Vor dem Landesgericht Feldkirch wurde am Montag, 21. Juli, ein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen Thomas M. aus Bregenz abgehandelt, das auf eine Anzeige durch die beiden Abgeordneten der Grünen, Harald Walser und Karl Öllinger, im Februar 2013 zurückging. Angeblich, so die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (22.7.14), stand das Verfahren zunächst vor der Einstellung, wurde aber nach einer Weisung jetzt doch geführt.
Als der Angeklagte von der „Revolution des Geistes“ und von „gewaltfreier Revolution“ sprach, musste der Richter. laut „Vorarlberger Nachrichten“, angesichts von drei Vorstrafen wegen Körperverletzung „schmunzeln“.
FB-Seite von der „Nationalen Aktion Vorarlberg” (NAV) bewirbt die Neonazis „Der III. Weg”
Bei den Stammtischen der „Nationalen Aktion Vorarlberg“ (NAV), die seit November 2012 zunächst auch über eine eigene Homepage und über Facebook präsentiert warwurden habe man gemütlich ein Bier getrunken und über alles Mögliche geredet, so der Angeklagte. Die meisten Auftritte der NAV im Internet und in der Öffentlichkeit machten klar, dass es sich bei dieser kleinen Neonazi-Gruppe um einen Ableger vom bayerischen „Freien Netz Süd“ handelte. Die NAV war auch die Nachfolgerin der rechtsextremen Vorarlberger Gruppe „Eine Jugend rebelliert“ (EJR), die bis 2012 existierte.
Vor Gericht wurden in erster Linie die schon der Anzeige zugrundeliegenden Verdachtsmomente auf NS-Wiederbetätigung besprochen; die Aktivitäten der letzten Monate, z.B. Unterstützung der griechischen Neonazis von der „Goldenen Morgenröte“ oder die Teilnahme an einer Neonazi-Demo zum 1. Mai in Plauen (BRD), spielten da keine Rolle mehr, so wie die NAV insgesamt keine Rolle mehr spielte.
Soli-Shirts für die „Goldenen Morgenröte”
In einem der letzten Einträge auf der Facebook-Seite der NAV wurde die Inaktivität auf die „Kriminalisierungswelle die von der Staatsmacht und durch den Grünen Abgeordneten Dr. Harald Walser und Karl Öllinger losgetreten wurde“, geschoben. Fakt ist , dass nur mehr sehr wenige Personen die sporadischen Einträge der NAV auf Facebook teilten und die Webseite der NAV schon seit mehr als einem Jahr vom Netz genommen wurde.

Seit dem Prozess ist auch die FB-Seite der NAV offline und damit wird‘s wohl auch nichts mit dem Versprechen, „ausführlich“ über den Prozess zu berichten. Die Geschworenen entschieden jedenfalls, dass bei Thomas M. NS-Wiederbetätigung vorliege. Das Strafausmaß fiel mit sieben Monaten bedingt plus 7.200 Euro Geldstrafe unbedingt relativ mild aus, weil es, so der Richter, nicht um die existenzielle Vernichtung gehe, sondern darum, alle Versuche der NS-Wiederbetätigung im Keim zu ersticken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.