden rund vier Wochen danach, Anfang Juni 2014 von der Staatsanwaltschaft abgebrochen, weil, wie das Justizministerium in seiner Anfragebeantwortung jetzt schreibt, „keinerlei Hinweise auf allfällige Tatverdächtige oder zielführende Ermittlungsmaßnahmen zur Ausforschung der Verantwortlichen vorlagen“. Von einer „heißen Spur nach Niederösterreich“, von der der Verfassungsschutz OÖ damals sprach, „ist der Staatsanwaltschaft Linz“ nichts bekannt, so das Justizministerium.
Tolle Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden! Die setzt sich auch jetzt, nach der Anfragebeantwortung fort. Während das Justizministerium in seiner Antwort noch am Abbruch der Ermittlungen festhält, spricht der oö. Verfassungsschutz einen Tag danach von einer „guten, vielversprechenden Spur“ (Österreich, 14.9.14) und behauptet: „Die Ermittlungen zu den Schändungen des KZ Mauthausen standen mangels Hinweisen zwar im Sommer an, wurden aber nie eingestellt.“ (Österreich, 14.9.14)
Abgedeckte Nazi-Schmiererein von 2014, Foto: derstandard.at/scheller
Noch besser! Eines der beiden Ministerien sagt da die Unwahrheit oder schwurbelt sich um den Unterschied zwischen Abbruch und Einstellung von Ermittlungen herum. Wobei: Dem Innenministerium kann man nicht einmal vorwerfen, dass es falsch antwortet – es beantwortet die Fragen nämlich so gut wie gar nicht.
Was die „gute, vielversprechende“ Spur betrifft, so handelt es sich offensichtlich um den Hinweis eines Schülers, der ihm verdächtige Personen bei der Gedenkstätte bemerkt und fotografiert hatte. Der Hinweis ist nicht neu – ihm wurde nur bisher nicht nachgegangen, wird uns aus Oberösterreich berichtet.
Und als ob das nicht schon alles genug wäre, greift auch das Justizministerium in seiner Anfragebeantwortung noch daneben. Zu den Fragen, die sich auf die Schmieraktionen 2009 und 2010 beziehen, antwortet es, dass die Ermittlungen damals zur „Ausforschung konkreter Tatverdächtiger“ geführt hätten, zwei Personen wegen § 3 g Verbotsgesetz angeklagt wurden und eine davon im April 2010 zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden ist. Was die Anfragebeantwortung nicht sagt: Anklage und Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung standen nicht im Zusammenhang mit den Schmierereien bei der KZ-Gedenkstätte! Gegen die beiden Angeklagten war zuvor schon wegen Sachbeschädigung ermittelt worden, allerdings erfolgte hier eine Teileinstellung. Ob mit der Sachbeschädigung die NS-Schmiererei von 2009 gemeint war?
Was die Schmiererei von 2010 betrifft, so führt das Justizministerium in seiner Anfragebeantwortung aus, dass ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung und Verhetzung im August 2010 „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt und das Verfahren gegen unbekannte Täter abgebrochen wurde.
Unter dem Strich bleibt, dass bislang zu allen drei Schmieraktionen bei der Gedenkstätte (und am Friedhof in Mauthausen) keine Täter vor Gericht gestellt und verurteilt worden sind.